Rahmenvertrag für M2M-SIM-Karten und Mobilfunkdienste

Status
Vergeben
Angebotsfrist
19.11.2025, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Baden-Württemberg, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
14.11.2025
CPV-Codes
Mobilfunkgeräte (32250000)
Bekanntmachung
tender24.de
Bekanntmachungsnummer
757239-2025
Verfahrensnummer
fe81e4b3-f31f-4803-9c83-c0c91ea04a8c

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG mit Sitz in Karlsruhe schreibt einen Rahmenvertrag über SIM-Karten und Mobilfunkdienste für die Maschine-zu-Maschine-Kommunikation (M2M) aus. Angaben zu Umfang und Auftragswert liegen nicht vor; die Teilnahmefrist endet am 19. November 2025 um 11:00 Uhr UTC.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

Rahmenvertrag für M2M-SIM Karten

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Mobilfunk-Dienste M2M

    Ausschreibung eines Rahmenvertrages von M2M SIM Karten

Anforderungen an deinen Betrieb

Der Aufttraggaber behält sich in jeder Phase des Vergabeverfahrens vor, Dokumente im Rahmen der rechtlich zulässigen Regelungen nachzufordern.

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

Der Aufttraggaber behält sich in jeder Phase des Vergabeverfahrens vor, Dokumente im Rahmen der rechtlich zulässigen Regelungen nachzufordern.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 28.07.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 520437-2026

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.