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Tiefbauarbeiten für Verkehrs- und Freianlagen am Neubau der Polizeiinspektion Saale-Orla

Status
Vergeben
Angebotsfrist
13.01.2026, 08:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Thüringen, Deutschland
Verfahren
Nicht offenes Verfahren
Auftragsart
Bauleistung
Veröffentlicht
07.01.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Bau von Polizeirevieren (45216111)
  • Tiefbauarbeiten, außer Tunneln, Schächten und Unterführungen (45221250)
Bekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
6273-2026
Verfahrensnummer
2e55b71b-bdfb-42b7-94fc-6e8419c66295

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr schreibt den zweiten Bauabschnitt für die Verkehrs- und Freianlagen am Neubau der Polizeiinspektion in Schleiz aus. Es handelt sich um eine Bauleistung im Bereich Tiefbau. Das Projekt umfasst die Gestaltung der Außenanlagen des neuen Dienstgebäudes.

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Leistungsbeschreibung

Neubau Polizeiinspektion Saale-Orla, Hofer Str. 54, 07907 Schleiz

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Tiefbau 2. BA - Verkehrs- und Freianlagen

    Neubau Polizeiinspektion Saale-Orla, Hofer Str. 54, 07907 Schleiz

Anforderungen an deinen Betrieb

§ 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),: gemäß §6e VS Abs. 1 Nr. 1 VOB/A i.V.m. §6e VS Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung a) § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen: gemäß §6e VS Abs. 1 Nr. 2 VOB/A i.V.m. §6e VS Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; b) § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte): gemäß §6e VS Abs. 1 Nr. 3 VOB/A i.V.m. §6e VS Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung a) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden: gemäß §6e VS Abs. 1 Nr. 4 VOB/A i.V.m. §6e VS Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; b) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden: gemäß §6e VS Abs. 1 Nr. 5 VOB/A i.V.m. §6e VS Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung a) § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeitund Bestechung im Gesundheitswesen): gemäß §6e VS Abs. 1 Nr. 6 VOB/A i.V.m. §6e VS Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung: b) § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern): gemäß §6e VS Abs. 1 Nr. 7 VOB/A i.V.m. §6e VS Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; c) den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB(Ausländische und internationale Bedienstete): gemäß §6e VS Abs. 1 Nr. 8 VOB/A i.V.m. §6e VS Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; d) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr): gemäß §6e VS Abs. 1 Nr. 9 VOB/A i.V.m. §6e VS Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit,Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung): gemäß §6e VS Abs. 1 Nr. 10 VOB/A i.V.m. §6e VS Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung Das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. Satz 1 findet keine Anwendung, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Gemäß §6e VS Abs. 4 VOB/A i.V.m. §6e VS Abs. 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung alle, außer den mit der geforderten fortgeschrittenen Signatur, qualifizierten Signatur, fortgeschrittenen Siegel bzw. qualifizierten Siegel versehenen Teilnahmeantrag und das mit der geforderten fortgeschrittenen Signatur, qualifizierten Signatur, fortgeschrittenen Siegel bzw. qualifizierten Siegel versehene Fbl. L297

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

§ 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),: gemäß §6e VS Abs. 1 Nr. 1 VOB/A i.V.m. §6e VS Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung a) § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen: gemäß §6e VS Abs. 1 Nr. 2 VOB/A i.V.m. §6e VS Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; b) § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte): gemäß §6e VS Abs. 1 Nr. 3 VOB/A i.V.m. §6e VS Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung a) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden: gemäß §6e VS Abs. 1 Nr. 4 VOB/A i.V.m. §6e VS Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; b) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden: gemäß §6e VS Abs. 1 Nr. 5 VOB/A i.V.m. §6e VS Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung a) § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeitund Bestechung im Gesundheitswesen): gemäß §6e VS Abs. 1 Nr. 6 VOB/A i.V.m. §6e VS Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung: b) § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern): gemäß §6e VS Abs. 1 Nr. 7 VOB/A i.V.m. §6e VS Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; c) den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB(Ausländische und internationale Bedienstete): gemäß §6e VS Abs. 1 Nr. 8 VOB/A i.V.m. §6e VS Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; d) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr): gemäß §6e VS Abs. 1 Nr. 9 VOB/A i.V.m. §6e VS Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit,Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung): gemäß §6e VS Abs. 1 Nr. 10 VOB/A i.V.m. §6e VS Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung Das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. Satz 1 findet keine Anwendung, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Gemäß §6e VS Abs. 4 VOB/A i.V.m. §6e VS Abs. 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung alle, außer den mit der geforderten fortgeschrittenen Signatur, qualifizierten Signatur, fortgeschrittenen Siegel bzw. qualifizierten Siegel versehenen Teilnahmeantrag und das mit der geforderten fortgeschrittenen Signatur, qualifizierten Signatur, fortgeschrittenen Siegel bzw. qualifizierten Siegel versehene Fbl. L297

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 27.05.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 362082-2026

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