Rohbauarbeiten für Umbau und Sanierung des Mitarbeitergebäudes 2

Status
Vergeben
Angebotsfrist
05.05.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Thüringen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Bauleistung
Veröffentlicht
03.04.2026
CPV-Codes
Rohbauarbeiten (45223220)
Bekanntmachung
evergabe-online.de
Bekanntmachungsnummer
232690-2026
Verfahrensnummer
25a934f3-c380-422e-b463-71baeeec4cca

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Universität Erfurt schreibt Rohbauarbeiten für das Mitarbeitergebäude 2 aus. Der Auftrag umfasst Erdarbeiten, Abbrucharbeiten, Mauerwerksarbeiten sowie Stahlbetonarbeiten für den Einbau neuer Aufzugsschächte und Treppenhäuser. Da es sich um ein denkmalgeschütztes Gebäude aus den 1950er Jahren handelt, sind die Arbeiten entsprechend sensibel auszuführen.

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Leistungsbeschreibung

Die vom Auftragnehmer auszuführenden Leistungen umfassen insbesondere folgende Maßnahmen: Erdarbeiten im Gebäude, Aushub ca. 85,0 m3 Teil- und vollständiger Abbruch Stahlsteindecken ca. 425,0 m2 Abschnittsweiser Verbau im Gebäude ca. 10,0 m tragendes Mauerwerk MW 24,0 cm Schachtwände Aufzug ca. 80,0 m2 tragendes Mauerwerk MW 17,5 bis 24,0 cm ca. 240,0 m2 neue Leibungen und Ziegelflachstürze Innentüren ca. 67,0 St neue Sturzhöhen Bestandsöffnung Innentüren ca. 50,0 St Ziegel-Einhängedecken 2 bzw. 3 kN/m2 ca. 270,0 m2 Stahlbetonarbeiten Aufzug (Bodenplatte, Wände UG, Ringbalken, Decke) ca. 10,0 m3 Fertigteil-Treppenläufe für 2 neue Treppenhäuser, je 8 Steigungen ca. 12,0 St Stahlbetonarbeiten Geschosspodeste, Ringbalken Treppenhäuser ca. 12,0 m3 Ringbalken Drempel ca. 140,0 m Bewehrung Betonstabstahl ca. 15,0 t Bewehrung Mattenstahl ca. 1,0 t Das Mitarbeitergebäude 2 gehört zum ursprünglichen Gebäudebestand des Campus der ehemaligen pädagogischen Hochschule. Das Gebäudeensemble wurde Anfang der 90er-Jahre als Gesamtanlage unter Schutz gestellt und als Kulturdenkmale in die Denkmalliste des Freistaates Thüringen aufgenommen. Das Gebäude wurde zwischen 1955 und 1958 errichtet. Es besteht aus einem Kellergeschoss, drei Vollgeschossen und einem nachträglich ausgebauten Dachgeschoss.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Rohbauarbeiten Mitarbeitergebäude 2

    Die vom Auftragnehmer auszuführenden Leistungen umfassen insbesondere folgende Maßnahmen: Erdarbeiten im Gebäude, Aushub ca. 85,0 m3 Teil- und vollständiger Abbruch Stahlsteindecken ca. 425,0 m2 Abschnittsweiser Verbau im Gebäude ca. 10,0 m tragendes Mauerwerk MW 24,0 cm Schachtwände Aufzug ca. 80,0 m2 tragendes Mauerwerk MW 17,5 bis 24,0 cm ca. 240,0 m2 neue Leibungen und Ziegelflachstürze Innentüren ca. 67,0 St neue Sturzhöhen Bestandsöffnung Innentüren ca. 50,0 St Ziegel-Einhängedecken 2 bzw. 3 kN/m2 ca. 270,0 m2 Stahlbetonarbeiten Aufzug (Bodenplatte, Wände UG, Ringbalken, Decke) ca. 10,0 m3 Fertigteil-Treppenläufe für 2 neue Treppenhäuser, je 8 Steigungen ca. 12,0 St Stahlbetonarbeiten Geschosspodeste, Ringbalken Treppenhäuser ca. 12,0 m3 Ringbalken Drempel ca. 140,0 m Bewehrung Betonstabstahl ca. 15,0 t Bewehrung Mattenstahl ca. 1,0 t Das Mitarbeitergebäude 2 gehört zum ursprünglichen Gebäudebestand des Campus der ehemaligen pädagogischen Hochschule. Das Gebäudeensemble wurde Anfang der 90er-Jahre als Gesamtanlage unter Schutz gestellt und als Kulturdenkmale in die Denkmalliste des Freistaates Thüringen aufgenommen. Das Gebäude wurde zwischen 1955 und 1958 errichtet. Es besteht aus einem Kellergeschoss, drei Vollgeschossen und einem nachträglich ausgebauten Dachgeschoss.

    Frist: 05.05.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

§ 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), : gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen: gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB /A, Angabe Eigenerklärung; b) § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; a) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalterichtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden: gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 4 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; b) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden: gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 5 VOB /A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; a) § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeitund Bestechung im Gesundheitswesen): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 6 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; b) § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 7 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; c) den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB(Ausländische und internationale Bedienstete): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 8 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; d) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 9 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit,Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 10 VOB/A i.V. m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; Das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. Satz 1 findet keine Anwendung, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern und Abgaben einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Gemäß §6e EU Abs. 4 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung Das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. Satz 1 findet keine Anwendung, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung von Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Gemäß §6e EU Abs. 4 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),: gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; Bieter sind verpflichtet, mit der Abgabe des Angebotes eine Eigenerklärung zur Einhaltung der Bestimmungen des §8 Thüringer Vergabegesetzes unter anderem zur Tariftreue bzw. Einhaltung des vergabespezifischen Mindestlohns vorzulegen (s. Anlage §8 Abs.1 S.1 ThürVgG). Ausschluss des Angebots erfolgt bei Nichtvorliegen der Eigenerklärung gemäß Artikel 5k) Absatz 1 VO (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff.23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.April 2022. Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt durch Eigenerklärung, dass der Bieter in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist, dass kein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt (fakultativer Ausschlussgrund) und ggf. zwar für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, jedoch für das Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die seine Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde. Fehlende Erklärungen oder Nachweise werden gemäß § 16a EU VOB/A durch den Auftraggeber teilweise nachgefordert und können bis zum Ablauf der dort genannten Frist nachgereicht werden. Dies betrifft alle Erklärungen oder Nachweise, außer das Formblatt 213 ( Angebotsschreiben). Das Formblatt 213 wird nicht nachgefordert.

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Anforderungen

§ 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), : gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen: gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB /A, Angabe Eigenerklärung; b) § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; a) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalterichtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden: gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 4 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; b) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden: gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 5 VOB /A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; a) § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeitund Bestechung im Gesundheitswesen): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 6 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; b) § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 7 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; c) den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB(Ausländische und internationale Bedienstete): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 8 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; d) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 9 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit,Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 10 VOB/A i.V. m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; Das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. Satz 1 findet keine Anwendung, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern und Abgaben einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Gemäß §6e EU Abs. 4 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung Das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. Satz 1 findet keine Anwendung, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung von Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Gemäß §6e EU Abs. 4 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),: gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; Bieter sind verpflichtet, mit der Abgabe des Angebotes eine Eigenerklärung zur Einhaltung der Bestimmungen des §8 Thüringer Vergabegesetzes unter anderem zur Tariftreue bzw. Einhaltung des vergabespezifischen Mindestlohns vorzulegen (s. Anlage §8 Abs.1 S.1 ThürVgG). Ausschluss des Angebots erfolgt bei Nichtvorliegen der Eigenerklärung gemäß Artikel 5k) Absatz 1 VO (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff.23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.April 2022. Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt durch Eigenerklärung, dass der Bieter in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist, dass kein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt (fakultativer Ausschlussgrund) und ggf. zwar für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, jedoch für das Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die seine Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde. Fehlende Erklärungen oder Nachweise werden gemäß § 16a EU VOB/A durch den Auftraggeber teilweise nachgefordert und können bis zum Ablauf der dort genannten Frist nachgereicht werden. Dies betrifft alle Erklärungen oder Nachweise, außer das Formblatt 213 ( Angebotsschreiben). Das Formblatt 213 wird nicht nachgefordert.

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1 Eintrag
  1. 19.06.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 422894-2026

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