Reinigung von 63 Wertstoffcontainerplätzen in Görlitz
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 02.11.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Stadtverwaltung Görlitz
- Erfüllungsregion
- Sachsen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 05.10.2026
- CPV-Codes
- Reinigungsdienste (90910000)
- Bekanntmachung
- evergabe.de
- Bekanntmachungsnummer
- 684356-2026
- Verfahrensnummer
- 01a0f27a-df61-4488-b76d-ecf2ad3b2b61
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Stadtverwaltung Görlitz beauftragt die Reinigung von 63 Wertstoffcontainerplätzen im Stadtgebiet und den Ortsteilen. Der Auftrag umfasst auch die Beseitigung von Ablagerungen und die Sauberhaltung der Flächen. Die Leistungen werden in Görlitz in Sachsen vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2030 erbracht.
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Leistungsbeschreibung
Reinigung der Wertstoffcontainerplätze in der Stadt Görlitz
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Reinigung der Wertstoffcontainerplätze in der Stadt Görlitz
Reinigung von 63 Wertstoffcontainerplätzen im Stadtgebiet Görlitz einschließlich Ortsteile im Vertragszeitraum vom 01.01.2027 bis 31.12.2030. Die Stadt Görlitz ist in 9 Stadt- und 5 Ortsteile gegliedert und umfasst ein Areal von ca. 67,93 km² mit einer Gebäude- und Freifläche von ca. 1.393 ha. Zur Zeit leben 56.522 Einwohner (Stand: Juni 2026) in Görlitz. Der Auftrag beinhaltet die Reinigung der Wertstoffcontainerplätze, die Beseitigung von Ablagerungen, die Sauberhaltung der entsprechenden Flächen sowie Grünpflege- und kleinere Reparaturmaßnahmen entsprechend der technischen Leistungsbeschreibung und in den Wintermonaten die Winterwartung.
Frist: 02.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Die Ausschlussgründe ergeben sich aus dem deutschen Vergaberecht, insbesondere GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Ausschlussgründe sind u. a. Sämtliche Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB, wie Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug und Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Insolvenz oder mit Insolvenz vergleichbare Verfahren, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Zahlungsunfähigkeit, nachweislicher Verstoß gegen umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen sowie die Zugehörigkeit zum in der Vorschrift Artikel 5k des EU Sanktionspaketes (Verordnung EU 2022/576) genannten Personenkreises bzw. Unternehmen. § 56 Abs. 2 VgV: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Mit Angebotsabgabe muss zwingend das verpreiste Leistungsverzeichnis sowie das ausgefüllte Angebotsschreiben eingereicht werden. Angebote die diese Unterlagen nicht beinhalten werden von der Wertung ausgeschlossen. Gemäß § 57 VgV gilt folgendes: Von der Wertung ausgeschlossen werden Angebote von Unternehmen, die die Eignungskriterien nicht erfüllen, und Angebote, die nicht den Erfordernissen des § 53 genügen, insbesondere: 1. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten, 2. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, 3. Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind, 4. Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind, 5. Angebote, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen, oder 6. nicht zugelassene Nebenangebote
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Reinigung der Wertstoffcontainerplätze in der Stadt Görlitz
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Vergabeunterlagen
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
Die Ausschlussgründe ergeben sich aus dem deutschen Vergaberecht, insbesondere GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Ausschlussgründe sind u. a. Sämtliche Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB, wie Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug und Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Insolvenz oder mit Insolvenz vergleichbare Verfahren, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Zahlungsunfähigkeit, nachweislicher Verstoß gegen umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen sowie die Zugehörigkeit zum in der Vorschrift Artikel 5k des EU Sanktionspaketes (Verordnung EU 2022/576) genannten Personenkreises bzw. Unternehmen. § 56 Abs. 2 VgV: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Mit Angebotsabgabe muss zwingend das verpreiste Leistungsverzeichnis sowie das ausgefüllte Angebotsschreiben eingereicht werden. Angebote die diese Unterlagen nicht beinhalten werden von der Wertung ausgeschlossen. Gemäß § 57 VgV gilt folgendes: Von der Wertung ausgeschlossen werden Angebote von Unternehmen, die die Eignungskriterien nicht erfüllen, und Angebote, die nicht den Erfordernissen des § 53 genügen, insbesondere: 1. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten, 2. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, 3. Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind, 4. Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind, 5. Angebote, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen, oder 6. nicht zugelassene Nebenangebote
Änderungen und Bieterfragen
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