Raumlufttechnische Anlage und Kaltwasserversorgung für ein Sanitätsversorgungszentrum
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- Nicht angegeben
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Niedersachsen, Deutschland
- Verfahren
- Verfahrensart unbekannt
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 27.08.2026
- CPV-Codes
- Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen (45331000)
- Bekanntmachung
- vergabe.niedersachsen.de
- Bekanntmachungsnummer
- 25758156
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Staatliche Baumanagement Niedersachsen, beschafft Bauleistungen für den Neubau eines Sanitätsversorgungszentrums der Bundeswehr in der Von-Düring-Kaserne in Rotenburg. Der Leistungsumfang umfasst eine raumlufttechnische Anlage (RLT-Anlage) und die Kaltwasserversorgung; Angaben zu Größenordnung und Ausführungszeitraum liegen nicht vor.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
26B20125 - Von-Düring-Kaserne Rotenburg, Neubau SanVersZ, RLT-Anlage und Kaltwasser für ein SanVersZ der Bundeswehr
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · 26B20125 - Von-Düring-Kaserne Rotenburg, Neubau SanVersZ, RLT-Anlage und Kaltwasser für ein SanVersZ der Bundeswehr
26B20125 - Von-Düring-Kaserne Rotenburg, Neubau SanVersZ, RLT-Anlage und Kaltwasser für ein SanVersZ der Bundeswehr
Vergabeunterlagen
Die Seite mit den Unterlagen ist beim Ursprungsportal nicht mehr erreichbar.
Zum UrsprungsportalÄnderungen und Bieterfragen
2 Einträge- 27.08.2026VorinformationBekanntmachung CXQ6YY5RK3T
- 27.08.2026BekanntmachungBekanntmachung 134709
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.