Rahmenvertrag für Logistik- und Veranstaltungspersonal in der Rhein-Mosel-Halle
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 24.11.2026, 08:30 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Stadt Koblenz
- Erfüllungsregion
- Rheinland-Pfalz, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 03.11.2026
- CPV-Codes
- Allgemeine Personaldienstleistungen für die öffentliche Verwaltung (75131100)
- Bekanntmachung
- rlp.vergabekommunal.de
- Bekanntmachungsnummer
- 763788-2026
- Verfahrensnummer
- d52c509d-b4b2-4d83-ba84-15dd1ccac6b7
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Die Stadt Koblenz sucht Personal für logistische Arbeiten in der Rhein-Mosel-Halle, darunter Umbauten, Bestuhlung, Bühnenbau und Transporte. Der Auftrag betrifft Koblenz in Rheinland-Pfalz; die Angebotsfrist endet am 24. November 2026.
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Leistungsbeschreibung
Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung soll Service-Personal Logistik (Umbau, Bestuhlung, Bühnenbau, Transporte) für die Rhein Mosel Halle - Eigenbetrieb der Stadt Koblenz, nachfolgend Betreiber genannt, ausgeschrieben werden.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Rhein-Mosel-Halle_Rahmenvertrag Servicepersonal_Logistik
Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung soll Service-Personal Logistik (Umbau, Bestuhlung, Bühnenbau, Transporte) für die Rhein Mosel Halle - Eigenbetrieb der Stadt Koblenz, nachfolgend Betreiber genannt, ausgeschrieben werden.
Frist: 24.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Gem. § 56 Abs. 2 VgV wird folgende Regelung angewendet: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. Abs.3: Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Rhein-Mosel-Halle_Rahmenvertrag Servicepersonal_Logistik
- Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen
- 70 %
- Die Bewertung erfolgt anhand eines Konzeptes, das die Punkte Personaleinsatz- und Vertretungskonzept (12%), Reaktions- und Dispositionskonzept (8%), Einweisung, Dokumentation und Qualitätssicherung (6%), sowie Auftragsbezogene Erfahrung und Sicherheitsverständnis (4%) beinhaltet. Die qualitative Bewertung erfolgt je Unterkriterium auf einer Skala von 0 bis 5 Punkten, Teilpunkte werden nicht vergeben.
- 30 %
Vergabeunterlagen
7 Dateien laut Portal · Stand 03.11.2026| Sonstiges | 1,5 MB | |
| Sonstiges | 1 MB | |
| Sonstiges | 22 KB | |
| Sonstiges | 735 KB | |
| Sonstiges | 777 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 553 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 21 KB |
Anforderungen
Gem. § 56 Abs. 2 VgV wird folgende Regelung angewendet: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. Abs.3: Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 03.11.2026BekanntmachungBekanntmachung CXP6YYHYC5D
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