Totalunternehmerleistungen für den Neubau eines Studierendenwohnheims
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 16.04.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- studierendenWERK BERLIN
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 18.03.2026
- CPV-Codes
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- Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten (45200000)
- Bauarbeiten für Studentenwohnheime (45214700)
- Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen (71240000)
- Planungsleistungen im Bauwesen (71320000)
- Bekanntmachung
- dtvp.de
- Bekanntmachungsnummer
- 188053-2026
- Verfahrensnummer
- cce5c294-7bc9-4673-8c8d-b1d3257935c6
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Das studierendenWERK BERLIN schreibt Totalunternehmer- und Totalübernehmerleistungen für den Neubau eines Studierendenwohnheims in Berlin aus. Der genaue Leistungsumfang und die geplante Bauzeit sind in den vorliegenden Angaben nicht näher beschrieben. Die Angebotsfrist endet am 16. April 2026.
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Leistungsbeschreibung
Bauleistung
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · studierendenWERK BERLIN Totalunternehmerleistungen für den Neubau eines Studierendenwohnheims
Mit ca. 1.300 Mitarbeitern, kümmert sich das studierendenWERK BERLIN um die Bedürfnisse von rund 170.000 Studierenden in ganz Berlin, indem es ihnen Services rund ums Studium bereitstellt. Als Anstalt des öffentlichen Rechts wird das studierendenWERK BERLIN, neben Einnahmen aus den Bereichen der Speisebetriebe und des studentischen Wohnens, in großen Teilen auch über Zuschüsse finanziert. Gegenstand der Vergabe sind Totalunternehmerleistungen (TU) bzw. Totalübernehmerleistungen (TÜ) für den Neubau eines Studierendenwohnheims in Lichtenberg. Das Projekt soll auf einer Fläche von ca. 1.075 m2 als Blockrandbebauung mit direkter Straßenlage mit 176 Wohnheimplätzen für Studierende realisiert werden (BGF von 6.340 m2). Der Neubau soll auf dem nördlichen Teil des Grundstücks im rechten Winkel zu den gegenüberstehenden Bestandsgebäuden (Wohnheime) im Aristotelessteig 4 und 12 entstehen. Ziel ist eine sehr zügige und prozessoptimierte Realisierung. Die von der Auftraggeberin veranschlagte Gesamtkostenobergrenze für die Leistung des TU bzw. TÜ (14,7 Mio. Euro netto) muss zwingend eingehalten werden. Konkrete Planungen bis hin zur Genehmigungsplanung (Leistungsphasen 1-4) sind bereits erbracht. Insbesondere liegt eine Baugenehmigung vor, ebenso ein geprüftes Brandschutzkonzept sowie ein Bodengutachten. Für den Neubau wurde bereits ein Stromanschluss in das Bestandsgebäude der AG gelegt (Aristotelessteig 6). Von diesem aus kann der Neubau mit geringen Erdarbeiten im Hofbereich versorgt werden. Die Öffentliche- sowie die Verkehrserschließung ist ausreichend vorhanden. Abwasserentsorgung, Wasserversorgung, Fernwärmeversorgung sowie die Stromversorgung und Telekommunikations-versorgung sind ohne erhöhte Kosten möglich. Eine Gasversorgung ist nicht geplant, da eine Grundversorgung an diesem Standort nicht besteht. Die Leistung des Auftragnehmers umfasst alle erforderlichen Planungs- und Bauleistungen, die zur kompletten Herstellung funktions- und gebrauchsfähiger, den aktuellen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen und den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik entsprechender Bauwerke nach den Vorgaben der funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB) erforderlich sind, insbesondere folgende Leistungsbereiche: KG200 Vorbereitende Maßnahmen: Die Einbindung in das vorhandene Abwasser- und Versorgungsnetz ist möglich und das Herrichten und Erschließen (u.a. Anschlüsse mit Versorgern klären, realisieren und Kosten übernehmen) ist vom AN zu erbringen. Anfragen an die Medienträger sind erfolgt und wurden positiv bewertet. Es ist mit Beeinträchtigung durch Medienleitungen (u.a. Fernwärme, Telekom, Niederspannung, Mastleuchten, Trinkwasser, Schmutzwasser, Regenwasser, Vodafone) zu rechnen, orientierende Pläne liegen bereits vor. Eine Umverlegung wird in Teilen notwendig werden. Es sind keine Schadstoffbelastungen bekannt. KG300 Bauwerk - Baukonstruktion Der gesamte Neubau soll in konventioneller Bauweise, entsprechend statischen und bauphysikalischen Erfordernissen erstellt werden. Der Primärenergiebedarf darf maximal 55 % des Referenzgebäudes und der Transmissionswärmeverlust darf höchstens 70 % des Neubau-Grenzwertes betragen. Die Außenwände werden mit monolithischem Mauerwerk inkl. Wärmedämmung hergestellt, die Wohnungstrennwände gemäß statischen und bauphysikalischen Erfordernissen mit Kalksandsteinmauerwerk oder Trockenbau-Metallständerwerk, die Decken als Stahlbeton-Elementdecken. Alle Mauerwerkswände werden verputzt und beschichtet, teilweise farbig. Für die Barrierefreiheit wird eine rollstuhlgerechte Wohngemeinschaft für zwei Rollstuhlfahrer im Erdgeschoss vorgesehen. Ferner werden in den oberen Geschossen bis zu 16 barrierefreie Wohnheimplätze errichtet. Des Weiteren entstehen auf dem Gelände in unmittelbarer Nähe zwei rollstuhlgerechte Parkplätze. Die Lichtimmission sowie Wärme werden auf der Südfassade durch Wärmeschutzverglasung sowie innenliegende Vorhänge kompensiert. Ein erhöhter Schallschutz ist nicht notwendig, da das Gebäude weder an einer Hauptstraße noch in der Einflugschneise des BER - Berlin Brandenburg Airport liegt. KG400 Bauwerk - Technische Anlagen Grundlage der Planung sind die räumlichen und technischen Vorgaben der Vattenfall AG gemäß Technischer Anschlussbedingungen (TAB). Der Neubau erhält eine eigene Fernwärme-Übergabestation mit anschließender Hauszentrale. Die neue Hauseinspeisung Heizung/Sanitär erfolgt über zentrale Anschlussräume im Erdgeschoss des Neubaus. Für das Abwasser können die Kanäle der Bestandsgebäude verwendet werden. Gleiches gilt für die Wasserversorgung, Starkstrom-, Fernmelde- und IT-Anlagen. Diese liegen in unmittelbarer Nähe des Neubaus. Das neue Gebäude wird ebenso wie die Bestandsgebäude auf dem Grundstück mit Fernwärme versorgt. Der zentrale Hausanschlussraum Elektro wird sich ebenfalls im Erdgeschoss des Neubaus befinden. Von den jeweiligen Hausanschlussräumen erfolgt die Verteilung horizontal im Bereich der Abhangdecken und vertikal in den Wohnungen über Schächte im Badbereich. KG 500 Außenanlage und Freiflächen Vom AN ist insbesondere die Erschließung des Grundstücks mit Zuwegungen und Herrichten der angrenzenden Außenanlagen auf dem definierten Grundstück des Neubaus zu erbringen. KG 700 Baunebenkosten Vom AN sind die ab LPH 5 (Ausführungsplanung) erforderlichen Planungsleistungen zu erbringen, unter anderem Tragwerksplanung sowie die Objektüberwachung. Nähere Ausführungen zum Leistungsgegenstand sind in der Infobroschüre enthalten.
Anforderungen an deinen Betrieb
Der Bewerber hat schriftliche Eigenerklärungen (siehe Eignungsformblatt) folgenden Inhalts und Wortlautes abzugeben: a) Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen. b) Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 4 und Abs. 2 GWB vorliegen. c) Wir erklären, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Absatz 1 MiLoG nicht vorliegen. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass auch im Fall der vorstehenden Erklärung öffentliche Auftraggeberin jederzeit zusätzlich Auskünfte des Wettbewerbsre-gisters nach § 19 Abs. 3 S. 2 MiLoG in der aktuell gültigen Fassung anfordern können und dass bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro die öffentliche Auftraggeberin für den Bewerber/Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 19 Abs. 4 MiLoG einholen muss. d) Wir erklären, dass im Wettbewerbsregister entsprechend § 2 Abs. 1 Nr. 4 WRegG keine rechtskräftigen Bußgeldentscheidungen mit einem Bußgeldwert von wenigstens 175.000 Euro wegen eines Verstoßes gegen § 24 Absatz 1 LkSG eingetragen sind und demnach die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 22 Abs. 1 LkSG nicht vorliegen. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass die öffentliche Auftraggeberin vor Zuschlagsertei-lung bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro für den Bewerber/ Bieter, der den Zu-schlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 Abs. 1 WRegG einholen muss. e) Wir erklären, dass wir im Rahmen des EU-Sanktionspakets, auf Grund der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in veränderter Fassung nach Nr. 2026/124 vom 14. Januar 2026 (Arti-kel 5k Absatz 1), nicht zu den folgenden genannten Personen, Organisationen oder Einrichtungen gehören: aa) russische Staatsangehörige, in Russland ansässige natürliche Personen oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen bb) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a) genannten Organisationen gehalten werden, oder cc) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) des vorliegenden Absatzes genannten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen handeln, und verpflichten uns, keine Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen - wenn auf sie mehr als 10% des Auftragswerts entfällt - einzubinden, die mindestens einen der Tatbestände a) - c) erfüllen. Zudem hat der Bewerber folgende Eigenerklärungen gemäß folgenden Anlagen abzugeben: - Eigenerklärung Informationen zum Bieter (Anlage 07) - Eigenerklärung gemäß § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung (Anlage 08) - Eigenerklärung Tariftreue Mindestlohn SV-Beiträge (Anlage 09) - Eigenerklärung zu weiteren personenbezogenen Daten (Anlage 10) - Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (Anlage 11) Es gelten die §§ 123, 124 GWB. §16a EU VOB/A
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Der Bewerber hat schriftliche Eigenerklärungen (siehe Eignungsformblatt) folgenden Inhalts und Wortlautes abzugeben: a) Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen. b) Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 4 und Abs. 2 GWB vorliegen. c) Wir erklären, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Absatz 1 MiLoG nicht vorliegen. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass auch im Fall der vorstehenden Erklärung öffentliche Auftraggeberin jederzeit zusätzlich Auskünfte des Wettbewerbsre-gisters nach § 19 Abs. 3 S. 2 MiLoG in der aktuell gültigen Fassung anfordern können und dass bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro die öffentliche Auftraggeberin für den Bewerber/Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 19 Abs. 4 MiLoG einholen muss. d) Wir erklären, dass im Wettbewerbsregister entsprechend § 2 Abs. 1 Nr. 4 WRegG keine rechtskräftigen Bußgeldentscheidungen mit einem Bußgeldwert von wenigstens 175.000 Euro wegen eines Verstoßes gegen § 24 Absatz 1 LkSG eingetragen sind und demnach die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 22 Abs. 1 LkSG nicht vorliegen. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass die öffentliche Auftraggeberin vor Zuschlagsertei-lung bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro für den Bewerber/ Bieter, der den Zu-schlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 Abs. 1 WRegG einholen muss. e) Wir erklären, dass wir im Rahmen des EU-Sanktionspakets, auf Grund der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in veränderter Fassung nach Nr. 2026/124 vom 14. Januar 2026 (Arti-kel 5k Absatz 1), nicht zu den folgenden genannten Personen, Organisationen oder Einrichtungen gehören: aa) russische Staatsangehörige, in Russland ansässige natürliche Personen oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen bb) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a) genannten Organisationen gehalten werden, oder cc) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) des vorliegenden Absatzes genannten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen handeln, und verpflichten uns, keine Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen - wenn auf sie mehr als 10% des Auftragswerts entfällt - einzubinden, die mindestens einen der Tatbestände a) - c) erfüllen. Zudem hat der Bewerber folgende Eigenerklärungen gemäß folgenden Anlagen abzugeben: - Eigenerklärung Informationen zum Bieter (Anlage 07) - Eigenerklärung gemäß § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung (Anlage 08) - Eigenerklärung Tariftreue Mindestlohn SV-Beiträge (Anlage 09) - Eigenerklärung zu weiteren personenbezogenen Daten (Anlage 10) - Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (Anlage 11) Es gelten die §§ 123, 124 GWB. §16a EU VOB/A
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 13.10.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 706987-2026
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