Rahmenvertrag über Sicherheitspapier für Identitätsdokumente
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 05.09.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Bundesdruckerei GmbH
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Nicht offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 20.08.2025
- CPV-Codes
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- Zeitungsdruckpapier; Büttenpapier und -pappe (handgeschöpft); Rohpapier und Rohpappe; grafische Papiere und Pappen (22990000)
- Verarbeitetes Papier und Pappe (30197600)
- Bekanntmachung
- dtvp.de
- Bekanntmachungsnummer
- 543755-2025
- Verfahrensnummer
- 2277d9db-78c6-4b54-8fc1-72e0737b6ebd
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Bundesdruckerei GmbH in Berlin beschafft Sicherheitspapier mit Langsieb-Wasserzeichen und ultravioletten Merkmalen zur Herstellung von Identitätsdokumenten. Der Rahmenvertrag umfasst eine maximale Liefermenge von 175 Tonnen und kann höchstens sieben Jahre laufen; er endet automatisch bei Erreichen der Höchstmenge. Die Teilnahmefrist endet am 5. September 2025 um 08:00 Uhr.
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Leistungsbeschreibung
Rahmenvertrag über die Lieferung von Sicherheitspapieren mit Langsieb-Wasserzeichen und UV-Merkmalen zur Herstellung von ID-Dokumenten.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · "Sicherheitspapiere", ECA-2025-063
Abschluss eines Rahmenvertrages über die Lieferung von Sicherheitspapieren mit Langsieb-Wasserzeichen und UV-Merkmalen zur Herstellung von ID-Dokumenten mit einer maximalen Laufzeit von sieben Jahren und einer maximalen Liefermenge von 175 Tonnen Sicherheitspapieren. Der vorliegende Vertrag endet automatisch bei Erreichen dieser maximalen Liefermenge / Höchstmenge.
Anforderungen an deinen Betrieb
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB: Hierzu legen die Bewerber mit dem Teilnahmeantrag a) das vollständig ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen" und b) das vollständig ausgefüllte Formblatt "Bewerberselbstauskunft" unter zwingenden Angaben insbesondere zu Unternehmenssitz, Steuernummer und Umsatz-Steuer-Ident-Nummer, gesetzliche Vertreter, Gesellschafter und Höhe der Gesellschafteranteile, wirtschaftlich Berechtigte und Konzernstruktur vor. Stellt der Auftraggeber das Vorliegen zwingender Ausschlussgründe fest, wird der betroffene Bewerber vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Stellt der Auftraggeber das Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe fest, wird der Auftraggeber unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes über den Ausschluss des sich bewerbenden Unternehmens entscheiden. Der Auftraggeber ist außerdem verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter vorliegen, an den der Auftrag vergeben werden soll, um zu prüfen, inwiefern für diesen Bieter Gründe für den Ausschluss vom Vergabeverfahren bestehen. Der Auftraggeber wird deshalb im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs hinsichtlich aller Bewerber, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden sollen, einen Wettbewerbsregisterauszug einholen. Der Auftraggeber prüft, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen vorliegen, welche den Ausschluss jeweiligen des Bewerbers vom Vergabeverfahren begründen. Ebenso behält sich der Auftraggeber vor, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO abzufordern und zu prüfen, inwiefern Gründe zum Ausschluss des jeweiligen Bewerbers vorliegen. Diese Nachweise sind nicht durch die Bieter vorzulegen. Geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Teilnahmefrist nicht vorgelegt wurden, können nach Ermessen des Auftraggebers nachgefordert werden. Der Auftraggeber behält sich mithin vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, soweit dies rechtlich zulässig ist, nachzufordern. Werden die geforderten Unterlagen nicht innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Nachfrist eingereicht, muss ggf. der Teilnahmeantrag des betreffenden Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen werden. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch der Bewerber auf Nachforderung fehlender Unterlagen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · "Sicherheitspapiere", ECA-2025-063
- Wertungspreis gemäß Preisblatt
- 50 %
- Qualitätsbewertung der Mustermaterialien
- 50 %
Vergabeunterlagen
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB: Hierzu legen die Bewerber mit dem Teilnahmeantrag a) das vollständig ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen" und b) das vollständig ausgefüllte Formblatt "Bewerberselbstauskunft" unter zwingenden Angaben insbesondere zu Unternehmenssitz, Steuernummer und Umsatz-Steuer-Ident-Nummer, gesetzliche Vertreter, Gesellschafter und Höhe der Gesellschafteranteile, wirtschaftlich Berechtigte und Konzernstruktur vor. Stellt der Auftraggeber das Vorliegen zwingender Ausschlussgründe fest, wird der betroffene Bewerber vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Stellt der Auftraggeber das Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe fest, wird der Auftraggeber unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes über den Ausschluss des sich bewerbenden Unternehmens entscheiden. Der Auftraggeber ist außerdem verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter vorliegen, an den der Auftrag vergeben werden soll, um zu prüfen, inwiefern für diesen Bieter Gründe für den Ausschluss vom Vergabeverfahren bestehen. Der Auftraggeber wird deshalb im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs hinsichtlich aller Bewerber, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden sollen, einen Wettbewerbsregisterauszug einholen. Der Auftraggeber prüft, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen vorliegen, welche den Ausschluss jeweiligen des Bewerbers vom Vergabeverfahren begründen. Ebenso behält sich der Auftraggeber vor, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO abzufordern und zu prüfen, inwiefern Gründe zum Ausschluss des jeweiligen Bewerbers vorliegen. Diese Nachweise sind nicht durch die Bieter vorzulegen. Geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Teilnahmefrist nicht vorgelegt wurden, können nach Ermessen des Auftraggebers nachgefordert werden. Der Auftraggeber behält sich mithin vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, soweit dies rechtlich zulässig ist, nachzufordern. Werden die geforderten Unterlagen nicht innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Nachfrist eingereicht, muss ggf. der Teilnahmeantrag des betreffenden Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen werden. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch der Bewerber auf Nachforderung fehlender Unterlagen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 20.02.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 121421-2026
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