Rahmenvertrag für IoT-Hardware und einen zugehörigen Webshop
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 16.02.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 3.000.000 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Hamburger Energienetze GmbH
- Erfüllungsregion
- Hamburg, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 15.01.2026
- CPV-Codes
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- Datenverarbeitungsgeräte (Hardware) (30210000)
- Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör (32000000)
- Bekanntmachung
- bieterzugang.deutsche-evergabe.de
- Bekanntmachungsnummer
- 27488-2026
- Verfahrensnummer
- f515fef5-0afb-458c-95fd-1c47abd10e0b
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Hamburger Energienetze GmbH beschafft im Rahmen eines Vertrags die Lieferung von IoT-Hardware (Internet der Dinge) und stellt dafür ein Angebot über einen Webshop bereit. Der geschätzte Auftragswert beträgt 3 Millionen Euro; der Leistungsort ist Hamburg. Die Angebotsfrist endet am 16. Februar 2026 um 11:00 Uhr UTC.
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Leistungsbeschreibung
Rahmenvertrag über die Lieferung von IoT-Hardware & Bereitstellung des Angebotes über einen Webshop
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Lieferung von IoT-Hardware & Bereitstellung des Angebotes über einen Webshop
Rahmenvertrag über die Lieferung von IoT-Hardware & Bereitstellung des Angebotes über einen Webshop
Anforderungen an deinen Betrieb
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB sowie nach der Verordnung (EU) 2022/576. Hierzu sind folgende Eigenerklärungen einzureichen: - Eigenerklärung hinsichtlich des Vorliegens zwingender Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1, 4 GWB - Eigenerklärung hinsichtlich des Vorliegens fakultativer Ausschlussgründe nach § 124 GWB - Eigenerklärung hinsichtlich des Vorliegens fakultativer Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG oder § 22 LkSG - Eigenerklärung hinsichtlich des Vorliegens zwingender Ausschlussgründe nach Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren Der Auftraggeber behält sich Nachforderungen gem. § 51 Abs. 2 SektVO vor.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Lieferung von IoT-Hardware & Bereitstellung des Angebotes über einen Webshop
- Preis
- 60 %
- Die Leistungskriterien werden in der Ausschreibungsphase definiert.
- 40 %
Vergabeunterlagen
Das Ursprungsportal bietet zu diesem Verfahren aktuell keine Unterlagen an.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB sowie nach der Verordnung (EU) 2022/576. Hierzu sind folgende Eigenerklärungen einzureichen: - Eigenerklärung hinsichtlich des Vorliegens zwingender Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1, 4 GWB - Eigenerklärung hinsichtlich des Vorliegens fakultativer Ausschlussgründe nach § 124 GWB - Eigenerklärung hinsichtlich des Vorliegens fakultativer Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG oder § 22 LkSG - Eigenerklärung hinsichtlich des Vorliegens zwingender Ausschlussgründe nach Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren Der Auftraggeber behält sich Nachforderungen gem. § 51 Abs. 2 SektVO vor.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 23.07.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 510710-2026
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