Erd-, Staumauer- und Gebäudeabbrucharbeiten
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 23.09.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Bayerische Staatsgüter
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Verfahrensart unbekannt
- Auftragsart
- Nicht angegeben
- Veröffentlicht
- 15.10.2026
- CPV-Codes
AnzeigenAusblenden
- Maschinen und Geräte für Bergbau und Steinbrecharbeiten, Baumaschinen (43000000)
- Baukonstruktionen und Baustoffe; Bauhilfsprodukte (elektrische Apparate ausgenommen) (44000000)
- Bauarbeiten (45000000)
- Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen (71000000)
- Bekanntmachung
- vergabe.bayern.de
- Bekanntmachungsnummer
- 25933240
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Bayerischen Staatsgüter haben Erdarbeiten sowie den Abbruch einer Staumauer und von Gebäuden vergeben. Der Auftrag ist in Bayern angesiedelt; Angaben zum Umfang und zum Ausführungszeitraum enthält der Datensatz nicht.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Vergebener Auftrag: 01 Erd-, Staumauer- und Gebäudeabbrucharbeiten
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Vergebener Auftrag: 01 Erd-, Staumauer- und Gebäudeabbrucharbeiten
Vergebener Auftrag: 01 Erd-, Staumauer- und Gebäudeabbrucharbeiten
Frist: 23.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalÄnderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 15.10.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 25933240
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.