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Tötung von Geflügel- und Klauentierbeständen im Tierseuchenfall

Status
Vergeben
Angebotsfrist
23.07.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
2
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
24.06.2026
CPV-Codes
Dienstleistungen im Bereich Landwirtschaft (77100000)
Bekanntmachung
evergabe.bayern.de
Bekanntmachungsnummer
429787-2026
Verfahrensnummer
8eb53a61-96d1-4437-a9fc-bd7c0279fbc3

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, sucht einen Dienstleister, der im Tierseuchenfall die nötigen materiellen, technischen und personellen Kapazitäten zur Tötung von Tierbeständen bereitstellt. Die Ausschreibung umfasst zwei Lose: eines für Geflügel und eines für Klauentiere, also Paarhufer. Als Region ist Erlangen-Höchstadt angegeben; ein konkreter Leistungszeitraum ist nicht genannt.

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Leistungsbeschreibung

In Vorbereitung auf entsprechende Situationen soll, neben weiterer Vorsorge, für das Töten von Geflügel und Klauentieren ein Vertrag geschlossen werden, der sicherstellt, dass im Tierseuchenfall die materiellen, technischen und personellen Kapazitäten zur Verfügung stehen, um die Tierseuche effektiv zu bekämpfen. Hiermit soll eine möglichst schnelle und effektive Tötung von Geflügel- und Klauentierbeständen nach den Vorschriften der VERORDNUNG (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht“) i. V. m. der Delegierten Verordnung (EU) 2020/687 der Kommission vom 17. Dezember 2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Vorschriften für die Prävention und Bekämpfung bestimmter gelisteter Seuchen in der jeweils geltenden Fassung und des Tiergesundheitsgesetz vom 27. März 2026 in der jeweils geltenden Fassung gewährleistet werden. Die Leistung wird in 2 Lose aufgeteilt, wobei Los 1 die Tötung von Geflügel und Los 2 die Tötung von Klauentieren (Paarhufer) umfasst.

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Leistungen nach Losen (2)

  • LOT-0001 · Los 1 Geflügel

    Los 1 Geflügel

    Frist: 23.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Los 2 Klauentiere

    Los 2 Klauentiere

    Frist: 23.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.

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Anforderungen

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Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 29.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 669870-2026

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