Rahmenvertrag für Content-Creator-Kampagnen zur Berlin Fashion Week
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 12.03.2024, 13:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 1.560.672,24 EUR
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 12.02.2024
- CPV-Codes
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- Werbe- und Marketingdienstleistungen (79340000)
- Event-Organisation (79952000)
- Organisation von Modenschauen (79955000)
- Bekanntmachung
- ted.europa.eu
- Bekanntmachungsnummer
- 87927-2024
- Verfahrensnummer
- 7321b6f4-e133-4b70-98c0-931625a539c8
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH sucht eine auf die Erstellung digitaler Inhalte und Influencer-Marketing spezialisierte Agentur für Content-Creator-Kampagnen zur Berlin Fashion Week. Die Leistungen umfassen die Entwicklung eines Strategiekonzepts und die Umsetzung von Maßnahmen, die Berlins internationale Wahrnehmung als Modestandort steigern sollen; der geschätzte Auftragswert beträgt 1.560.672,24 Euro. Der Rahmenvertrag für Berlin soll voraussichtlich ab Zuschlagserteilung Anfang oder Mitte April 2024 beginnen, die Angebotsfrist endete am 12. März 2024 um 12:00 Uhr.
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Leistungsbeschreibung
Berlin Partner beabsichtigt, ab Zuschlagserteilung voraussichtlich Anfang/Mitte April 2024 einen Rahmenvertrag über Marketingleistungen "Content-Creator-Kampagnen zu Berlin Fashion Weeks" abzuschließen.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · RV Marketingleistungen "Content-Creator-Kampagnen zu Berlin Fashion Weeks"
Hierfür wird eine auf Content Creation und/oder Influencer Marketing spezialisierte Agentur gesucht, mit deren Unterstützung das Profil Berlins als internationaler Modestandort weiter geschärft werden soll. Die Agentur soll in Abstimmung mit der Auftraggeberin ein entsprechendes Strategiekonzept entwickeln und die darauf basierenden Maßnahmen zur Steigerung der internationalen Wahrnehmung der Berlin Fashion Week mithilfe von Content Creators umsetzen.
Frist: 12.03.2024, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle gemäß § 56 Abs. 2, Abs. 4 VgV fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise sowie fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen bis zum Ablauf einer im Einzelfall zu bestimmenden, angemessenen Nachfrist nachfordern kann. Die Möglichkeit der Nachforderung steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter sollten daher im wohl verstandenen Eigeninteresse sämtliche Erklärungen und Nachweise bereits mit dem Angebot einreichen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · RV Marketingleistungen "Content-Creator-Kampagnen zu Berlin Fashion Weeks"
- Die Bewertung im Zuschlagskriterium "Preis" erfolgt anhand der "Stundensätze" gemäß Preisblatt. Die Berechnung der durch das jeweilige Angebot erreichten Gesamtpunktzahl erfolgt unter Bestimmung des Preispunktwertes (PPW) und des Qualitätspunktwertes (QPW). Auf Grundlage der jeweils errechneten Punktwerte wird die Gesamtpunktzahl gemäß der Gewichtung von Preis und Qualität bestimmt.
- 30 %
- Bewertung nach dem Zuschlagskriterium "Qualität Konzeptentwurf und Arbeitsproben Content-Creator-Kampagnen" Einen wesentlichen Teil des Angebots bilden die vom Bieter vorzulegenden Arbeitsproben und ein Konzeptentwurf, mit welchen die Kreativität, die handwerkliche Sorgfalt und die Fachexpertise darzulegen sind. Die Arbeitsproben und der Konzeptentwurf haben auf die genannten Bereiche und Unterkriterien einzugehen. Der Bieter hat mit dem Angebot zwei Arbeitsproben und einen Konzeptentwurf für die Zusammenarbeit mit der Auftraggeberin vorzulegen bzw. auszuarbeiten, welche konkret auf die Bedürfnisse der Auftraggeberin abgestimmt sind. Die Berechnung der durch das jeweilige Angebot erreichten Gesamtpunktzahl erfolgt unter Bestimmung des Preispunktwertes (PPW) und des Qualitätspunktwertes (QPW). Auf Grundlage der jeweils errechneten Punktwerte wird die Gesamtpunktzahl gemäß der Gewichtung von Preis und Qualität bestimmt.
- 70 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle gemäß § 56 Abs. 2, Abs. 4 VgV fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise sowie fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen bis zum Ablauf einer im Einzelfall zu bestimmenden, angemessenen Nachfrist nachfordern kann. Die Möglichkeit der Nachforderung steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter sollten daher im wohl verstandenen Eigeninteresse sämtliche Erklärungen und Nachweise bereits mit dem Angebot einreichen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 07.05.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 268778-2024
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