Rückbau und Erneuerung der Ufersicherung und des Stegs E im Yachthafen Damp

Status
Offen
Angebotsfrist
23.11.2026, 23:59 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Schleswig-Holstein, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Bauleistung
Veröffentlicht
23.10.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Abbrucharbeiten (45111100)
  • Bauarbeiten für Häfen (45241000)
  • Bau von Anlegeplätzen (45241300)
  • Pfahlrammung (45262211)
Bekanntmachung
bi-medien.de
Bekanntmachungsnummer
735472-2026
Verfahrensnummer
b1000000-c0de-4000-a000-00d463214589

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Kurbetriebe Damp GmbH schreibt den Rückbau und die Erneuerung der Ufersicherung am Steg E im Innenhafen des Yachthafens Damp aus. Die Bauarbeiten umfassen unter anderem den Rückbau der vorhandenen Uferwand und Heckpfähle, den Bau einer neuen Schüttsteinböschung sowie die Errichtung eines neuen Stegs mit Landanschlüssen und technischer Ausrüstung; der vorgesehene Ausführungszeitraum beträgt 87 Kalendertage ab dem in den Vergabeunterlagen festgelegten Baubeginn.

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Leistungsbeschreibung

Inhalt dieser Ausschreibung ist der Rückbau und die Erneuerung der als Steg E bezeichneten Ufersicherung des Innenhafens. Hierzu gehört der Rückbau der vorhandenen Uferwand mit Rückverankerung und Böschung, das Ziehen der Heckpfähle, der Einbau neuer Stahlpfähle als Steggründung, das Profilieren und Aufbauen einer Schüttsteinböschung, der Aufbau des neuen Steges E mit Landanschlüssen und technischer Ausrüstung sowie das Setzen neuer Heckpfähle. Die ausgeschriebene Leistung umfasst: - Rückbau und Entsorgung der Ufereinfassung „Steg E“ und Heckpfählen - Die Erneuerung der Uferböschung als Schüttsteinböschung mit integriertem Stegsystem und optional Setzen neuer Heckpfähle Für alle Unterlagen, die für das Projekt erstellt werden, gelten folgende Grundlagen: - Lagebezug: ETRS 1989 UTM Zone 32N; - Höhenbezug: m NHN (DHHN2016) . Der nach Maßgabe der Vergabeunterlagen verbindliche Zeitpunkt für den Baubeginn ist einzuhalten. Ab diesem Zeitpunkt gelten sämtliche im Bauzeitenplan angegebenen relativen Fristen, Ausführungsdauern und Meilensteine entsprechend ihrer zeitlichen Zuordnung als verbindliche Vertragsfristen. Wenn der AG alternativ einen eigenen Zeitplan vorlegt, muss darin der im Bauzeitenplan des AG vorgegebene Ausführungszeitraum (Beginn bis Ende) von 87 Kalendertagen zwingend berücksichtigt werden!

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Wiederherstellung des Yachthafens Damp

    Inhalt dieser Ausschreibung ist der Rückbau und die Erneuerung der als Steg E bezeichneten Ufersicherung des Innenhafens. Hierzu gehört der Rückbau der vorhandenen Uferwand mit Rückverankerung und Böschung, das Ziehen der Heckpfähle, der Einbau neuer Stahlpfähle als Steggründung, das Profilieren und Aufbauen einer Schüttsteinböschung, der Aufbau des neuen Steges E mit Landanschlüssen und technischer Ausrüstung sowie das Setzen neuer Heckpfähle. Die ausgeschriebene Leistung umfasst: - Rückbau und Entsorgung der Ufereinfassung „Steg E“ und Heckpfählen - Die Erneuerung der Uferböschung als Schüttsteinböschung mit integriertem Stegsystem und optional Setzen neuer Heckpfähle Für alle Unterlagen, die für das Projekt erstellt werden, gelten folgende Grundlagen: - Lagebezug: ETRS 1989 UTM Zone 32N; - Höhenbezug: m NHN (DHHN2016) . Der nach Maßgabe der Vergabeunterlagen verbindliche Zeitpunkt für den Baubeginn ist einzuhalten. Ab diesem Zeitpunkt gelten sämtliche im Bauzeitenplan angegebenen relativen Fristen, Ausführungsdauern und Meilensteine entsprechend ihrer zeitlichen Zuordnung als verbindliche Vertragsfristen. Wenn der AG alternativ einen eigenen Zeitplan vorlegt, muss darin der im Bauzeitenplan des AG vorgegebene Ausführungszeitraum (Beginn bis Ende) von 87 Kalendertagen zwingend berücksichtigt werden!

    Frist: 23.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Zwingende Ausschlussgründe nach Maßgabe des § 6e EU Abs. 1 Nr. 6, 7 und 8 VOB/A. Nichtvorliegen durch Eigenerklärung mit Formblatt 124 nachzuweisen. Zwingende Ausschlussgründe nach Maßgabe des § 6e EU Abs. 1 Nr. 4 und 5 VOB/A. Nichtvorliegen durch Eigenerklärung mit Formblatt 124 nachzuweisen. Zwingender Ausschlussgrund nach Maßgabe des § 6e EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A. Nichtvorliegen durch Eigenerklärung mit Formblatt 124 nachzuweisen. Zwingender Ausschlussgrund nach Maßgabe des § 6e EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A. Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe des § 6e EU Abs. 6 Nr. 2 VOB/A. Nichtvorliegen durch Eigenerklärung mit Formblatt 124 nachzuweisen. Zwingende Ausschlussgründe nach Maßgabe des § 6e EU Abs. 1 Nr. 2 und 3 VOB/A. Nichtvorliegen durch Eigenerklärung mit Formblatt 124 nachzuweisen. Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe des § 6e EU Abs. 6 Nr. 5 VOB/A. Nichtvorliegen durch Eigenerklärung mit Formblatt 124 nachzuweisen. Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe des § 6e EU Abs. 6 Nr. 7 VOB/A. Nichtvorliegen durch Eigenerklärung mit Formblatt 124 nachzuweisen. Zwingende Ausschlussgründe nach Maßgabe des § 6e EU Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 VOB/A. Nichtvorliegen durch Eigenerklärung mit Formblatt 124 nachzuweisen. Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe des § 6e EU Abs. 6 Nr. 3 VOB/A. Nichtvorliegen durch Eigenerklärung mit Formblatt 124 nachzuweisen. Fakultative Ausschlussgründe nach Maßgabe des § 6e EU Abs. 6 Nr. 8 und 9 VOB/A. Nichtvorliegen durch Eigenerklärung mit Formblatt 124 nachzuweisen. Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe des § 6e EU Abs. 6 Nr. 1 VOB/A. Nichtvorliegen durch Eigenerklärung mit Formblatt 124 nachzuweisen. Zwingende Ausschlussgründe nach Maßgabe des § 6e EU Abs. 2 VOB/A. Nichtvorliegen durch Eigenerklärung mit Formblatt 124 nachzuweisen. Zwingende Ausschlussgründe nach Maßgabe des § 6e EU Abs. 1 Nr. 10 VOB/A. Nichtvorliegen durch Eigenerklärung mit Formblatt 124 nachzuweisen. Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe des § 6e EU Abs. 6 Nr. 4 VOB/A. Nichtvorliegen durch Eigenerklärung mit Formblatt 124 nachzuweisen. Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe des § 6e EU Abs. 6 Nr. 6 VOB/A. Nichtvorliegen durch Eigenerklärung mit Formblatt 124 nachzuweisen. Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe des § 6e EU Abs. 6 Nr. 2 VOB/A. Nichtvorliegen durch Eigenerklärung mit Formblatt 124 nachzuweisen. Die Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, werden unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufgefordert, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise - nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Produkte und sonstige Angaben oder Nachweise - nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Die Frist wird sechs Kalendertage nicht überschreiten. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der Frist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

Zwingende Ausschlussgründe nach Maßgabe des § 6e EU Abs. 1 Nr. 6, 7 und 8 VOB/A. Nichtvorliegen durch Eigenerklärung mit Formblatt 124 nachzuweisen. Zwingende Ausschlussgründe nach Maßgabe des § 6e EU Abs. 1 Nr. 4 und 5 VOB/A. Nichtvorliegen durch Eigenerklärung mit Formblatt 124 nachzuweisen. Zwingender Ausschlussgrund nach Maßgabe des § 6e EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A. Nichtvorliegen durch Eigenerklärung mit Formblatt 124 nachzuweisen. Zwingender Ausschlussgrund nach Maßgabe des § 6e EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A. Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe des § 6e EU Abs. 6 Nr. 2 VOB/A. Nichtvorliegen durch Eigenerklärung mit Formblatt 124 nachzuweisen. Zwingende Ausschlussgründe nach Maßgabe des § 6e EU Abs. 1 Nr. 2 und 3 VOB/A. Nichtvorliegen durch Eigenerklärung mit Formblatt 124 nachzuweisen. Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe des § 6e EU Abs. 6 Nr. 5 VOB/A. Nichtvorliegen durch Eigenerklärung mit Formblatt 124 nachzuweisen. Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe des § 6e EU Abs. 6 Nr. 7 VOB/A. Nichtvorliegen durch Eigenerklärung mit Formblatt 124 nachzuweisen. Zwingende Ausschlussgründe nach Maßgabe des § 6e EU Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 VOB/A. Nichtvorliegen durch Eigenerklärung mit Formblatt 124 nachzuweisen. Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe des § 6e EU Abs. 6 Nr. 3 VOB/A. Nichtvorliegen durch Eigenerklärung mit Formblatt 124 nachzuweisen. Fakultative Ausschlussgründe nach Maßgabe des § 6e EU Abs. 6 Nr. 8 und 9 VOB/A. Nichtvorliegen durch Eigenerklärung mit Formblatt 124 nachzuweisen. Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe des § 6e EU Abs. 6 Nr. 1 VOB/A. Nichtvorliegen durch Eigenerklärung mit Formblatt 124 nachzuweisen. Zwingende Ausschlussgründe nach Maßgabe des § 6e EU Abs. 2 VOB/A. Nichtvorliegen durch Eigenerklärung mit Formblatt 124 nachzuweisen. Zwingende Ausschlussgründe nach Maßgabe des § 6e EU Abs. 1 Nr. 10 VOB/A. Nichtvorliegen durch Eigenerklärung mit Formblatt 124 nachzuweisen. Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe des § 6e EU Abs. 6 Nr. 4 VOB/A. Nichtvorliegen durch Eigenerklärung mit Formblatt 124 nachzuweisen. Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe des § 6e EU Abs. 6 Nr. 6 VOB/A. Nichtvorliegen durch Eigenerklärung mit Formblatt 124 nachzuweisen. Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe des § 6e EU Abs. 6 Nr. 2 VOB/A. Nichtvorliegen durch Eigenerklärung mit Formblatt 124 nachzuweisen. Die Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, werden unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufgefordert, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise - nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Produkte und sonstige Angaben oder Nachweise - nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Die Frist wird sechs Kalendertage nicht überschreiten. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der Frist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.

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