Baustrom- und Bauwasserversorgung für die Sanierung und den Umbau des Kühnhauses

Status
Vergeben
Angebotsfrist
22.01.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Sachsen-Anhalt, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Bauleistung
Veröffentlicht
09.12.2025
CPV-Codes
Anzeigen
  • Trinkwasserrohrleitungen (44162500)
  • Bauinstallationsarbeiten (45300000)
  • Installation von elektrischen Leitungen (45310000)
Bekanntmachung
evergabe-online.de
Bekanntmachungsnummer
814743-2025
Verfahrensnummer
1cbd43be-76cf-49a0-bf0d-d2df31c8b7b0

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Der Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt (BLSA) beschafft Baustrom- und Bauwasserleistungen für die Sanierung und den Umbau des Kühnhauses der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Zum Umfang gehören unter anderem die Inbetriebnahme und Prüfung der Baustromanlage über 20 Monate, die Lieferung, Verlegung und Umverlegung von Stromkabeln sowie die Aufstellung, der Betrieb und der Abbau von Zähler-, Endverteiler- und Containerverteilerschränken. Der Ausführungsort liegt in Halle (Saale); ein konkreter Ausführungszeitraum oder eine Frist ist nicht angegeben.

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Leistungsbeschreibung

KKE 902 Baustrom-Bauwasser

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · GNUE: Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Sanierung und Umbau "Kühnhaus" - KKE 902 Baustrom-Bauwasser (SHL 554-25)

    - 20 Mt. Inbetriebnahme/Prüfung der Baustromanalage - 100 St. Stundenlohnarbeiten Monteur - 10 Stk. An- und Abfahrt - 200 m H07RN-F 5G70 mm² liefern und verlegen, vorhalten und abbauen - 150 m H07RN-F 5G35 mm² liefern und verlegen, vorhalten und abbauen - 80 m H07RN-F 5G35/70 mm² umverlegen - 2 Stk. Zählerschrank liefern und aufstellen, betreiben und abbauen - 25 Stk. Endverteilerschrank liefern und aufstellen, betreiben und abbauen - 3 Stk. Containerverteiler liefern und aufstellen, betreiben und abbauen - 1 Stk. Kranverteiler liefern und aufstellen, betreiben und abbauen - 15 Stk. Kleinverteiler liefern und aufstellen, betreiben und abbauen - 2 Stk. Gruppenverteiler umsetzen - 30 Stk. 63 A CEE 16mm² Starkstromkabel H07RN-F - 18 Stk. 32 A CEE 16mm² Starkstromkabel H07RN-F - 60 Stk. LED Bauleuchte liefern und montieren, vorhalten und abbauen - 2 Stk. LED-Strahler liefern und montieren, vorhalten und abbauen - 2 Stk. LED Mast liefern und montieren, vorhalten und abbauen - 3 Stk. Einrichten Bauwasserentnahmestelle und vorhalten - 300 m PE-Zuleitung Bauwasser Im Mittel ist eine Vorhaltezeit von etwa 15 Monaten vorgesehen.

    Frist: 22.01.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 1 EU VOB/A i. V. m. § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 1 EU VOB/A i. V. m. § 129a des Strafgesetzbuchs (StGB) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 2 EU VOB/A i. V. m. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 3 EU VOB/A i. V. m. § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 4 EU VOB/A i. V. m. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 5 EU VOB/A i. V. m. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 6 EU VOB/A i. V. m. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 7 EU VOB/A i. V. m. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 9 EU VOB/A i. V. m. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 10 EU VOB/A i. V. m. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) Das Formblatt 213 VHB und das Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm werden nicht nachgefordert. Fehlen diese Unterlagen, wird das Angebot ausgeschlossen!

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Anforderungen

gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 1 EU VOB/A i. V. m. § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 1 EU VOB/A i. V. m. § 129a des Strafgesetzbuchs (StGB) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 2 EU VOB/A i. V. m. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 3 EU VOB/A i. V. m. § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 4 EU VOB/A i. V. m. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 5 EU VOB/A i. V. m. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 6 EU VOB/A i. V. m. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 7 EU VOB/A i. V. m. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 9 EU VOB/A i. V. m. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 10 EU VOB/A i. V. m. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) Das Formblatt 213 VHB und das Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm werden nicht nachgefordert. Fehlen diese Unterlagen, wird das Angebot ausgeschlossen!

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 09.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 619834-2026

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