- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 31.12.2037, 09:49 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- 243.000 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Stadt Bad Bentheim
- Erfüllungsregion
- Niedersachsen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 07.11.2024
- Originalbekanntmachung
- subreport.de ↗
- Bekanntmachungsnummer
- 677518-2024
- Verfahrensnummer
- 81d6981e-7a75-46f6-bb5c-276076f23b7f
- CPV-Codes
- Stützmauern (45262620)
Kurzbeschreibung
Die Stadt Bad Bentheim beauftragt den Bau einer Stützwand, die einen Hang beziehungsweise eine Böschung abfangen soll. Der geschätzte Auftragswert beträgt 243.000 Euro; ein Ausführungszeitraum ist in den Angaben nicht genannt.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
abfangen eines Hanges durch den Bau einer Stützwand
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Neubau einer Sporthalle243.000 EUR
Erstellung einer Stützmauer zum Abfangen der Böschung
Frist: 31.12.2037, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Zwingende Ausschlussgründe sind in erster Linie bestimme Straftaten, die sich inmittelbar auf die Eignung des Bieters auswirken. Die Straftaten sind in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB aufgeführt Fehlende Unterlagen werden nachgefordert
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Neubau einer Sporthalle
- Preis
Vergabeunterlagen
Das Ursprungsportal bietet zu diesem Verfahren aktuell keine Unterlagen an.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Zwingende Ausschlussgründe sind in erster Linie bestimme Straftaten, die sich inmittelbar auf die Eignung des Bieters auswirken. Die Straftaten sind in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB aufgeführt Fehlende Unterlagen werden nachgefordert
Änderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.