Holzbauarbeiten für ein Labor- und Verwaltungsgebäude in Halle

Status
Vergeben
Angebotsfrist
08.01.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Sachsen-Anhalt, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Bauleistung
Veröffentlicht
12.11.2025
CPV-Codes
Zimmer- und Tischlerarbeiten (45422000)
Bekanntmachung
evergabe-online.de
Bekanntmachungsnummer
750104-2025
Verfahrensnummer
bf9ab215-9aa5-4905-8868-53ddc7c918ae

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Kurzbeschreibung

Der Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt beauftragt Holzbauarbeiten für den Neubau eines Labor- und Bürogebäudes für das Landesamt für Verbraucherschutz in Halle. Das viergeschossige Gebäude mit Teilunterkellerung umfasst eine Bruttogrundfläche von 16.030 m² und einen Bruttorauminhalt von 71.393 m³. Zum Leistungsumfang gehören unter anderem tragende Konstruktionen aus Brettschichtholz und Brettsperrholz sowie Betonfertigteile; ein Ausführungszeitraum ist nicht angegeben.

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Leistungsbeschreibung

KKE 306 - Holzbau

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Große Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Neubau eines Labor- und Verwaltungsgebäude für das Landesamt für Verbraucherschutz Halle - KKE 306 - Holzbau (SHL 526-25)

    Holzbau: Zimmer- und Holzbauarbeiten für den Neubau eines Labor- und Bürogebäudes als 4-geschossiger Baukörper mit Teilunterkellerung BGF 16.030 m² BRI 71.393 m³ UK Bodenplatte Untergeschoß: - 4,01 m OK Attika Ebene 03: +19,76 m auszuführende Arbeiten: • tragende Konstruktion aus Brettschichtholzstützen und -Unterzügen sowie Brettsperrholzdecken, 3 Ebenen, ca. 2.700m2 Geschoßfläche • aussteifende Betonfertigteilwände, -Stützen und -Unterzüge, ca. 91 m3 • Außenwandelemente als Holzrahmenkonstruktion mit Holz-Alu-Fenstern und Sonnenschutzanlagen, ca. 2.590 m2 • Außenwandbekleidung als vertikale Holzlamellenfassade mit karbonisiertem Holz, ca. 1.850 m2 • Sockelstreifen mit vorgehängten Sichtbetonplatten, ca. 240 m

    Frist: 08.01.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 1 EU VOB/A i. V. m. § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 1 EU VOB/A i. V. m. § 129a des Strafgesetzbuchs (StGB) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 2 EU VOB/A i. V. m. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 3 EU VOB/A i. V. m. § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 4 EU VOB/A i. V. m. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 5 EU VOB/A i. V. m. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 6 EU VOB/A i. V. m. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 7 EU VOB/A i. V. m. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 9 EU VOB/A i. V. m. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 10 EU VOB/A i. V. m. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) Das Formblatt 213 VHB und das Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm werden nicht nachgefordert. Fehlen diese Unterlagen, wird das Angebot ausgeschlossen!

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LOT-0001 · Große Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Neubau eines Labor- und Verwaltungsgebäude für das Landesamt für Verbraucherschutz Halle - KKE 306 - Holzbau (SHL 526-25)

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gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 1 EU VOB/A i. V. m. § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 1 EU VOB/A i. V. m. § 129a des Strafgesetzbuchs (StGB) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 2 EU VOB/A i. V. m. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 3 EU VOB/A i. V. m. § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 4 EU VOB/A i. V. m. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 5 EU VOB/A i. V. m. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 6 EU VOB/A i. V. m. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 7 EU VOB/A i. V. m. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 9 EU VOB/A i. V. m. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 10 EU VOB/A i. V. m. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) Das Formblatt 213 VHB und das Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm werden nicht nachgefordert. Fehlen diese Unterlagen, wird das Angebot ausgeschlossen!

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1 Eintrag
  1. 09.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 622004-2026

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