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Bodenbelagsarbeiten für einen Neubau in Wichlinghofen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
14.07.2026, 20:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Bauleistung
Veröffentlicht
03.06.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Bauarbeiten (45000000)
  • Bodenverlege- und Bodenbelagsarbeiten (45432100)
Bekanntmachungsnummer
379780-2026
Verfahrensnummer
0ab67e83-135d-4bf6-a8c5-12a1423019c4

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Das Vergabe- und Beschaffungszentrum Dortmund schreibt Bodenbelagsarbeiten für einen Neubau in Wichlinghofen aus. Vorgesehen sind rund 1.800 m² Linoleumbelag und rund 150 m² ableitfähiger Nadelvlies-Textilbelag aus Polyamid. Die Ausführungsdauer beträgt 77 Tage.

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Leistungsbeschreibung

Bodenbelagsarbeiten

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Neubau SBZ Wichlinghofen, Bodenbelagsarbeiten

    Linoleum-Belag, 2,5 mm, marmoriert ca. 1.800 m2 Textilbelag, Nadelvlies, 100% PA, ableitf. ca. 150 m2

    Frist: 14.07.2026, 04:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Auf die Bestimmungen des § 16aEU VOB/A wird verwiesen. Der öffentliche Auftraggeber wird gemäß § 16a EU VOB/A Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise - nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise - nachzureichen oder zu vervollständigen (Nachforderung). Die Unterlagen oder fehlenden Preisangaben sind gemäß § 16aEU Abs. 4 VOB/A vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Die Frist soll sechs Kalendertage nicht überschreiten.

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Anforderungen

Auf die Bestimmungen des § 16aEU VOB/A wird verwiesen. Der öffentliche Auftraggeber wird gemäß § 16a EU VOB/A Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise - nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise - nachzureichen oder zu vervollständigen (Nachforderung). Die Unterlagen oder fehlenden Preisangaben sind gemäß § 16aEU Abs. 4 VOB/A vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Die Frist soll sechs Kalendertage nicht überschreiten.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 30.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 671716-2026

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