Zeitvertragsarbeiten für Gas-, Wasser- und Entwässerungsanlagen in Gebäuden
Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover Stiftung Öffentlichen Rechts/ Dezernat 3, Gebäudemanagement Sachgebiet 36 Vergabe- und Vertragswesen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- Nicht angegeben
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Niedersachsen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 04.05.2026
- Originalbekanntmachung
- ted.europa.eu ↗
- Bekanntmachungsnummer
- 304267-2026
- CPV-Codes
Rohrleitungssysteme (44162000); Bauarbeiten für Entwässerungsanlagen (45232450); Installateurarbeiten und Verlegung von Abwasserleitungen (45332000); Installation von Gasanlagen (45333000)Mehr anzeigenWeniger anzeigen
Kurzbeschreibung
Die Leibniz Universität Hannover schreibt Zeitvertragsarbeiten für die Instandhaltung und Reparatur von Gas-, Wasser- und Entwässerungsanlagen innerhalb ihrer Gebäude aus. Es handelt sich um einen Rahmenvertrag zur Abwicklung laufender technischer Leistungen nach STLB-BauZ. Der Auftrag ist als ein Los ausgeschrieben.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Zeitvertragsarbeiten Gas-, Wasser- und Entwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Zeitvertragsarbeiten Gas-, Wasser- und Entwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden
Leistungen nach STLB-BauZ: 681 Gas-, Wasser- und Entwässerungsanlageninnerhalb von Gebäuden, Stand 07/2025
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- Preis
- 100 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalÄnderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.