Stampflehm- und Betonfertigteilarbeiten für Eingang und Kindermuseum im Westfalenpark
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 07.12.2026, 20:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Vergabe und Beschaffungszentrum Dortmund
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 28.10.2026
- CPV-Codes
- Bauarbeiten (45000000)
- Bekanntmachung
- vergabe.metropoleruhr.de
- Bekanntmachungsnummer
- 748612-2026
- Verfahrensnummer
- 20b3c923-8d0f-431d-9311-30d8674bcd33
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Das Vergabe- und Beschaffungszentrum Dortmund schreibt Arbeiten für den Neubau des Eingangs Ruhrallee und des Kindermuseums im Westfalenpark in Dortmund aus. Der Auftrag umfasst unter anderem rund 364 m² Stampflehmfertigteilfassade sowie Betonfertigteile; die Angebotsfrist endet am 7. Dezember 2026.
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Leistungsbeschreibung
s. Vergabeunterlagen
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Westfalenpark, WERK, Neubau Eingang Ruhrallee und Kindermuseum, Stampflehmarbeiten
03.01.1 Stampflehmfertigteilfassade, außen, 40cm - 197 m² 03.01.2 Stampflehmfertigteilfassade, außen, 30cm - 52 m² 03.01.9 Zulage Ringbalken, außen, 15cm x 30cm - 106 m 03.01.18 Zulage Erosionslinien, Trass - 557 m 03.02.1 Stampflehmfertigteilfassade, innen, 30cm - 114,5 m² 04.1 Betonfertigteil, Sockel außen, 2,00m - 8 St 04.13 Betonfertigteil, oberer Wandabschluss, außen, 4,64m - 12 St
Frist: 07.12.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Auf die Bestimmungen des § 16aEU VOB/A wird verwiesen. Der öffentliche Auftraggeber wird gemäß § 16a EU VOB/A Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise - nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise - nachzureichen oder zu vervollständigen (Nachforderung). Die Unterlagen oder fehlenden Preisangaben sind gemäß § 16aEU Abs. 4 VOB/A vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Die Frist soll sechs Kalendertage nicht überschreiten.
Vergabeunterlagen
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
Auf die Bestimmungen des § 16aEU VOB/A wird verwiesen. Der öffentliche Auftraggeber wird gemäß § 16a EU VOB/A Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise - nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise - nachzureichen oder zu vervollständigen (Nachforderung). Die Unterlagen oder fehlenden Preisangaben sind gemäß § 16aEU Abs. 4 VOB/A vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Die Frist soll sechs Kalendertage nicht überschreiten.
Änderungen und Bieterfragen
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