Technische Gase, Druckluft- und Vakuumanlagen für einen Laborneubau
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 27.11.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Sachsen-Anhalt, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 28.10.2026
- CPV-Codes
- Installation von Gasanlagen (45333000)
- Bekanntmachung
- evergabe-online.de
- Bekanntmachungsnummer
- 746750-2026
- Verfahrensnummer
- 265decf5-4168-4fde-8fdb-349369e21b9d
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Das Amt für Immobilien- und Baumanagement Magdeburg beschafft technische Gase, Druckluft- und Vakuumanlagen für den Neubau eines Labor- und Verwaltungsgebäudes des Landesamts für Verbraucherschutz in Halle (Saale). Der Umfang umfasst unter anderem rund 2.850 Meter Rohrleitungen für Laborgase sowie 1.450 Meter Druckluftleitungen, Kompressoren und zahlreiche Ventile und Stationen. Angebote können bis zum 27. November 2026 eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Technische Gase und Druckluftanlagen
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Technische Gase und Druckluftanlagen - GNUE Neubau eines Labor- und Verwaltungsgebäudes für das Landesamt für Verbraucherschutz Halle An der Fliederwegkaserne 20, 06130 Halle (Saale) (SLB-2026-0433)
Technische Gase und Druckluftanlagen: Laborgasanlagen: - 1.700 m Rohrleitungen Kupferrohr DN 8-15, - 1.150 m Rohrleitungen Edelstahl DN 8-15, - 12 St. Umschalt-/Entspannungsstationen, - 280 St. Membranabsperrventile DN 8, - 82 St. Magnetventile DN 10, - 45 St. Labor-Sicherheitsventile Flüssiggas mit Labor-Steuerung. Druckluftinstallation: - 2 St. Schraubenkompressoren 11bar / 2,12 m³/min - 1.450 m Rohrleitungen Kupferrohr DN 15-50, - 140 St. Kugelhähne DN 15-50, Vakuumanlagen: - 12 St. Vakuumpumpen 4,0 m³/h mit Controller, - 200 m Rohrleitungen PTFE DN 10, - 50 St. Kugelhähne DN 10. H2O2-Begasung für S3-Labor: - 1 St. Gas-Generator bis 500 m² Raumvolumina - 150 m Rohrleitungen PVC-U DN 32-100 - 6 St. Begasungsdüsen
Frist: 27.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 1 EU VOB/A i. V. m. § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 1 EU VOB/A i. V. m. § 129a des Strafgesetzbuchs (StGB) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 2 EU VOB/A i. V. m. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 3 EU VOB/A i. V. m. § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 4 EU VOB/A i. V. m. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 5 EU VOB/A i. V. m. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 6 EU VOB/A i. V. m. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 7 EU VOB/A i. V. m. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 9 EU VOB/A i. V. m. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 10 EU VOB/A i. V. m. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) Das Formblatt 213 VHB und das Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm werden nicht nachgefordert. Fehlen diese Unterlagen, wird das Angebot ausgeschlossen!
Vergabeunterlagen
15 Dateien laut Portal · Stand 28.10.2026| Sonstiges | 1 KB | |
| Sonstiges | 64 KB | |
| Sonstiges | 93 KB | |
| Formular | 1,2 MB | |
| Sonstiges | 92 KB | |
| Sonstiges | 161 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 232 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 841 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 539 KB | |
| Sonstiges | 398 KB | |
| Sonstiges | 687 KB | |
| Sonstiges | 790 KB | |
| Sonstiges | 1,6 MB | |
| Sonstiges | 611 KB | |
| Sonstiges | 49 KB |
Anforderungen
gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 1 EU VOB/A i. V. m. § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 1 EU VOB/A i. V. m. § 129a des Strafgesetzbuchs (StGB) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 2 EU VOB/A i. V. m. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 3 EU VOB/A i. V. m. § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 4 EU VOB/A i. V. m. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 5 EU VOB/A i. V. m. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 6 EU VOB/A i. V. m. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 7 EU VOB/A i. V. m. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 9 EU VOB/A i. V. m. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 10 EU VOB/A i. V. m. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) Das Formblatt 213 VHB und das Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm werden nicht nachgefordert. Fehlen diese Unterlagen, wird das Angebot ausgeschlossen!
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