Wartungs- und Betreiberleistungen für zwei Veranstaltungsgebäude in Mainz
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 10.09.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Kulturzentren Mainz GmbH
- Erfüllungsregion
- Rheinland-Pfalz, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 31.07.2026
- CPV-Codes
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- Reparatur und Wartung von elektrischen Maschinen, Geräten und zugehörigen Einrichtungen (50532000)
- Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden (50700000)
- Reparatur und Wartung von elektrischen und mechanischen Einrichtungen in Gebäuden (50710000)
- Gebäude- und Betriebsmittelverwaltung (79993000)
- Betrieb von kulturellen Einrichtungen (92320000)
- Bekanntmachung
- subreport.de
- Bekanntmachungsnummer
- 533047-2026
- Verfahrensnummer
- 5a10be0c-5f4c-4d76-a897-5871a7e17a5f
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Die Kulturzentren Mainz GmbH vergibt Wartungs- und Betreiberleistungen für das Kulturzentrum Mainz und den Frankfurter Hof Mainz. Die Leistungen betreffen beide Veranstaltungsräume in Mainz; Angebote können bis zum 10. September 2026 eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Gegenstand der Vergabe ist ein Auftrag über Wartungs- und Betreiberleistungen der beiden Veranstaltungsräumlichkeiten „Kulturzentrum Mainz (KUZ)“ und „Frankfurter Hof Mainz (FFH).
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Wartungs- und Betreiberleistungen für die Gebäude Kulturzentrum Mainz und Frankfurter Hof
Gegenstand der Vergabe ist ein Auftrag über Wartungs- und Betreiberleistungen der beiden Veranstaltungsräumlichkeiten „Kulturzentrum Mainz (KUZ)“ und „Frankfurter Hof Mainz (FFH).
Frist: 10.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014. Das Angebot muss vollständig sein. Der Auftraggeber behält sich vor, die Unternehmen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Erklärungen und Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV. Die Möglichkeit der Nachforderung steht gemäß § 56 VgV im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter sollten daher im wohl verstandenen Eigeninteresse sämtliche Angaben bereits mit dem Angebot machen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht
Vergabeunterlagen
Die Unterlagen liegen auf einem Portal, das VergabeHero noch nicht automatisch abrufen kann. Sie sind direkt beim Ursprungsportal zu finden.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014. Das Angebot muss vollständig sein. Der Auftraggeber behält sich vor, die Unternehmen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Erklärungen und Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV. Die Möglichkeit der Nachforderung steht gemäß § 56 VgV im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter sollten daher im wohl verstandenen Eigeninteresse sämtliche Angaben bereits mit dem Angebot machen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 27.10.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 744737-2026
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