Bodenbelagsarbeiten für einen Neubau in Wichlinghofen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 14.07.2026, 20:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Vergabe und Beschaffungszentrum Dortmund
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 03.06.2026
- CPV-Codes
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- Bauarbeiten (45000000)
- Bodenverlege- und Bodenbelagsarbeiten (45432100)
- Bekanntmachung
- vergabe.metropoleruhr.de
- Bekanntmachungsnummer
- 379780-2026
- Verfahrensnummer
- 0ab67e83-135d-4bf6-a8c5-12a1423019c4
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Das Vergabe- und Beschaffungszentrum Dortmund schreibt Bodenbelagsarbeiten für einen Neubau in Wichlinghofen aus. Vorgesehen sind rund 1.800 m² Linoleumbelag und rund 150 m² ableitfähiger Nadelvlies-Textilbelag aus Polyamid. Die Ausführungsdauer beträgt 77 Tage.
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Leistungsbeschreibung
Bodenbelagsarbeiten
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Neubau SBZ Wichlinghofen, Bodenbelagsarbeiten
Linoleum-Belag, 2,5 mm, marmoriert ca. 1.800 m2 Textilbelag, Nadelvlies, 100% PA, ableitf. ca. 150 m2
Frist: 14.07.2026, 04:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Auf die Bestimmungen des § 16aEU VOB/A wird verwiesen. Der öffentliche Auftraggeber wird gemäß § 16a EU VOB/A Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise - nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise - nachzureichen oder zu vervollständigen (Nachforderung). Die Unterlagen oder fehlenden Preisangaben sind gemäß § 16aEU Abs. 4 VOB/A vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Die Frist soll sechs Kalendertage nicht überschreiten.
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Auf die Bestimmungen des § 16aEU VOB/A wird verwiesen. Der öffentliche Auftraggeber wird gemäß § 16a EU VOB/A Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise - nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise - nachzureichen oder zu vervollständigen (Nachforderung). Die Unterlagen oder fehlenden Preisangaben sind gemäß § 16aEU Abs. 4 VOB/A vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Die Frist soll sechs Kalendertage nicht überschreiten.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 30.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 671716-2026
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