Reinigungsleistungen für die LWL-Klinik Münster

Status
Vergeben
Angebotsfrist
Nicht angegeben
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
07.08.2026
CPV-Codes
Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung (90911000)
Bekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
548925-2026
Verfahrensnummer
06b24c6f-0ed8-49ce-b800-b7e178d869a9

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe schreibt Reinigungsleistungen für die Einrichtungen der LWL-Klinik Münster aus. Der Vertrag beginnt am 01.10.2026 und umfasst die professionelle Gebäudereinigung. Die Vergabe erfolgt auf Basis eines Qualitätskonzepts und des Angebotspreises.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

Übernahme diverser Reinigungsleistungen in den organisatorisch zur LWL-Klinik Münster gehörenden Einrichtungen übernimmt.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Reinigungsleistungen - LWL-Klinik Münster

    Ziel der Ausschreibung ist es, einen kompetenten und zuverlässigen Auftragnehmer zu finden, der ab dem 01.10.2026 die in den Vergabeunterlage aufgeführten und beschriebenen Reinigungsleistungen im Bereich der LWL-Klinik Münster übernimmt.

Wie wird das Angebot bewertet?

Kriterien ohne Loszuordnung

Bewertung des vom Bieter zu erstellenden Qualitätskonzeptes
40 %
Bewertung des Angebotspreises
60 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

Keine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.