Stahlbauarbeiten für Verbindungsbrücken am Forschungs- und Laborgebäude HIPS II.2

Status
Offen
Angebotsfrist
01.12.2026, 08:30 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Saarland, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Bauleistung
Veröffentlicht
27.10.2026
CPV-Codes
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  • Bauarbeiten für Forschungsgebäude (45214600)
  • Bauarbeiten für Stahlbrücken (45221115)
  • Bauarbeiten für Stahlkonstruktionen (45223210)
  • Entwässerungsarbeiten (45232452)
  • Dachabdichtungs- und -dämmarbeiten (45261410)
  • Verglasungsarbeiten (45441000)
Bekanntmachung
subreport.de
Bekanntmachungsnummer
744399-2026
Verfahrensnummer
a81eabf7-f514-41e8-9922-88c566c550a8

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Ausgeschrieben sind Stahlbauarbeiten für Verbindungsbrücken, die den Erweiterungsbau des Helmholtz-Instituts für Pharmazeutische Forschung Saarland (HIPS) mit dem Bestandsgebäude verbinden. Auftraggeber ist die Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung GmbH; gebaut wird auf dem Campus der Universität des Saarlandes in Saarbrücken. Angebote müssen bis zum 1. Dezember 2026 eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

Das neue Gebäude entsteht auf dem Campus der Universität des Saarlandes in Saarbrücken und wird durch das Helmholtz-Institut genutzt. Es handelt sich um einen Erweiterungsbau für den ersten Bauabschnitt des Helmholtz-Instituts für Pharmazeutische Forschung Saarland (HIPS) und ergänzt diesen funktional wie architektonisch. Der Erweiterungsbau ist östlich des Bestandsgebäudes geplant und mit dem Bestand durch zwei Brücken verbunden, die je den Büro- und Laborflur mit dem des Neubaus verbinden. Ergänzt wird der Erweiterungsbau durch östlich gelegene im Gelände eingebundene terassierte Parkflächen. Die Längsachsen des Gebäudes orientieren sich in ihrer Lage am Bestand. Das Laborachsraster wurde etwas weiter als im Bestand gewählt um letztlich eine flexiblere Geräteaufstellung zu erlauben. Dadurch entsteht für die Büros und Labore ein einheitliches, auf einem 1,2m Grundmaß basierendes Raster, das zur Vereinfachung der Konstruktion beiträgt. Der Neubau ist als viergeschossiges Gebäude mit einem zusätzlichen Staffelgeschoss und einer Gesamthöhe von ca. 22 m geplant. Das Baufeld liegt in Hanglage. Es ist im Erdgeschoss ebenerdig vom Garten aus zugänglich. Der Hauptzugang erfolgt im ersten Obergeschoss vom Straßenniveau aus. Das Gebäude besteht aus einem in den Hang gesetztes Erdgeschoss sowie 4 Obergeschossen, wobei das 4. OG als Staffelgeschoss ausgebildet ist. In diesem befindet sich hälftig die Technikzentrale sowie einem großen Sozialraum inkl. Dachterrasse. Außenabmessungen: ca. 66,00 x 33,00 m Die terrassierte Parkflächen bestehen im wesentlichen aus drei versetzten Parkebenen, welche über eine seitlich gelegene Zufahrt erschlossen werden (Ebene 1: 3 St Behindertenparkplätze / Ebene 2: 24 St Parkplätze / Ebene 3: 12 St Parkplätze). Gegenstand der Ausschreibung sind die Rohbauarbeiten für den Neubau des Forschungs- und Laborgebäudes. Der Leistungsumfang umfasst die Baustelleneinrichtung, Erd-, Gründungs-, Stahlbeton-, Mauerwerks-, Abdichtungs- und Dämmarbeiten einschließlich der erforderlichen Entwässerungs- und Einbauteile im Rohbau. Weiterhin beinhaltet die Leistung die Herstellung der wasserundurchlässigen Baukonstruktion (Weiße Wanne), Fertigteil- und Verbundbauteile sowie alle zugehörigen Schutz-, Sicherungs- und Nebenleistungen. Verlegung Ring,- und Fundamenterder inkl. Betoneinbauten. Ausbau Grundleitungen in und unter der Bodenplatte. Ausbau von Gebäude Einführungen der TGA-Gewerke. ***Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) finanziert wird.***

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Nebau HIPSII.2: VE03.06-1 - Stahlbau Brückenbauwerk

    Das neue Gebäude entsteht auf dem Campus der Universität des Saarlandes in Saarbrücken und wird durch das Helmholtz-Institut genutzt. Es handelt sich um einen Erweiterungsbau für den ersten Bauabschnitt des Helmholtz-Instituts für Pharmazeutische Forschung Saarland (HIPS) und ergänzt diesen funktional wie architektonisch. Der Erweiterungsbau ist östlich des Bestandsgebäudes geplant und mit dem Bestand durch zwei Brücken verbunden, die je den Büro- und Laborflur mit dem des Neubaus verbinden. Ergänzt wird der Erweiterungsbau durch östlich gelegene im Gelände eingebundene terassierte Parkflächen. Die Längsachsen des Gebäudes orientieren sich in ihrer Lage am Bestand. Das Laborachsraster wurde etwas weiter als im Bestand gewählt um letztlich eine flexiblere Geräteaufstellung zu erlauben. Dadurch entsteht für die Büros und Labore ein einheitliches, auf einem 1,2m Grundmaß basierendes Raster, das zur Vereinfachung der Konstruktion beiträgt. Der Neubau ist als viergeschossiges Gebäude mit einem zusätzlichen Staffelgeschoss und einer Gesamthöhe von ca. 22 m geplant. Das Baufeld liegt in Hanglage. Es ist im Erdgeschoss ebenerdig vom Garten aus zugänglich. Der Hauptzugang erfolgt im ersten Obergeschoss vom Straßenniveau aus. Das Gebäude besteht aus einem in den Hang gesetztes Erdgeschoss sowie 4 Obergeschossen, wobei das 4. OG als Staffelgeschoss ausgebildet ist. In diesem befindet sich hälftig die Technikzentrale sowie einem großen Sozialraum inkl. Dachterrasse. Außenabmessungen: ca. 66,00 x 33,00 m Die terrassierte Parkflächen bestehen im wesentlichen aus drei versetzten Parkebenen, welche über eine seitlich gelegene Zufahrt erschlossen werden (Ebene 1: 3 St Behindertenparkplätze / Ebene 2: 24 St Parkplätze / Ebene 3: 12 St Parkplätze). Gegenstand der Ausschreibung ist die Herstellung von zwei Stahlbrücken für den Neubau eines Forschungs- und Laborgebäudes. Die Leistung beinhaltet die Herstellung von zwei Stahlbrücken zwischen dem Neubau und dem Altbau. Die Bürobrücke wird als dreigeschossige, offene Brücke mit einer Länge von ca. 14 m ausgeführt. Die Laborbrücke wird als zweigeschossige, geschlossene Brücke mit beidseitiger Verglasung und einer Länge von ca. 12,5 m ausgeführt. Der Leistungsumfang umfasst die vollständigen Brückenbauarbeiten zwischen den Neubau und Bestand eines Forschungs- und Laborgebäudes. Hierzu gehören insbesondere: • Planungs-, Werkstatt-, Montage- und Dokumentationsleistungen des Auftragnehmers • Stahlbaubauarbeiten der zwei Verbindungsbrücken • PR-Fassade der Laborbrücke • Verbunddecken aus Trapezblech und Leichtbeton • Glasgeländer in Bürobrücke • Dachabdichtungsarbeiten • Vorgezogene Malerarbeiten sowie erforderliche Stundenlohn- und Nachweisarbeiten Die Leistungen umfassen sämtliche Nebenleistungen, Koordinations-, Prüf-, Dokumentations- und Schutzmaßnahmen zur vollständigen Herstellung der Brücken gemäß den Ausschreibungsunterlagen. ***Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) finanziert wird.***

    Frist: 01.12.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Es gelten die zwingenden (§§ 123 GWB) bzw. fakultativen (§§ 124 GWB) Ausschlussgründe, sowie die Regelungen der §§ 125 – 126 GWB / hier: §123, Abs. 1, Nr. 1 GWB Es gelten die zwingenden (§§ 123 GWB) bzw. fakultativen (§§ 124 GWB) Ausschlussgründe, sowie die Regelungen der §§ 125 – 126 GWB / hier: §123, Abs. 1, Nr. 2 GWB Es gelten die zwingenden (§§ 123 GWB) bzw. fakultativen (§§ 124 GWB) Ausschlussgründe, sowie die Regelungen der §§ 125 – 126 GWB / hier: §123, Abs. 1, Nr. 2 + 3 GWB Es gelten die zwingenden (§§ 123 GWB) bzw. fakultativen (§§ 124 GWB) Ausschlussgründe, sowie die Regelungen der §§ 125 – 126 GWB / hier: §123, Abs. 1, Nr. 4 + 5 GWB Es gelten die zwingenden (§§ 123 GWB) bzw. fakultativen (§§ 124 GWB) Ausschlussgründe, sowie die Regelungen der §§ 125 – 126 GWB / hier: §123, Abs. 1, Nr. 6 - 9 GWB Es gelten die zwingenden (§§ 123 GWB) bzw. fakultativen (§§ 124 GWB) Ausschlussgründe, sowie die Regelungen der §§ 125 – 126 GWB / hier: §123, Abs. 1, Nr. 10 GWB Es gelten die zwingenden (§§ 123 GWB) bzw. fakultativen (§§ 124 GWB) Ausschlussgründe, sowie die Regelungen der §§ 125 – 126 GWB / hier: §123, Abs. 2, Nr. 2 GWB Es gelten die zwingenden (§§ 123 GWB) bzw. fakultativen (§§ 124 GWB) Ausschlussgründe, sowie die Regelungen der §§ 125 – 126 GWB / hier: §124, Abs. 1, Nr. 1 GWB Es gelten die zwingenden (§§ 123 GWB) bzw. fakultativen (§§ 124 GWB) Ausschlussgründe, sowie die Regelungen der §§ 125 – 126 GWB / hier: §124, Abs. 1, Nr. 2 GWB Es gelten die zwingenden (§§ 123 GWB) bzw. fakultativen (§§ 124 GWB) Ausschlussgründe, sowie die Regelungen der §§ 125 – 126 GWB / hier: §124, Abs. 1, Nr. 3 GWB Es gelten die zwingenden (§§ 123 GWB) bzw. fakultativen (§§ 124 GWB) Ausschlussgründe, sowie die Regelungen der §§ 125 – 126 GWB / hier: §124, Abs. 1, Nr. 4 GWB Es gelten die zwingenden (§§ 123 GWB) bzw. fakultativen (§§ 124 GWB) Ausschlussgründe, sowie die Regelungen der §§ 125 – 126 GWB / hier: §124, Abs. 1, Nr. 5 GWB Es gelten die zwingenden (§§ 123 GWB) bzw. fakultativen (§§ 124 GWB) Ausschlussgründe, sowie die Regelungen der §§ 125 – 126 GWB / hier: §124, Abs. 1, Nr. 6 GWB Es gelten die zwingenden (§§ 123 GWB) bzw. fakultativen (§§ 124 GWB) Ausschlussgründe, sowie die Regelungen der §§ 125 – 126 GWB / hier: §124, Abs. 1, Nr. 7 GWB Es gelten die zwingenden (§§ 123 GWB) bzw. fakultativen (§§ 124 GWB) Ausschlussgründe, sowie die Regelungen der §§ 125 – 126 GWB / hier: §124, Abs. 1, Nr. 8 - 9 GWB Es gelten (ergänzend) die Ausschlussgründe nach §§ 42, 57 VGV, §§ 6e-f, 15, 16ff. VOB/A (EU) Der Bieter hat weiterhin anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 124, Abs. 2 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Verstöße gegen Vorgaben das „EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine“ führen ebenfalls zum Angebotsausschluss: Das Nichtvorliegen dieser Ausschlusstatbestände ist durch den Bieter mit Angebotsabgabe in Form einer Eigenerklärung (diese ist Bestandteil der Vergabeunterlagen) zu erklären. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Zu beachten sind weiterhin die Angaben zur Nachforderung von Unterlagen: Hinsichtlich der Nachforderung von Unterlagen gelten die Regelungen gem. § 16a VOB/A. Das Angebotsschreiben (Formblatt EVM213) und eine fehlende Eigenerklärung zur Eignung (EVM124 / bei nicht gleichzeitig nachgewiesener Präqualifikation / PQ-VOB o. glw.) wird nicht nachgefordert. Das Fehlen dieser elementaren Verfahrensunterlagen führt zum Angebotsausschluss. Hinsichtlich der Nachforderung von Unterlagen gelten die Regelungen gem. § 16a VOB/A. Das Angebotsschreiben (Formblatt EVM213) und eine fehlende Eigenerklärung zur Eignung (EVM124 / bei nicht gleichzeitig nachgewiesener Präqualifikation / PQ-VOB o. glw.) wird nicht nachgefordert. Das Fehlen dieser elementaren Verfahrensunterlagen führt zum Angebotsausschluss.

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Anforderungen

Es gelten die zwingenden (§§ 123 GWB) bzw. fakultativen (§§ 124 GWB) Ausschlussgründe, sowie die Regelungen der §§ 125 – 126 GWB / hier: §123, Abs. 1, Nr. 1 GWB Es gelten die zwingenden (§§ 123 GWB) bzw. fakultativen (§§ 124 GWB) Ausschlussgründe, sowie die Regelungen der §§ 125 – 126 GWB / hier: §123, Abs. 1, Nr. 2 GWB Es gelten die zwingenden (§§ 123 GWB) bzw. fakultativen (§§ 124 GWB) Ausschlussgründe, sowie die Regelungen der §§ 125 – 126 GWB / hier: §123, Abs. 1, Nr. 2 + 3 GWB Es gelten die zwingenden (§§ 123 GWB) bzw. fakultativen (§§ 124 GWB) Ausschlussgründe, sowie die Regelungen der §§ 125 – 126 GWB / hier: §123, Abs. 1, Nr. 4 + 5 GWB Es gelten die zwingenden (§§ 123 GWB) bzw. fakultativen (§§ 124 GWB) Ausschlussgründe, sowie die Regelungen der §§ 125 – 126 GWB / hier: §123, Abs. 1, Nr. 6 - 9 GWB Es gelten die zwingenden (§§ 123 GWB) bzw. fakultativen (§§ 124 GWB) Ausschlussgründe, sowie die Regelungen der §§ 125 – 126 GWB / hier: §123, Abs. 1, Nr. 10 GWB Es gelten die zwingenden (§§ 123 GWB) bzw. fakultativen (§§ 124 GWB) Ausschlussgründe, sowie die Regelungen der §§ 125 – 126 GWB / hier: §123, Abs. 2, Nr. 2 GWB Es gelten die zwingenden (§§ 123 GWB) bzw. fakultativen (§§ 124 GWB) Ausschlussgründe, sowie die Regelungen der §§ 125 – 126 GWB / hier: §124, Abs. 1, Nr. 1 GWB Es gelten die zwingenden (§§ 123 GWB) bzw. fakultativen (§§ 124 GWB) Ausschlussgründe, sowie die Regelungen der §§ 125 – 126 GWB / hier: §124, Abs. 1, Nr. 2 GWB Es gelten die zwingenden (§§ 123 GWB) bzw. fakultativen (§§ 124 GWB) Ausschlussgründe, sowie die Regelungen der §§ 125 – 126 GWB / hier: §124, Abs. 1, Nr. 3 GWB Es gelten die zwingenden (§§ 123 GWB) bzw. fakultativen (§§ 124 GWB) Ausschlussgründe, sowie die Regelungen der §§ 125 – 126 GWB / hier: §124, Abs. 1, Nr. 4 GWB Es gelten die zwingenden (§§ 123 GWB) bzw. fakultativen (§§ 124 GWB) Ausschlussgründe, sowie die Regelungen der §§ 125 – 126 GWB / hier: §124, Abs. 1, Nr. 5 GWB Es gelten die zwingenden (§§ 123 GWB) bzw. fakultativen (§§ 124 GWB) Ausschlussgründe, sowie die Regelungen der §§ 125 – 126 GWB / hier: §124, Abs. 1, Nr. 6 GWB Es gelten die zwingenden (§§ 123 GWB) bzw. fakultativen (§§ 124 GWB) Ausschlussgründe, sowie die Regelungen der §§ 125 – 126 GWB / hier: §124, Abs. 1, Nr. 7 GWB Es gelten die zwingenden (§§ 123 GWB) bzw. fakultativen (§§ 124 GWB) Ausschlussgründe, sowie die Regelungen der §§ 125 – 126 GWB / hier: §124, Abs. 1, Nr. 8 - 9 GWB Es gelten (ergänzend) die Ausschlussgründe nach §§ 42, 57 VGV, §§ 6e-f, 15, 16ff. VOB/A (EU) Der Bieter hat weiterhin anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 124, Abs. 2 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Verstöße gegen Vorgaben das „EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine“ führen ebenfalls zum Angebotsausschluss: Das Nichtvorliegen dieser Ausschlusstatbestände ist durch den Bieter mit Angebotsabgabe in Form einer Eigenerklärung (diese ist Bestandteil der Vergabeunterlagen) zu erklären. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Zu beachten sind weiterhin die Angaben zur Nachforderung von Unterlagen: Hinsichtlich der Nachforderung von Unterlagen gelten die Regelungen gem. § 16a VOB/A. Das Angebotsschreiben (Formblatt EVM213) und eine fehlende Eigenerklärung zur Eignung (EVM124 / bei nicht gleichzeitig nachgewiesener Präqualifikation / PQ-VOB o. glw.) wird nicht nachgefordert. Das Fehlen dieser elementaren Verfahrensunterlagen führt zum Angebotsausschluss. Hinsichtlich der Nachforderung von Unterlagen gelten die Regelungen gem. § 16a VOB/A. Das Angebotsschreiben (Formblatt EVM213) und eine fehlende Eigenerklärung zur Eignung (EVM124 / bei nicht gleichzeitig nachgewiesener Präqualifikation / PQ-VOB o. glw.) wird nicht nachgefordert. Das Fehlen dieser elementaren Verfahrensunterlagen führt zum Angebotsausschluss.

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