Straßenreinigung und Kehrarbeiten an Autobahnstrecken bei Oberthulba und Knetzgau
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 19.03.2025, 09:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Nordbayern
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 18.02.2025
- CPV-Codes
- Straßenreinigung und Straßenkehrdienste (90610000)
- Bekanntmachung
- vergabe.autobahn.de
- Bekanntmachungsnummer
- 108647-2025
- Verfahrensnummer
- b193ede4-f21e-41cd-af3c-c598847fb973
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nordbayern, beschafft eine Rahmenvereinbarung für Straßenreinigungs- und Kehrarbeiten im Bereich der Autobahnmeistereien Oberthulba und Knetzgau. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem Unterhaltskehrungen, die Reinigung von Straßeneinläufen, Mittelstreifenüberfahrten sowie Bauwerken wie Brücken und Tunneln entlang von Betonschutzwänden und anderen befestigten Flächen. Das geschätzte Auftragsvolumen beträgt 139.900 Euro netto pro Jahr, der Höchstwert 167.880 Euro netto pro Jahr; die Angebotsfrist endet am 19. März 2025 um 08:00 Uhr UTC.
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Leistungsbeschreibung
Rahmenvereinbarung: Straßenreinigung (Kehrarbeiten) im Bereich der Autobahnmeisterei Oberthulba und Knetzgau
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Rahmenvereinbarung: Straßenreinigung im Bereich der Autobahnmeisterei Oberthulba und Knetzgau
Rahmenvereinbarung Straßenreinigung, Kehrarbeiten Betriebsstrecke im Bereich der Autobahnmeisterei Oberthulba und Knetzgau: Unterhaltskehrungen, Reinigungen der Straßeneinläufen, Mittelstreifenüberfahrten sowie Bauwerken (Brücken, Tunnel) entlang von Betonschutzwänden und anderen befestigten Flächen. Das geschätzte Autragsvolumen beträgt 139.900 Euro netto pro Jahr; der Höchstwert ist festgelegt auf 167.880 Euro netto pro Jahr.
Frist: 19.03.2025, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
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LOT-0000 · Rahmenvereinbarung: Straßenreinigung im Bereich der Autobahnmeisterei Oberthulba und Knetzgau
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Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 08.04.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 226555-2025
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