Brandschutzfachplanung für Liegenschaften in Berlin und Brandenburg
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 25.03.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Berliner Wasserbetriebe
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 27.02.2025
- CPV-Codes
- Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen (71000000)
- Bekanntmachung
- vergabekooperation.berlin
- Bekanntmachungsnummer
- 130087-2025
- Verfahrensnummer
- 9b02d863-2bc9-4f4d-8480-33634aef8244
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Berliner Wasserbetriebe beschaffen Dienstleistungen zur Brandschutzfachplanung für ihre Liegenschaften in Berlin und Brandenburg. Dafür soll eine Rahmenvereinbarung mit maximal drei Unternehmen abgeschlossen werden; der konkrete Gesamtumfang ist in den vorliegenden Angaben nicht beziffert. Angebote müssen bis zum 25. März 2025 um 09:00 Uhr eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Brandschutzfachplanung auf den Liegenschaften der Berliner Wasserbetriebe in Berlin und Brandenburg
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Ing. Rahmenvereinbarung Brandschutz
Der Auftraggeber beabsichtigt mit maximal drei Bietern eine Rahmenvereinbarung abzuschließen. Die vereinbarte Gesamtmenge (in Aussicht genommenes Auftragsvolumen) ist der maximal mögliche Gesamtumfang aller Bestellungen aller Vertragspartner zum Kontrakt. Die Gesamtmenge wird prozentual in Einzelmengen (in Aussicht genommenes Auftragsvolumen je Ver-tragspartner) entsprechend des Ergebnisses des Vergabeverfahrens auf die Vertragspartner der Rah-menvereinbarung verteilt. Fällt ein Vertragspartner während der Vertragslaufzeit dauerhaft aus, wird seine verbliebene Einzel-menge (in Aussicht genommenes Auftragsvolumen je Vertragspartner) auf die verbleibenden Vertrags-partner entsprechend des Ergebnisses des Vergabeverfahrens verteilt. Ein Anspruch des AN auf Abruf einer bestimmten Menge zu einem bestimmten Zeitpunkt besteht nicht. Eine Verpflichtung des AG zum Abruf einer bestimmten Menge (Einzelmenge oder Gesamt-menge) besteht nicht. Die Beauftragung der Leistungen erfolgt einzeln für jedes Projekt bzw. jede Maßnahme über eine Be-stellung zum Kontrakt. Die Abrufe von Einzelaufträgen erfolgen in der Reihenfolge entsprechend des Ergebnisses des Verga-beverfahrens. Soweit bei einem Rahmenvereinbarungspartner das Volumen entsprechend des Ergebnisses des Vergabeverfahrens (Einzelmenge) erschöpft ist, fällt er aus der regelmäßigen Abrufreihenfolge heraus und die Einzelaufträge werden nur an die verbleibenden Rahmenvereinbarungspartner in entspre-chender Reihenfolge erteilt. Bei einem herausgefallenen Rahmenvertragspartner werden nur dann wieder Abrufe getätigt, wenn alle anderen Rahmenvertragspartner keine freien Kapazitäten für einen angefragten Einzelauftrag haben. Hat der angefragte Rahmenvereinbarungspartner keine freien Kapa-zitäten, erfolgt der Abruf beim in der Reihenfolge bestplatzierten (wirtschaftlichsten) Rahmenverein-barungspartner mit freien Kapazitäten. Der nächste Abruf erfolgt dann wieder in der ursprünglichen Reihenfolge.
Frist: 25.03.2025, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe in der Regel durch Eigenerklärungen nachweisen. Mittwoch, 15. Januar 2025, 09:35 EK-B_N-2024-0175 Auftragsbekanntmachung Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen, die die Eignung betreffen, nachzufordern. Falls das Angebot nicht die gemäß Zuschlagskriterien geforderten Unterlagen enthält, wird das Angebot als formal unvollständig ausgeschlossen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Ing. Rahmenvereinbarung Brandschutz
- Qualität
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- Qualität
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- Kosten
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- Kosten
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- Kosten
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Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe in der Regel durch Eigenerklärungen nachweisen. Mittwoch, 15. Januar 2025, 09:35 EK-B_N-2024-0175 Auftragsbekanntmachung Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen, die die Eignung betreffen, nachzufordern. Falls das Angebot nicht die gemäß Zuschlagskriterien geforderten Unterlagen enthält, wird das Angebot als formal unvollständig ausgeschlossen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 23.07.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 481090-2025
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