Trägerschaft für den Offenen Ganztag an der Albert-Schweitzer-Schule Wesseling
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 07.04.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Stadtverwaltung Wesseling - Der Bürgermeister
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 04.03.2026
- CPV-Codes
- Dienstleistungen der Sozialfürsorge, ohne Unterbringung (85312000)
- Bekanntmachung
- ted.europa.eu
- Bekanntmachungsnummer
- 151704-2026
- Verfahrensnummer
- fdae39b5-e577-4f2d-ae51-c8bf650c56c7
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Die Stadt Wesseling sucht einen Träger für den Offenen Ganztag (OGS) an der Albert-Schweitzer-Schule. Der Auftrag umfasst die Betreuung von derzeit 189 Kindern, inklusive sonderpädagogischer Förderung, ab dem Schuljahr 2026/2027. Die Leistungen beinhalten Freizeitgestaltung, Mittagstisch, Lernzeitbetreuung und Kooperationen mit der Schule.
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Leistungsbeschreibung
Trägerschaft für den Offenen Ganztag an der Albert-Schweitzer-Schule in Wesseling: Im offenen Ganztag werden zurzeit insgesamt 189 Kinder betreut, davon 49 Kinder mit sonderpädagogischer Förderung. Beginn der Trägerschaft ist zum Schuljahresbeginn 2026/2027.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Vergabe OGS-Trägerschaft Albert-Schweitzer-Schule Wesseling
- Altersgemäße, sozialpädagogisch gestaltete Freizeitaktivitäten und Mittagstisch; - Anregungen für Spiel- und Lernaktivitäten; - Hilfestellung bei der Lernzeit sowie gezielte Förderangebote in enger Kooperation mit der Schule (Lehrerstunden am Nachmittag); - Spiel-, Sport und/oder musische, künstlerische-kreative Angebote; - Einbindung außerschulischer Kooperationspartner, wie z.B. Sportvereine; - Der Träger stellt sein Angebot in Abstimmung mit der Schulleitung, montags bis freitags, in der Zeit von 07.30 Uhr bis 16.00 Uhr, ggf. freitags bis 15 Uhr, unter Einschluss der vom Stundenplan vorgesehenen Unterrichtszeiten zur Verfügung; - Ein bedarfsgerechtes (mindestens 15 Kinder), freizeitpädagogisch gestaltetes Ferienangebot in den Oster-, Sommer- und Herbstferien zentral angeboten werden. Die Ferienbetreuung ist an zukünftige Gesetzänderungen anzupassen. - Der Träger regelt sämtliche verwaltungstechnischen- und rechtlichen Organisationsaufgaben, die sich aus Planung und Durchführung des außerunterrichtlichen Betreuungsangebotes ergeben.
Frist: 07.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Bildung krimineller Vereinigungen Bildung terroristischer Vereinigungen Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung Betrug oder Subventionsbetrug Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen Zahlungsunfähigkeit Insolvenz Einstellung der beruflichen Tätigkeit Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren Schwere Verfehlung Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen Interessenkonflikt Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens Es gilt § 56 VgV.
Vergabeunterlagen
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
Bildung krimineller Vereinigungen Bildung terroristischer Vereinigungen Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung Betrug oder Subventionsbetrug Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen Zahlungsunfähigkeit Insolvenz Einstellung der beruflichen Tätigkeit Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren Schwere Verfehlung Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen Interessenkonflikt Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens Es gilt § 56 VgV.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 22.05.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 351780-2026
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