Tötung von Geflügel- und Klauentierbeständen im Tierseuchenfall
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 23.07.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 2
- Auftraggeber
- Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 24.06.2026
- CPV-Codes
- Dienstleistungen im Bereich Landwirtschaft (77100000)
- Bekanntmachung
- evergabe.bayern.de
- Bekanntmachungsnummer
- 429787-2026
- Verfahrensnummer
- 8eb53a61-96d1-4437-a9fc-bd7c0279fbc3
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, sucht einen Dienstleister, der im Tierseuchenfall die nötigen materiellen, technischen und personellen Kapazitäten zur Tötung von Tierbeständen bereitstellt. Die Ausschreibung umfasst zwei Lose: eines für Geflügel und eines für Klauentiere, also Paarhufer. Als Region ist Erlangen-Höchstadt angegeben; ein konkreter Leistungszeitraum ist nicht genannt.
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Leistungsbeschreibung
In Vorbereitung auf entsprechende Situationen soll, neben weiterer Vorsorge, für das Töten von Geflügel und Klauentieren ein Vertrag geschlossen werden, der sicherstellt, dass im Tierseuchenfall die materiellen, technischen und personellen Kapazitäten zur Verfügung stehen, um die Tierseuche effektiv zu bekämpfen. Hiermit soll eine möglichst schnelle und effektive Tötung von Geflügel- und Klauentierbeständen nach den Vorschriften der VERORDNUNG (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht“) i. V. m. der Delegierten Verordnung (EU) 2020/687 der Kommission vom 17. Dezember 2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Vorschriften für die Prävention und Bekämpfung bestimmter gelisteter Seuchen in der jeweils geltenden Fassung und des Tiergesundheitsgesetz vom 27. März 2026 in der jeweils geltenden Fassung gewährleistet werden. Die Leistung wird in 2 Lose aufgeteilt, wobei Los 1 die Tötung von Geflügel und Los 2 die Tötung von Klauentieren (Paarhufer) umfasst.
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Leistungen nach Losen (2)
LOT-0001 · Los 1 Geflügel
Los 1 Geflügel
Frist: 23.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Los 2 Klauentiere
Los 2 Klauentiere
Frist: 23.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
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Kriterien ohne Loszuordnung
- Preis
- 100 %
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- 100 %
Vergabeunterlagen
Das Ursprungsportal bietet zu diesem Verfahren aktuell keine Unterlagen an.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 29.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 669870-2026
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