Rahmenvertrag zur Lieferung von Büromaterial mit Online-Warenkatalog und Bestellsystem
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 09.04.2024, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 280.000 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Universität Erfurt
- Erfüllungsregion
- Thüringen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 07.03.2024
- CPV-Codes
- Büromaterial (30192700)
- Bekanntmachung
- evergabe-online.de
- Bekanntmachungsnummer
- 140888-2024
- Verfahrensnummer
- b31bfced-1404-4d1d-8966-75a83c22b063
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Die Universität Erfurt sucht einen Anbieter für die Belieferung mit Büromaterial über einen internetgestützten Warenkatalog und ein Online-Bestellverfahren. Der Rahmenvertrag hat einen geschätzten Wert von 280.000 Euro und eine Laufzeit von 1.440 Tagen. Die Leistung wird für die Universität Erfurt in Erfurt erbracht; Angebote sind bis zum 9. April 2024, 10:00 Uhr, einzureichen.
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Leistungsbeschreibung
Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Anbieter zur Belieferung mit Büromaterial auf der Grundlage eines vom Lieferanten vorzuhaltenden internetgestützten Warenkataloges und Bestellverfahrens (Onlineshop) gemäß der Anforderungen der Leistungsbeschreibung.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Rahmenvertrag Büromaterial280.000 EUR
Die Universität Erfurt beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Anbieter zur Belieferung mit Büromaterial. Der Inhalt der Leistung bestimmt sich nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung mit ihren Anlagen auf der Grundlage eines vom Lieferanten vorzuhaltenden internetgestützten Warenkataloges und Bestellverfahrens. Abzuschließen ist ein Rahmenvertrag, der die Bedingungen aller Einzelaufträge während der Vertragslaufzeit regelt.
Frist: 09.04.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB (Anlage Bieterauskunft zur Eignung Pkt. 3.1) Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB (Anlage Bieterauskunft zur Eignung Pkt. 3.3) Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB (Anlage Bieterauskunft zur Eignung Pkt. 3.2) Bieter sind verpflichtet, mit der Abgabe des Angebotes eine Eigenerklärung zur Einhaltung der Bestimmungen des Thüringer Vergabegesetzes vorzulegen. Es können nur Angebote gewertet werden, denen eine ausgefüllte und unterzeichnete Eigenerklärung gemäß § 8 Abs. 1 S.1 Thür VgG beigefügt ist. Eine Nachforderung ist ausgeschlossen. Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 Lieferkettensorgpfaltspflichtgesetz (Anlage Bieterauskunft zur Eignung Pkt.4) Angebotsausschluss erfolgt bei Nichtvorliegen der Eigenerklärung gemäß Artikel 5k) Absatz 1 VO(EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff.23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022. Auf Kapitel 5.1.9 dieser Bekanntmachung wird zusätzlich hingewiesen. Angebote, die in der leistungsbeschreibung geforderten Mindestspezifikationen/ -forderungen nicht erfüllen, werden ebenfalls von der Wertung ausgeschlossen. Es gelten zudem §§ 56, 57 VgV. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen, Formblatt VHB 236 Sofern kein Fall gemäß § 48 Abs. 8 VgV wird von Bietern der engeren Wahl nachgefordert: - Handelsregisterauszug oder vergleichbar, zum Zeitpunkt der Angebotserstellung nicht älter als 12 Monate - Kopie Versicherungsschein einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssummen bei Personen- und Sachschäden i. H. v. 2 Mio. Euro und Vermögensschäden i. H. v. 500.000 Euro oder eine Erklärung der Versicherung, dass unmittelbar nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungssummen der Betriebs- /Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer des Vertrags vorgenommen wird - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist. Im Übrigen gilt § 56 VgV.
Vergabeunterlagen
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB (Anlage Bieterauskunft zur Eignung Pkt. 3.1) Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB (Anlage Bieterauskunft zur Eignung Pkt. 3.3) Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB (Anlage Bieterauskunft zur Eignung Pkt. 3.2) Bieter sind verpflichtet, mit der Abgabe des Angebotes eine Eigenerklärung zur Einhaltung der Bestimmungen des Thüringer Vergabegesetzes vorzulegen. Es können nur Angebote gewertet werden, denen eine ausgefüllte und unterzeichnete Eigenerklärung gemäß § 8 Abs. 1 S.1 Thür VgG beigefügt ist. Eine Nachforderung ist ausgeschlossen. Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 Lieferkettensorgpfaltspflichtgesetz (Anlage Bieterauskunft zur Eignung Pkt.4) Angebotsausschluss erfolgt bei Nichtvorliegen der Eigenerklärung gemäß Artikel 5k) Absatz 1 VO(EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff.23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022. Auf Kapitel 5.1.9 dieser Bekanntmachung wird zusätzlich hingewiesen. Angebote, die in der leistungsbeschreibung geforderten Mindestspezifikationen/ -forderungen nicht erfüllen, werden ebenfalls von der Wertung ausgeschlossen. Es gelten zudem §§ 56, 57 VgV. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen, Formblatt VHB 236 Sofern kein Fall gemäß § 48 Abs. 8 VgV wird von Bietern der engeren Wahl nachgefordert: - Handelsregisterauszug oder vergleichbar, zum Zeitpunkt der Angebotserstellung nicht älter als 12 Monate - Kopie Versicherungsschein einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssummen bei Personen- und Sachschäden i. H. v. 2 Mio. Euro und Vermögensschäden i. H. v. 500.000 Euro oder eine Erklärung der Versicherung, dass unmittelbar nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungssummen der Betriebs- /Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer des Vertrags vorgenommen wird - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist. Im Übrigen gilt § 56 VgV.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 28.05.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 314056-2024
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