Baugrunduntersuchung und geotechnischer Bericht für die Wiederherstellung der Molen im Yachthafen Damp
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 04.05.2026, 23:59 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Kurbetriebe Damp GmbH
- Erfüllungsregion
- Schleswig-Holstein, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 03.04.2026
- CPV-Codes
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- Dienstleistungen im Bereich Geotechnik (71332000)
- Wissenschaftliche und technische Dienstleistungen im Ingenieurwesen (71350000)
- Geologische, geophysikalische und sonstige wissenschaftliche Prospektionstätigkeiten (71351000)
- Geophysikalische Beratung (71351210)
- Bodenuntersuchungen (71351500)
- Bekanntmachung
- ted.europa.eu
- Bekanntmachungsnummer
- 232245-2026
- Verfahrensnummer
- b1000000-c0de-4000-a000-00d461171952
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Die Kurbetriebe Damp GmbH schreibt Baugrunduntersuchungen und die Erstellung eines geotechnischen Berichts für die geplante Wiederherstellung der durch das Ostseehochwasser zerstörten Molen im Yachthafen Damp aus. Der Auftrag umfasst zudem Untersuchungen für die Gründung neuer Stahlrohrdalben. Die Leistungen sind innerhalb von 60 Tagen nach Zuschlagserteilung zu erbringen.
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Leistungsbeschreibung
Der Yachthafen in Damp wird von Steinmolen vor Hochwassereinflüssen der Ostsee geschützt. Das Ostseehochwasserereignis vom Oktober 2023 hat die Molen weitestgehend zerstört und unbrauchbar gemacht. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damp hat beschlossen, den Hafen vollständig wiederherzustellen und mit wehrhaften Molen zu schützen. Für eine fachgerechte Planung der Baumaßnahme wird ein Geotechnischer Bericht sowie dem Bericht vorangehende Geotechnische Untersuchungen zu der Baumaßnahme benötigt. Die Planung der zukünftigen Mole sieht zwei verschiedene Wiederherstellungsvarianten vor, beide Varianten sind der Leistungsbeschreibung angehängt und in dem Geotechnischen Bericht zu berücksichtigen. Zusätzlich zu den Molen sollen auch neue Stahlrohrdalben hergestellt werden. Diese werden in Linien um die kritischen Stellen der Molenvarianten platziert. Zur Beurteilung der Gründung sind vorab Baugrunduntersuchungen durchzuführen. Auf Basis der Untersuchungen soll anschließend der Geotechnische Bericht inkl. Gründungsempfehlung und Schadstoffuntersuchung verfasst werden, Bemessungsprofile sind zu erstellen. Die vorgesehene Untersuchungstiefe für die Molen und Dalben sollte ausreichend tief, in Abhängigkeit mit den vorgesehenen Gründungen, gewählt werden. Der Auftragnehmer muss seine Leistungen mit der Übergabe des Geotechnischen Berichtes binnen 60 Tagen ab Zuschlagserteilung abschließen. Arbeitstage, an denen die Ausführung der Leistung aus witterungsbedingten Gründen unmöglich ist, gelten nicht als Tage im Sinne der Fristberechnung.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Baugrunduntersuchung und Geotechnischer Bericht
Der Yachthafen in Damp wird von Steinmolen vor Hochwassereinflüssen der Ostsee geschützt. Das Ostseehochwasserereignis vom Oktober 2023 hat die Molen weitestgehend zerstört und unbrauchbar gemacht. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damp hat beschlossen, den Hafen vollständig wiederherzustellen und mit wehrhaften Molen zu schützen. Für eine fachgerechte Planung der Baumaßnahme wird ein Geotechnischer Bericht sowie dem Bericht vorangehende Geotechnische Untersuchungen zu der Baumaßnahme benötigt. Die Planung der zukünftigen Mole sieht zwei verschiedene Wiederherstellungsvarianten vor, beide Varianten sind der Leistungsbeschreibung angehängt und in dem Geotechnischen Bericht zu berücksichtigen. Zusätzlich zu den Molen sollen auch neue Stahlrohrdalben hergestellt werden. Diese werden in Linien um die kritischen Stellen der Molenvarianten platziert. Zur Beurteilung der Gründung sind vorab Baugrunduntersuchungen durchzuführen. Auf Basis der Untersuchungen soll anschließend der Geotechnische Bericht inkl. Gründungsempfehlung und Schadstoffuntersuchung verfasst werden, Bemessungsprofile sind zu erstellen. Die vorgesehene Untersuchungstiefe für die Molen und Dalben sollte ausreichend tief, in Abhängigkeit mit den vorgesehenen Gründungen, gewählt werden. Der Auftragnehmer muss seine Leistungen mit der Übergabe des Geotechnischen Berichtes binnen 60 Tagen ab Zuschlagserteilung abschließen. Arbeitstage, an denen die Ausführung der Leistung aus witterungsbedingten Gründen unmöglich ist, gelten nicht als Tage im Sinne der Fristberechnung.
Frist: 04.05.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Die in den §§ 123 und 124 GWB sowie in ergänzenden nationalen Vorschriften genannten Ausschlussgründe werden vollumfänglich berücksichtigt. Mit Angebotsabgabe erklärt der Bieter, dass keine Ausschlussgründe vorliegen. Zwingende Ausschlussgründe nach Maßgabe von § 123 Abs. 1 Nr. 4, Nr. 5 GWB. Zu erklären mit Formblatt 124 LD. Zwingender Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB. Zu erklären mit Formblatt 124 LD. Zwingender Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB. Zu erklären mit Formblatt 124 LD. Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Zu erklären mit Formblatt 124 LD. Zwingender Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 123 Abs. 1 Nr. 2, Nr. 3 GWB. Zu erklären mit Formblatt 124 LD. Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Zu erklären mit Formblatt 124 LD. Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB. Zu erklären mit Formblatt 124 LD. Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB. Zu erklären mit Formblatt 124 LD. Zwingender Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB. Zu erklären mit Formblatt 124 LD. Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Zu erklären mit Formblatt 124 LD. Zwingende Ausschlussgründe nach Maßgabe von § 123 Abs. 1 Nr. 6, Nr. 7 und Nr. 8 GBW. Zu erklären mit dem Formblatt 124 LD. Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB. Zu erklären mit Formblatt 124 LD. Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 8, Nr. 9 GWB. Zu erklären mit Formblatt 124 LD. Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB. Zu erklären mit Formblatt 124 LD. Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB. Zu erklären mit Formblatt 124 LD Zwingender Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 123 Abs. 4 GWB. Zu erklären mit Formblatt 124 LD. Zwingender Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 123 Abs. 4 GWB. Zu erklären mit Formblatt 124 LD. Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB. Zu erklären mit Formblatt 124 LD. Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB. Zu erklären mit Formblatt 124 LD. Die Nachforderung richtet sich nach § 56 VgV. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Baugrunduntersuchung und Geotechnischer Bericht
- Honorar
- 45 %
- Die Bewertung erfolgt anhand der Erfahrung der für die Projektleitung vorgesehenen Person. Dazu sind folgende Unterlagen vom Bieter selbst zu erstellen und einzureichen: - Benennung der für die Projektleitung vorgesehenen Person - Persönliche Referenzliste der für die Projektleitung vorgesehenen Person. Die für die Projektleitung vorgesehene Person muss an dem Referenzprojekt maßgeblich mitgewirkt haben. Die Referenzliste darf maximal 5 (fünf) Referenzprojekte über vergleichbare Leistungen aus den letzten 5 (fünf) Jahren vor dem Ablauf der Angebotsfrist aufweisen. Der Bieter hat für jede Referenz zwingend folgende Angaben zu machen, damit diese bei der Bewertung berücksichtigt werden können: a) Art und Umfang der Erkundungsmaßnahmen, insbesondere ob sie im Wasser und seeseitig in Küstennähe (mit Angabe der Entfernung zur Küste) durchgeführt wurden; b) Darstellung der erbrachten gutachterlichen Leistungen; c) Zeitraum der Ausführung; d) Art und Umfang der Mitwirkung der für die Projektleitung vorgesehen Person; e) Auftraggeber inklusive Ansprechpartner. Folgenden Kriterien und Gewichtung werden zur Bewertung angewendet: - Maßgeblich für die Qualitätsbewertung der Projektreferenzen ist die Vergleichbarkeit mit den ausgeschriebenen Leistungen; als vergleichbar gelten die folgenden drei Aspekte: o Aufschlussarbeiten im Wasser durchgeführt; o Arbeiten seeseitig in Küstennähe (bis 1 km Entfernung zur Küste) durchgeführt; o Gutachterliche Leistungen (geotechnischer Bericht) wurden für die Planung eines Erdbauwerks (Mole, Wellenbrecher etc.) und für Rammarbeiten durchgeführt. - Punktzahl und Gewichtung o Für jeden erfüllten Aspekt pro Referenzprojekt gibt es einen Punkt; die Punkte aller Referenzen werden addiert; es können in Summe 15 Punkte maximal erreicht werden (5 Referenzen * 3 Aspekte = 15 Punkte). o Die Gesamtpunktzahl wird mit 2/3 multipliziert und dies ergibt die abschließende Punktzahl, die zwischen 0 und 10 liegt und die Eingang in das Formblatt 227 findet.
- 55 %
Vergabeunterlagen
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
Die in den §§ 123 und 124 GWB sowie in ergänzenden nationalen Vorschriften genannten Ausschlussgründe werden vollumfänglich berücksichtigt. Mit Angebotsabgabe erklärt der Bieter, dass keine Ausschlussgründe vorliegen. Zwingende Ausschlussgründe nach Maßgabe von § 123 Abs. 1 Nr. 4, Nr. 5 GWB. Zu erklären mit Formblatt 124 LD. Zwingender Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB. Zu erklären mit Formblatt 124 LD. Zwingender Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB. Zu erklären mit Formblatt 124 LD. Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Zu erklären mit Formblatt 124 LD. Zwingender Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 123 Abs. 1 Nr. 2, Nr. 3 GWB. Zu erklären mit Formblatt 124 LD. Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Zu erklären mit Formblatt 124 LD. Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB. Zu erklären mit Formblatt 124 LD. Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB. Zu erklären mit Formblatt 124 LD. Zwingender Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB. Zu erklären mit Formblatt 124 LD. Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Zu erklären mit Formblatt 124 LD. Zwingende Ausschlussgründe nach Maßgabe von § 123 Abs. 1 Nr. 6, Nr. 7 und Nr. 8 GBW. Zu erklären mit dem Formblatt 124 LD. Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB. Zu erklären mit Formblatt 124 LD. Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 8, Nr. 9 GWB. Zu erklären mit Formblatt 124 LD. Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB. Zu erklären mit Formblatt 124 LD. Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB. Zu erklären mit Formblatt 124 LD Zwingender Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 123 Abs. 4 GWB. Zu erklären mit Formblatt 124 LD. Zwingender Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 123 Abs. 4 GWB. Zu erklären mit Formblatt 124 LD. Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB. Zu erklären mit Formblatt 124 LD. Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB. Zu erklären mit Formblatt 124 LD. Die Nachforderung richtet sich nach § 56 VgV. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 16.07.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 492800-2026
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