Rahmenvertrag für Prüfungen von Verwendungsnachweisen zu Zuwendungen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 11.05.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 10.04.2026
- CPV-Codes
- Beihilfen, Unterstützungsleistungen und Zuwendungen (75310000)
- Bekanntmachung
- ted.europa.eu
- Bekanntmachungsnummer
- 244974-2026
- Verfahrensnummer
- 5a3d7f3f-10f9-4102-955a-f412568b6838
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Das Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege, sucht einen Dienstleister für die Prüfung von Verwendungsnachweisen zu Zuwendungen nach § 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO). Die Prüfungen werden als einzelne Prüffälle beziehungsweise Pakete im Rahmenvertrag zugewiesen und in Berlin durchgeführt. Die Vertragslaufzeit beträgt 1.460 Tage; Angebote müssen bis zum 11. Mai 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Rahmenvertrag zur Durchführung von Verwendungsnachweisprüfungen für Zuwendungen nach § 44 LHO
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Rahmenvertrag zur Durchführung von Verwendungsnachweisprüfungen für Zuwendungen nach LHO
Rahmenvertrag zur Durchführung von Verwendungsnachweisprüfungen für Zuwendungen nach § 44 LHO
Frist: 11.05.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe gemäß Vergabeordnung VgV, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§123 und 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung GWB. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzufordern. Ein Anspruch auf eine derartige Handhabung besteht nicht. Insbesondere kann der Auftraggeber aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder zeitlichen Erwägungen unvollständige Angebote vom Vergabeverfahren ausschließen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Rahmenvertrag zur Durchführung von Verwendungsnachweisprüfungen für Zuwendungen nach LHO
- Mehrere Hauptangebote eines Bieters werden voneinander unabhängig anhand der festgelegten Zuschlagskriterien bewertet. Die Qualität des Angebots wird anhand der einzureichenden Konzepte mit 30 % gewertet: 1.1 Zusammenstellung des Prüfungsteams mit 10 % (10 Punkte) 1.2 Durchführung der Prüfungsleistungen mit 10 % (10 Punkte) 1.3 Erstellung der Prüfberichte und Kommunikation mit dem Auftraggeber mit 10 % (10 Punkte) Die Bewertung der Angebote zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt anhand von Konzepten der Bieter zu den einzelnen nachfolgend aufgeführten Unterkriterien. Je Unterkriterium zu dem Zuschlagskriterium Qualität (Ziffer 1.1 bis 1.3) ist ein Abschnitt im Gesamtkonzept zu erstellen und einzureichen. Der für die einzelnen Unterkriterien angegebene maximale Umfang der jeweiligen Abschnitte bemisst sich nach DIN A 4, Schriftart Arial, Schriftgröße 10, Zeilenabstand 1,5 Zeilen sowie Seitenränder (oben, links, rechts: jeweils 2,5 cm; unten: 2 cm). Die Bewertung erfolgt aus Gründen der Gleichbehandlung sämtlicher Bieter ausschließlich auf Grundlage des geforderten Konzeptumfangs (insgesamt maximal 8 Seiten). Darüber hinaus eingereichte Seiten werden nicht bewertet. Die Bewertung der Konzepte erfolgt als Bepunktung je Unterkriterium (UK) in folgenden Bewertungsstufen: 0 Punkte: Das Konzept des Bieters entspricht hinsichtlich dieses Unterkriteriums nicht den Anforderungen. Ein Konzept wird in Bezug auf das Unterkriterium mit 0 Punkten bewertet, wenn die in der Leistungsbeschreibung genannten Anforderungen bzw. Erwartungen nicht erfüllt sind oder die Herangehensweise des Bieters inhaltlich nicht schlüssig dargestellt wurde. Dies gilt auch, wenn die Anforderungen bzw. Erwartungen lediglich stichpunktartig ohne weitere Ausführungen wiederholt werden. 1 Punkt: Das Konzept des Bieters entspricht hinsichtlich dieses Unterkriteriums nur mit erheblichen Einschränkungen den Anforderungen. Ein Konzept wird in Bezug auf das Unterkriterium mit 1 Punkt bewertet, wenn die in der Leistungsbeschreibung genannten Anforderungen bzw. Erwartungen nur mit erheblichen Einschränkungen erfüllt sind und die Herangehensweise des Bieters inhaltliche Unschärfen aufweist, das Konzept in Bezug auf das Unterkriterium also nur eine unzureichende Durchführung der Leistungen erwarten lässt. 2 Punkte: Das Konzept des Bieters entspricht hinsichtlich dieses Unterkriteriums mit Einschränkungen den Anforderungen. Ein Konzept wird in Bezug auf das Unterkriterium mit 2 Punkten bewertet wenn die in der Leistungsbeschreibung genannten Anforderungen bzw. Erwartungen mit Einschränkungen erfüllt sind und die Herangehensweise des Bieters inhaltlich größtenteils schlüssig dargestellt ist sowie im Hinblick auf die Zielsetzung der Maßnahme eine zumindest ausreichende Umsetzung verspricht. 3 Punkte: Das Konzept des Bieters entspricht hinsichtlich dieses Unterkriteriums im Wesentlichen den Anforderungen. Ein Konzept wird in Bezug auf das Unterkriterium mit 3 Punkten bewertet, wenn die in der Leistungsbeschreibung genannten Anforderungen bzw. Erwartungen im Wesentlichen erfüllt sind und die Herangehensweise des Bieters inhaltlich schlüssig dargestellt ist sowie im Hinblick auf die Zielsetzung der Maßnahme lediglich mit kleinen Einschränkungen Erfolg verspricht. 4 Punkte: Das Konzept des Bieters entspricht hinsichtlich dieses Unterkriteriums vollumfänglich den Anforderungen. Ein Konzept wird in Bezug auf das Unterkriterium mit 4 Punkten bewertet, wenn die in der Leistungsbeschreibung genannten Anforderungen bzw. Erwartungen vollumfänglich erfüllt sind und die Herangehensweise des Bieters in jeder Hinsicht schlüssig dargestellt ist sowie im Hinblick auf die Zielsetzung der Maßnahme Erfolg verspricht. 5 Punkte: Das Konzept des Bieters ist hinsichtlich dieses Unterkriteriums der Zielerreichung in besonderer Weise dienlich. Ein Konzept wird in Bezug auf das Unterkriterium mit 5 Punkten bewertet, wenn die in der Leistungsbeschreibung genannten Anforderungen bzw. Erwartungen vollumfänglich erfüllt sind und die Herangehensweise des Bieters der Zielerreichung in besonderer Weise (z.B. kreative Ideen) dienlich ist und dies in dem Konzept in jeder Hinsicht schlüssig dargestellt ist und daher eine über den Erwartungen liegende Leistungserfüllung verspricht. Mindestanforderung: Angebote, die bei einem Abschnitt im Gesamtkonzept (Unterkriterium) weniger als 2 Punkte erhalten, kommen für den Zuschlag nicht in Betracht und werden ausgeschlossen.
- Preis (max. 70 Punkte) Preiskalkulation: Die Leistung wird als Rahmenvertrag ausgeschrieben. Dabei liegt der Fokus in der Abarbeitung der Prüffälle, die als Pakete durch die Auftraggeberin zugewiesen werden. Aus diesem Grund soll pro Kategorie ein Einheitspreis pro Prüfung angeboten werden, der alle erforderlichen Arbeitsschritte enthält und diese im Rahmen einer Mischkalkulation berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfungen anfallenden Reisekosten sind grundsätzlich mit den Einheitspreisen je Kategorie abgegolten und daher in die angebotenen Einheitspreise einzukalkulieren. Eine gesonderte Abrechnung von Reisekosten ist nicht vorgesehen. • 70 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Gesamtsumme (N) (Brutto). Formel: P=70*N/X P = zu ermittelnde Punktzahl pro Bieter/in N = niedrigster Preis X = zu wertender Preis Der Wertungspreis (Gesamtkosten in Euro / einschließlich Umsatzsteuer / Wertungspreis) wird errechnet aus der Gesamtsumme Netto im Preisblatt, dem für den Bieter / die Bieterin gültigen und anzugebenden Umsatzsteuersatz. Der Wertungspreis wird über die Vergabeplattform automatisch in das Angebotsdeckblatt (Datei: Wirt-213_Angebotsschreiben_ohneLose) übernommen.
Vergabeunterlagen
Das Ursprungsportal bietet zu diesem Verfahren aktuell keine Unterlagen an.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Es gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe gemäß Vergabeordnung VgV, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§123 und 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung GWB. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzufordern. Ein Anspruch auf eine derartige Handhabung besteht nicht. Insbesondere kann der Auftraggeber aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder zeitlichen Erwägungen unvollständige Angebote vom Vergabeverfahren ausschließen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 31.07.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 529977-2026
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