Sicherungsaufsicht und Sicherungsposten für Gleisarbeiten bei der Stellwerkserneuerung
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 01.09.2025, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Ruhrbahn GmbH
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 04.08.2025
- CPV-Codes
- Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten (79710000)
- Bekanntmachung
- subreport.de
- Bekanntmachungsnummer
- 509369-2025
- Verfahrensnummer
- e81b6b80-b2b4-4abf-baae-dacb13294b81
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Ruhrbahn GmbH schreibt eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer über Sicherungsarbeiten im Gleisbereich aus. Gesucht werden Sicherungsposten und Sicherungsaufsichtskräfte für die Erneuerung der U-Bahnstellwerke in den U-Bahn- und Straßenbahnnetzen von Essen und Mülheim an der Ruhr. Die Angebotsfrist endet am 1. September 2025 um 9:00 Uhr.
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Leistungsbeschreibung
Ausgeschrieben werden hier Sicherungsarbeiten im Gleisbereich, die im Rahmen der Erneuerung der U-Bahnstellwerke bei der Ruhrbahn GmbH erforderlich werden. Die Arbeiten sollen in den Streckennetzen der U-Bahn und Straßenbahn der Städte Essen und Mülheim an der Ruhr durchgeführt werden. Dieses Vergabeverfahren dient zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer, zur Sicherstellung der Verfügbarkeit von Sicherungsaufsicht und Sicherungsposten.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · EU 028 - Gestellung von Sicherungsposten und Sicherungsaufsichtskräften
Die Ruhrbahn GmbH ist ein gemeinschaftliches Nahverkehrsunternehmen der Städte Essen und Mülheim an der Ruhr. Es entstand im Jahre 2017 aus dem Zusammenschluss der beiden Ver- kehrsunternehmen Essener Verkehrs-AG (EVAG) und Mülheimer Verkehrsgesellschaft (MVG). Als größtes Verkehrsunternehmen im Ruhrgebiet sorgt die Ruhrbahn für die Mobilität von 142 Mil- lionen Fahrgästen pro Jahr. Mit 244 Bussen, 166 Bahnen, drei U-Bahnlinien, zehn Tramlinien und 52 Buslinien bietet die Ruhrbahn einen kundenorientierten, technisch hochwertigen und klimaf- reundlichen Nahverkehr an. Die Ruhrbahn baut die Nahverkehrsqualität in Essen und Mülheim kontinuierlich aus und setzt durch zukunftsfähige Mobilitätskonzepte Anreize grenzenlos mobil zu sein. Ein Teil dieser Mobili- tätskonzepte ist die Erneuerung der heute vorhandenen 5 U-Bahn-Relaisstellwerke durch 6 mo- derne elektronische Stellwerke. Dieses Leistungsverzeichnis enthält Beschreibungen für Sicherungsarbeiten im Gleisbereich, die im Rahmen der Erneuerung der U-Bahnstellwerke bei der Ruhrbahn GmbH erforderlich werden. Die Arbeiten sollen in den Streckennetzen der U-Bahn und der Straßenbahn der Städte Essen und Mülheim an der Ruhr durchgeführt werden. Die Sicherungsarbeiten sollen jeweils durch verbindliche Einzelbeauftragungen kleineren Umfangs (sog. Abrufbestellungen), aber in Höhe von mind. eines Schichtpreises (Pos. 1.1) - wie im LV aus- gewiesen - erteilt werden. Hierzu wird mit dem Auftragnehmer ein Wertkontrakt mit einer Laufzeit von drei Jahren vertraglich vereinbart
Frist: 01.09.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Neben dem Ausschlussgrund Insolvenz gelten die Ausschlussgründe nach §123 GWB und §124 GWB. Nach Ermessen des Auftraggebers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Klarstellung: Mit dem zuvor stehenden Satz "Manche fehlenden Bieterunterlagen können nach dem Ermessen der Vergabestelle nach Fristablauf nachgereicht werden" ist Folgendes gemeint: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 51 Abs. 2 Satz 1 SektVO). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 51 Abs. 3 SektVO).
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · EU 028 - Gestellung von Sicherungsposten und Sicherungsaufsichtskräften
- Der Angebotspreis ist das einzige Wertungskriterium, formale und technisch-inhaltliche Richtigkeit des Angebots vorausgesetzt. Eine Angebotsaufklärung behält sich die Vergabestelle vor. Es besteht jedoch kein Anspruch des Bieters auf Angebotsaufklärung mit der Vergabestelle.
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Neben dem Ausschlussgrund Insolvenz gelten die Ausschlussgründe nach §123 GWB und §124 GWB. Nach Ermessen des Auftraggebers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Klarstellung: Mit dem zuvor stehenden Satz "Manche fehlenden Bieterunterlagen können nach dem Ermessen der Vergabestelle nach Fristablauf nachgereicht werden" ist Folgendes gemeint: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 51 Abs. 2 Satz 1 SektVO). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 51 Abs. 3 SektVO).
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 07.04.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 234616-2026
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