Thermische Verwertung kommunaler Klärschlämme inklusive Containerstellung und Transport

Status
Vergeben
Angebotsfrist
15.08.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Hessen, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
17.07.2025
CPV-Codes
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  • Schlammbeseitigung (90513600)
  • Schlammtransport (90513700)
  • Schlammentsorgung (90513900)
Bekanntmachung
dtvp.de
Bekanntmachungsnummer
467611-2025
Verfahrensnummer
1ee15028-6a71-4a0e-a1e0-b6131e0ef004

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Main-Kinzig-Kreises beschafft im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit eine Rahmenvereinbarung mit einem Vertragspartner zur thermischen Verwertung kommunaler Klärschlämme. Der Umfang beträgt voraussichtlich etwa 11.500 Tonnen pro Jahr bei einem Trockensubstanzgehalt von etwa 22 bis 30 Prozent; zusätzlich sind Containerstellung und Transport von den Kläranlagen zu den Behandlungsanlagen zu übernehmen. Die Leistung betrifft den Main-Kinzig-Kreis und derzeit 15 beteiligte Kommunen beziehungsweise deren Abwasserzweckverbände und ist für 1.095 Tage vorgesehen; die Frist endet am 15. August 2025 um 08:00 Uhr.

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Leistungsbeschreibung

Im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit zwischen dem Main-Kinzig-Kreis (MKK) und gegenwärtig 15 (von 29) kreisangehörigen Kommunen des MKK und/oder deren Abwasserzweckverbänden vergibt der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des MKK im eigenen Namen für das Gebiet der beteiligten Kooperationspartner der interkommunalen Zusammenarbeit den Abschluss einer Einpartner-Rahmenvereinbarung zur thermischen Verwertung von Klärschlämmen (ca. 11.5000 t/a, TS-Gehalt ca. 22-30%) inkl. der einschlägigen Transportlogistik (Containerstellung + Transport).

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Main-Kinzig-Kreis Eigenbetrieb Abfallwirtschaft - Vergabe einer Rahmenvereinbarung zur Verwertung kommunaler Klärschlämme im Main-Kinzig-Kreis inkl. Transportlogistik

    Im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) zwischen dem Main-Kinzig-Kreis und gegenwärtig 15 (von 29) kreisangehörigen Kommunen des Main-Kinzig-Kreises und/oder deren Abwasserzweckverbänden vergibt der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Main-Kinzig-Kreises im eigenen Namen für das Gebiet der beteiligten Kooperationspartner der IKZ den Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur thermischen Verwertung von Klärschlämmen inkl. der einschlägigen Transportlogistik (Containerstellung + Transport). Die Grundlaufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 3 Jahre. Der Auftraggeber verfügt über eine einmalige Verlängerungsoption um weitere 2 Jahre. Die Menge der zu transportierenden / verwertenden Klärschlämme wird insgesamt auf ca. 11.500 t/a geschätzt (TS-Gehalt ca. 22-30%). Ein zusätzlicher Mengenanstieg der zu entsorgenden Klärschlämme kann sich darüber hinaus auch durch eine in der Vertragslaufzeit möglichen Aufnahme weiterer kommunaler Kooperationspartner in die IKZ ergeben. Die individuellen logistischen Anforderungen der einzelnen Kooperationspartner / Kläranlagenstandorte (Abholungsrhythmus, Abholungszeiten, Disposition, Containertyp etc.) sind Gegenstand des Leistungsumfangs. Die zum jetzigen Zeitpunkt teilnehmenden Kooperationspartner der IKZ sind: 1) AV Oberes Krebsbachtal/Kläranlage Marköbel, 2) Stadt Langenselbold, 3) Gemeinde Rodenbach, 4) AV Oberer Fallbach / Gemeinde Ronneburg, 5) Stadt Bad Soden-Salmünster, 6) AV Bracht / Kläranlage Wächtersbach, 7) Gemeinde Jossgrund, 8) Gemeinde Sinntal / Kläranlage Mottgers, 9) Gemeinde Flörsbachtal, 10) Stadt Erlensee und 11) Abwasserverband Gelnhausen / Gruppenkläranlage Gründau-Lieblos. Die Höchstabrufmenge der unter der Einpartner-Rahmenvereinbarung zu verwertenden Klärschlämme beträgt für die maximale Vertragslaufzeit 70.000 Mg. Näheres siehe Vergabeunterlagen.

Anforderungen an deinen Betrieb

Gemäß §§ 123, 124 GWB sowie § 22 Abs. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Gemäß § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Main-Kinzig-Kreis Eigenbetrieb Abfallwirtschaft - Vergabe einer Rahmenvereinbarung zur Verwertung kommunaler Klärschlämme im Main-Kinzig-Kreis inkl. Transportlogistik

Preis
70 %
Transportaufwendungen von den Kläranlagen zu der / den Behandlungsanlage(n)
10 %
Güte und Qualität des Entsorgungs- und Verwertungskonzepts sowie der Entsorgungssicherheit
10 %
Umweltfreundlichkeit/Energieeffizienz der eingesetzten Fahrzeuge für die Durchführung der Transportleistungen
10 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

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Anforderungen

Gemäß §§ 123, 124 GWB sowie § 22 Abs. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Gemäß § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 13.02.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 103874-2026

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