Rahmenvertrag für Social-Media-Strategie, Content-Erstellung und Community-Management

Status
Vergeben
Angebotsfrist
05.09.2025, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Berlin, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
14.08.2025
CPV-Codes
Anzeigen
  • Werbe- und Marketingdienstleistungen (79340000)
  • Werbedienste (79341000)
  • Werbeberatung (79341100)
  • Marketing (79342000)
Bekanntmachungsnummer
534802-2025
Verfahrensnummer
39ff604d-d434-4aa5-88b2-3b3b9a668fa9

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) suchen eine Kreativagentur für Strategie und Beratung, Social-Media-Kampagnen, die Konzeption und Erstellung von Inhalten sowie begleitendes Community-Management. Betreut werden insbesondere die Kanäle „Weil wir dich lieben“ und „BVG Offiziell“ mit dem Ziel, Markenwahrnehmung, Dialog, Reichweite und Interaktionen zu stärken sowie Serviceinformationen passend aufzubereiten. Die Leistungen werden für die BVG in Berlin im Rahmen eines Vertrags für die nächsten Jahre ausgeschrieben; die Teilnahmefrist endet am 5. September 2025 um 10:00 Uhr.

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Leistungsbeschreibung

"Konzeption und Content-Erstellung sowie begleitendes Community Management für die Social Media Kanäle der BVG " Das vorrangige Ziel der Markenkommunikation der BVG (#weilwirdichlieben) ist es, das Image der Berliner Verkehrsbetriebe weiter zu stärken. Wichtig hierbei ist, die Kund*innen auf Augenhöhe zu erreichen und mit ihnen in einen ehrlichen und authentischen Dialog zu treten. Der Social-Media-Auftritt der BVG hat die bis heute erfolgreiche Tonalität von "Weil wir dich lieben" entscheidend geprägt und ist ein wesentlicher Bestandteil des Markenauftritts. Kreativer, aktueller und authentischer Content sind ausschlaggebend für den Erfolg der besonderen Tonalität und Ansprache auf den Social Media Kanälen der BVG. Aufgrund dessen wurde in der Vergangenheit bis heute eine Kreativagentur mit der Betreuung der Social Media Kanäle Weil wir dich lieben und BVG Öffiziell beauftragt. Dies soll auch für die nächsten Jahre beibehalten werden. Dazu gehört eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und angemessene Abstimmung mit den Ansprechpartnern der BVG, welche viel Freiraum für Kreativität und schnelle Aktions- und Reaktionszeiten schafft. Gemeinsam verabschiedete Leitlinien setzen dem einen Rahmen. Ziel ist: Die Ansprache in BVG-Tonalität fortzuführen bzw. weiterzuentwickeln und so die Wahrnehmung der BVG zu stärken, den Community-Aufbau und die -Bestärkung als auch die Interaktionszahlen weiter zu steigern, ein positives Medien-/Presseecho zu erreichen und die Steigerung der Image-Werte der BVG somit mit voranzutreiben. Es wird erwartet, jeden Tag aufs Neue witzig und überraschend zu kommunizieren, charmant frech, auf Augenhöhe mit den Kund*innen. Auch bei kritischeren Themen den Mut und die Tonalität nicht zu verlieren. Service-Meldungen über Störungen, Angebote, Infrastruktur etc. passend im Social Media Kontext aufzubereiten. Von Unterhaltung bis Haltung die volle Brandbreite abzudecken. Folgende Leistungen sind von der Agentur zu erbringen: - Strategie und Beratung - Bewerbung der eigenen Social-Media-Aktivitäten als auch Social Media-Kampagnen - Konzeption und Content-Erstellung - Begleitendes Community-Management

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Rahmenvertrag Social Media

    "Konzeption und Content-Erstellung sowie begleitendes Community Management für die Social Media Kanäle der BVG " Das vorrangige Ziel der Markenkommunikation der BVG (#weilwirdichlieben) ist es, das Image der Berliner Verkehrsbetriebe weiter zu stärken. Wichtig hierbei ist, die Kund*innen auf Augenhöhe zu erreichen und mit ihnen in einen ehrlichen und authentischen Dialog zu treten. Der Social-Media-Auftritt der BVG hat die bis heute erfolgreiche Tonalität von "Weil wir dich lieben" entscheidend geprägt und ist ein wesentlicher Bestandteil des Markenauftritts. Kreativer, aktueller und authentischer Content sind ausschlaggebend für den Erfolg der besonderen Tonalität und Ansprache auf den Social Media Kanälen der BVG. Aufgrund dessen wurde in der Vergangenheit bis heute eine Kreativagentur mit der Betreuung der Social Media Kanäle Weil wir dich lieben und BVG Öffiziell beauftragt. Dies soll auch für die nächsten Jahre beibehalten werden. Dazu gehört eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und angemessene Abstimmung mit den Ansprechpartnern der BVG, welche viel Freiraum für Kreativität und schnelle Aktions- und Reaktionszeiten schafft. Gemeinsam verabschiedete Leitlinien setzen dem einen Rahmen. Ziel ist: Die Ansprache in BVG-Tonalität fortzuführen bzw. weiterzuentwickeln und so die Wahrnehmung der BVG zu stärken, den Community-Aufbau und die -Bestärkung als auch die Interaktionszahlen weiter zu steigern, ein positives Medien-/Presseecho zu erreichen und die Steigerung der Image-Werte der BVG somit mit voranzutreiben. Es wird erwartet, jeden Tag aufs Neue witzig und überraschend zu kommunizieren, charmant frech, auf Augenhöhe mit den Kund*innen. Auch bei kritischeren Themen den Mut und die Tonalität nicht zu verlieren. Service-Meldungen über Störungen, Angebote, Infrastruktur etc. passend im Social Media Kontext aufzubereiten. Von Unterhaltung bis Haltung die volle Brandbreite abzudecken. Folgende Leistungen sind von der Agentur zu erbringen: - Strategie und Beratung - Bewerbung der eigenen Social-Media-Aktivitäten als auch Social Media-Kampagnen - Konzeption und Content-Erstellung - Begleitendes Community-Management

Anforderungen an deinen Betrieb

Weitere Ausschlussgründe: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Eigenerklärung (Formular: "Eigenerklärung zur Eignung") nachweisen. Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerber (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften verwendet) bzw. von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/Unterauftragnehmern und eignungsleihgebenden Unternehmen vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bewerber auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen. 1. Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firmennamen und Anschrift. 2. Eigenerklärung dazu, dass keiner der in §§ 123, 124 GWB in der aktuellen Fassung aufgelisteten Ausschlussgründe vorliegt. 3. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 AEntG nicht vorliegen. 4. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 98c AufenthG nicht vorliegen, 5. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 SchwarzArbG nicht vorliegen. 6. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 19 Abs. 1 MiloG nicht vorliegen. 7. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 22 LkSG nicht vorliegen 8. Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Wettbewerbsregister gemäß Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) vorliegt. 9. Erklärung zum Unternehmen (gem. §10a SektVO in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 2, Artikel 2 Nr. 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780). 10. Erklärung zur Höhe der Versicherung. Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen: Vermögensschäden: EUR 200.000 je Schadensfall und pro Kalenderjahr Sach- und Personenschäden: EUR 0,5 Mio je Schadensfall und max. 1 Mio pro Kalenderjahr Hinweise: Für die zuvor genannten Angaben ist, sofern und soweit nicht im Einzelfall auf dem betreffenden Formblatt ausdrücklich anders mitgeteilt, das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" zu verwenden und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. 12. Eigenerklärung zur Umsetzung der EU- Sanktionsmaßnahmen gegen Russland. Hierfür ist das entsprechende Formblatt ("Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k") zu verwenden und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Siehe insoweit auch nachfolgend "Bedingungen für die Einreichung eines Angebots / Eignungskriterien" Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Der AG behält sich nach § 51 Abs. 2 und Abs. 3 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bieter /Bietergemeinschaften aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen. Der AG wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Unterlagen inhaltlich prüfen. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt in jedem Fall zum Ausschluss.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · Rahmenvertrag Social Media

- Reflektion der Entwicklungen in Social Media (5%) - Ableitung von Erfordernissen für bestehende oder neue Kanäle/Plattformen für die BVG (5%) - Ansätze zur Platzierung von Service-Themen (5%)
15 %
- #weilwirdichlieben Tonalität (typisch Berlin, Berliner Schnauze, selbstironisch auf Augehöhe, humorvoll) (15%) - Überraschungsmoment, Unerwartetes, Erinnerungsqualität (12%) - Auswahl und Umsetzung relevanter Trends (10%) - Proaktives Kommentar-Marketing zum Community-Aufbau (8%)
45 %
- Kosten Arbeitsprobe die Kreativaufgabe 2. (Einreichung von Werbemitteln für die Meta-Kanäle in wwdl-Tonalität als auch TikTok Trends passend zur BVG) Bepreist werden müssen alle Werbemittel inkl. Umsetzung und Stock (10%) - Stundensatz Account Lead / Client Service Director/Creative Director (3%) - Stundensatz Account Manager / Projektmanager (3%) - Stundensatz Konzepter / Creative (5%) - Stundensatz Copywriter (5%) - Stundensatz Designer (5%) - Stundensatz Motion Design (5%) - Stundensatz Performance Manager (4%)
40 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

Weitere Ausschlussgründe: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Eigenerklärung (Formular: "Eigenerklärung zur Eignung") nachweisen. Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerber (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften verwendet) bzw. von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/Unterauftragnehmern und eignungsleihgebenden Unternehmen vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bewerber auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen. 1. Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firmennamen und Anschrift. 2. Eigenerklärung dazu, dass keiner der in §§ 123, 124 GWB in der aktuellen Fassung aufgelisteten Ausschlussgründe vorliegt. 3. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 AEntG nicht vorliegen. 4. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 98c AufenthG nicht vorliegen, 5. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 SchwarzArbG nicht vorliegen. 6. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 19 Abs. 1 MiloG nicht vorliegen. 7. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 22 LkSG nicht vorliegen 8. Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Wettbewerbsregister gemäß Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) vorliegt. 9. Erklärung zum Unternehmen (gem. §10a SektVO in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 2, Artikel 2 Nr. 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780). 10. Erklärung zur Höhe der Versicherung. Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen: Vermögensschäden: EUR 200.000 je Schadensfall und pro Kalenderjahr Sach- und Personenschäden: EUR 0,5 Mio je Schadensfall und max. 1 Mio pro Kalenderjahr Hinweise: Für die zuvor genannten Angaben ist, sofern und soweit nicht im Einzelfall auf dem betreffenden Formblatt ausdrücklich anders mitgeteilt, das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" zu verwenden und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. 12. Eigenerklärung zur Umsetzung der EU- Sanktionsmaßnahmen gegen Russland. Hierfür ist das entsprechende Formblatt ("Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k") zu verwenden und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Siehe insoweit auch nachfolgend "Bedingungen für die Einreichung eines Angebots / Eignungskriterien" Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Der AG behält sich nach § 51 Abs. 2 und Abs. 3 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bieter /Bietergemeinschaften aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen. Der AG wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Unterlagen inhaltlich prüfen. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt in jedem Fall zum Ausschluss.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 06.01.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 3957-2026

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