Sicherheitsüberprüfung elektrischer Betriebsmittel in Bremen, Lüneburg-Uelzen und Osnabrück
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 26.09.2024, 14:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 3
- Erfüllungsregion
- Bremen, Niedersachsen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 16.08.2024
- CPV-Codes
- Technische Kontrolle und Tests (71630000)
- Bekanntmachung
- ted.europa.eu
- Bekanntmachungsnummer
- 493471-2024
- Verfahrensnummer
- 52f155dc-5e47-48a1-b60e-82fc9630a9ef
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Bundesagentur für Arbeit lässt nicht ortsfeste dienstliche und private elektrische Betriebsmittel, darunter Maschinen, Geräte, Anschlusskabel und die Elektrifizierung von Arbeitsplätzen, sicherheitstechnisch überprüfen. Die Prüfungen erfolgen nach den Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), den Regelungen BGV A3 beziehungsweise GUV A3 sowie der Betriebssicherheitsverordnung in den Bereichen Bremen-Bremerhaven, Lüneburg-Uelzen und Osnabrück. Die Laufzeit beträgt 1.440 Tage; Angebote mussten bis zum 26. September 2024 um 12:00 Uhr eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
DGUV - Sicherheitsüberprüfung ov. elektr. Geräte RIM Bremen
Leistungen nach Losen (3)
LOT-0001 · Interner Service Bremen-Bremerhaven
Der AN (AN) übernimmt die Sicherheitsüberprüfung der nicht ortsfesten, dienstlichen und privaten elektrischen Betriebsmittel nach BGV A3/GUV A3 bzw. BetrSichV (in der Fassung vom 3. Februar 2015 (BGBl. I S. 49), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Juli 2015 (BGBl. I S. 1187) geändert wurde) für alle Maschinen, Geräte und Anschlusskabel incl. Arbeitsplatzelektrifizierung in den jeweiligen Liegenschaften des Internen Services Bremen-Bremerhaven (siehe Auflistung für Los 1 unter "Zusätzliche Informationen"). Die Anzahl der zu prüfenden Geräte beträgt ca. 5.782 Geräte, die Anzahl der zu prüfenden IT-Geräte ca. 12.990 Geräte. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlag und einer Leistungserbringung ab dem 01.01.2025 und endet zum 31.12.2028. Die insgesamt zwei Überprüfungen erfolgen mind. alle 2 Jahre. Sollten sich u.a. (z.B. im Rahmen einer sog. Gefährdungsanalyse) andere (z.B. kürzere) Prüfungszeiträume ergeben, können auch andere Überprüfungszyklen/Termine durch den RIM abgerufen werden. Der RIM vereinbart mit dem AN entsprechende Überprüfungen/Termine (mindestens 4 Wochen vorher). Die insgesamt zwei Überprüfungen für alle benannten Liegenschaften müssen innerhalb der Vertragslaufzeit komplett durchgeführt und abgeschlossen sein. Es wird eine Kündigungsmöglichkeit für beide Seiten nach Beendigung des 1. Prüfzyklus, spätestens zum 31.12.2026 mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Die Prüfung hat nach der vom Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften herausgegebenen Unfallverhütungsvorschrift UVV BGV A3/GUV A3 bzw. BetrSichV und den Vorgaben der TRBS 2131/1111 bzw. den einschlägigen Vorschriften zu erfolgen. Grundlagen für die Prüfung sind daneben: - BGI 600 Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Auswahl und Betrieb ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach Einsatzbereichen - DIN VDE 0404 Prüf- und Messeinrichtungen zum Prüfen der elektrischen Sicherheit von elektrischen Geräten - DIN VDE 0413 Geräte zum Prüfen, Messen oder Überwachen von Schutzmaßnahmen /DIN EN 61557 - DIN VDE 0701- Instandsetzung, Änderung und Prüfung ortsveränderlicher Geräte; 0702 Wiederholungsprüfungen an elektrischen Geräten - DIN VDE 0740 handgeführte motorbetriebene Elektrowerkzeuge / Sicherheit - VDE 0100 Teil 600 Dokumentation - TRBS 1201 Prüfung von Arbeitsmitteln - TRBS 1203-03 Befähigte Personen - TRBS 1111 Technische Regeln für Betriebssicherheit - DIN VDE 1000-10, 1995-10 - DIN VDE 0105 Teil 100 Inhalt der Ausschreibung ist gemäß Kap. I.2 der Leistungsbeschreibung: - Sichtprüfung - Messen - Erproben - Funktionsprobe - Dokumentation
Frist: 26.09.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Interner Service Lüneburg-Uelzen
Der AN (AN) übernimmt die Sicherheitsüberprüfung der nicht ortsfesten, dienstlichen und privaten elektrischen Betriebsmittel nach BGV A3/GUV A3 bzw. BetrSichV (in der Fassung vom 3. Februar 2015 (BGBl. I S. 49), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Juli 2015 (BGBl. I S. 1187) geändert wurde) für alle Maschinen, Geräte und Anschlusskabel incl. Arbeitsplatzelektrifizierung in den jeweiligen Liegenschaften des Internen Services Lüneburg-Uelzen (siehe Auflistung für Los 2 unter "Zusätzliche Informationen"). Die Anzahl der zu prüfenden Geräte beträgt ca. 17.600 Geräte, die Anzahl der zu prüfenden IT-Geräte ca. 25.096 Geräte. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlag und einer Leistungserbringung ab dem 01.01.2025 und endet zum 31.12.2028. Die insgesamt zwei Überprüfungen erfolgen mind. alle 2 Jahre. Sollten sich u.a. (z.B. im Rahmen einer sog. Gefährdungsanalyse) andere (z.B. kürzere) Prüfungszeiträume ergeben, können auch andere Überprüfungszyklen/Termine durch den RIM abgerufen werden. Der RIM vereinbart mit dem AN entsprechende Überprüfungen/Termine (mindestens 4 Wochen vorher). Die insgesamt zwei Überprüfungen für alle benannten Liegenschaften müssen innerhalb der Vertragslaufzeit komplett durchgeführt und abgeschlossen sein. Es wird eine Kündigungsmöglichkeit für beide Seiten nach Beendigung des 1. Prüfzyklus, spätestens zum 31.12.2026 mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Die Prüfung hat nach der vom Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften herausgegebenen Unfallverhütungsvorschrift UVV BGV A3/GUV A3 bzw. BetrSichV und den Vorgaben der TRBS 2131/1111 bzw. den einschlägigen Vorschriften zu erfolgen. Grundlagen für die Prüfung sind daneben: - BGI 600 Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Auswahl und Betrieb ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach Einsatzbereichen - DIN VDE 0404 Prüf- und Messeinrichtungen zum Prüfen der elektrischen Sicherheit von elektrischen Geräten - DIN VDE 0413 Geräte zum Prüfen, Messen oder Überwachen von Schutzmaßnahmen /DIN EN 61557 - DIN VDE 0701- Instandsetzung, Änderung und Prüfung ortsveränderlicher Geräte; 0702 Wiederholungsprüfungen an elektrischen Geräten - DIN VDE 0740 handgeführte motorbetriebene Elektrowerkzeuge / Sicherheit - VDE 0100 Teil 600 Dokumentation - TRBS 1201 Prüfung von Arbeitsmitteln - TRBS 1203-03 Befähigte Personen - TRBS 1111 Technische Regeln für Betriebssicherheit - DIN VDE 1000-10, 1995-10 - DIN VDE 0105 Teil 100 Inhalt der Ausschreibung ist gemäß Kap. I.2 der Leistungsbeschreibung: - Sichtprüfung - Messen - Erproben - Funktionsprobe - Dokumentation
Frist: 26.09.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0003 · Interner Service Osnabrück
Der AN (AN) übernimmt die Sicherheitsüberprüfung der nicht ortsfesten, dienstlichen und privaten elektrischen Betriebsmittel nach BGV A3/GUV A3 bzw. BetrSichV (in der Fassung vom 3. Februar 2015 (BGBl. I S. 49), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Juli 2015 (BGBl. I S. 1187) geändert wurde) für alle Maschinen, Geräte und Anschlusskabel incl. Arbeitsplatzelektrifizierung in den jeweiligen Liegenschaften des Internen Services Osnabrück (siehe Auflistung für Los 3 unter "Zusätzliche Informationen"). Die Anzahl der zu prüfenden Geräte beträgt ca. 8.044 Geräte, die Anzahl der zu prüfenden IT-Geräte ca. 14.472 Geräte. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlag und einer Leistungserbringung ab dem 01.01.2025 und endet zum 31.12.2028. Die insgesamt zwei Überprüfungen erfolgen mind. alle 2 Jahre. Sollten sich u.a. (z.B. im Rahmen einer sog. Gefährdungsanalyse) andere (z.B. kürzere) Prüfungszeiträume ergeben, können auch andere Überprüfungszyklen/Termine durch den RIM abgerufen werden. Der RIM vereinbart mit dem AN entsprechende Überprüfungen/Termine (mindestens 4 Wochen vorher). Die insgesamt zwei Überprüfungen für alle benannten Liegenschaften müssen innerhalb der Vertragslaufzeit komplett durchgeführt und abgeschlossen sein. Es wird eine Kündigungsmöglichkeit für beide Seiten nach Beendigung des 1. Prüfzyklus, spätestens zum 31.12.2026 mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Die Prüfung hat nach der vom Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften herausgegebenen Unfallverhütungsvorschrift UVV BGV A3/GUV A3 bzw. BetrSichV und den Vorgaben der TRBS 2131/1111 bzw. den einschlägigen Vorschriften zu erfolgen. Grundlagen für die Prüfung sind daneben: - BGI 600 Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Auswahl und Betrieb ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach Einsatzbereichen - DIN VDE 0404 Prüf- und Messeinrichtungen zum Prüfen der elektrischen Sicherheit von elektrischen Geräten - DIN VDE 0413 Geräte zum Prüfen, Messen oder Überwachen von Schutzmaßnahmen /DIN EN 61557 - DIN VDE 0701- Instandsetzung, Änderung und Prüfung ortsveränderlicher Geräte; 0702 Wiederholungsprüfungen an elektrischen Geräten - DIN VDE 0740 handgeführte motorbetriebene Elektrowerkzeuge / Sicherheit - VDE 0100 Teil 600 Dokumentation - TRBS 1201 Prüfung von Arbeitsmitteln - TRBS 1203-03 Befähigte Personen - TRBS 1111 Technische Regeln für Betriebssicherheit - DIN VDE 1000-10, 1995-10 - DIN VDE 0105 Teil 100 Inhalt der Ausschreibung ist gemäß Kap. I.2 der Leistungsbeschreibung: - Sichtprüfung - Messen - Erproben - Funktionsprobe - Dokumentation
Frist: 26.09.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Vordrucke D.7 und D.8 (Erklärung zwingende und fakultative Ausschlussgründe): Eigenerklärungen des Bieters/des bevollmächtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft (BG) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung, Zahlung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen, sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen, Insolvenz, anderen schweren beruflichen Verfehlungen, wettbewerbsverzerrenden Verhaltensweisen, Interessenkonflikt aus Beratungstätigkeiten, Auskünften und Informationen. Bei Bildung von Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaften ist hinsichtlich des Nichtvorliegens von zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) auf alle Teilnehmer der Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft abzustellen. Bei Bildung von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften müssen die Erklärungen für alle Teilnehmer der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft abgegeben werden. Sollte bei einem Teilnehmer oder mehreren Teilnehmern der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft ein einschlägiger Ausschlusstatbestand vorliegen, ist dessen Name bzw. sind deren Namen auf der gesondert beizufügenden Anlage zu vermerken und zu erläutern, warum dennoch eine Teilnahme an dem gegenständlichen Vergabeverfahren möglich sein soll. Vordruck D.6 (Erklärung Eignungsleihe) und Vordruck D.2 (Erklärung Unterauftrag): Angabe der Teile des Auftrags mit Absicht der Unterbeauftragung/Eignungsleihe und Benennung der bereits feststehenden Unterauftragnehmer. Bestätigung, dass im Hinblick auf die angegebenen Unternehmen keine Ausschlusstatbestände im Sinne der in den Vordrucken D.7 und D.8 angegebenen Tatbestände vorliegen bzw. dass die Vergabestelle entsprechend informiert wird, wenn derartige Ausschlussgründe vorliegen und die entsprechenden Nachweise (z.B. Verpflichtungserklärungen) beigefügt sind oder spätestens nach entsprechender Aufforderung vor Zuschlagserteilung eingereicht werden. Vordruck D.0 (Angebotsschreiben): Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 € ohne Mwst. fordert die Vergabestelle für den Bieter/jedes Mitglied einer BG, der/die den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) an. Dafür sind mit dem Vordruck D.0 die benötigten Angaben zu übermitteln. Vordruck Eigenerklärung Russland (Erklärung bzgl. Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 2022/576):Es ist gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden. Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt gemäß § 56 VgV.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Interner Service Bremen-Bremerhaven
- Preis
- 100 %
LOT-0002 · Interner Service Lüneburg-Uelzen
- Preis
- 100 %
LOT-0003 · Interner Service Osnabrück
- Preis
- 100 %
Vergabeunterlagen
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
Vordrucke D.7 und D.8 (Erklärung zwingende und fakultative Ausschlussgründe): Eigenerklärungen des Bieters/des bevollmächtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft (BG) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung, Zahlung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen, sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen, Insolvenz, anderen schweren beruflichen Verfehlungen, wettbewerbsverzerrenden Verhaltensweisen, Interessenkonflikt aus Beratungstätigkeiten, Auskünften und Informationen. Bei Bildung von Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaften ist hinsichtlich des Nichtvorliegens von zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) auf alle Teilnehmer der Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft abzustellen. Bei Bildung von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften müssen die Erklärungen für alle Teilnehmer der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft abgegeben werden. Sollte bei einem Teilnehmer oder mehreren Teilnehmern der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft ein einschlägiger Ausschlusstatbestand vorliegen, ist dessen Name bzw. sind deren Namen auf der gesondert beizufügenden Anlage zu vermerken und zu erläutern, warum dennoch eine Teilnahme an dem gegenständlichen Vergabeverfahren möglich sein soll. Vordruck D.6 (Erklärung Eignungsleihe) und Vordruck D.2 (Erklärung Unterauftrag): Angabe der Teile des Auftrags mit Absicht der Unterbeauftragung/Eignungsleihe und Benennung der bereits feststehenden Unterauftragnehmer. Bestätigung, dass im Hinblick auf die angegebenen Unternehmen keine Ausschlusstatbestände im Sinne der in den Vordrucken D.7 und D.8 angegebenen Tatbestände vorliegen bzw. dass die Vergabestelle entsprechend informiert wird, wenn derartige Ausschlussgründe vorliegen und die entsprechenden Nachweise (z.B. Verpflichtungserklärungen) beigefügt sind oder spätestens nach entsprechender Aufforderung vor Zuschlagserteilung eingereicht werden. Vordruck D.0 (Angebotsschreiben): Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 € ohne Mwst. fordert die Vergabestelle für den Bieter/jedes Mitglied einer BG, der/die den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) an. Dafür sind mit dem Vordruck D.0 die benötigten Angaben zu übermitteln. Vordruck Eigenerklärung Russland (Erklärung bzgl. Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 2022/576):Es ist gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden. Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt gemäß § 56 VgV.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 07.11.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 677844-2024
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