Rahmenverträge für Red-Team-Angriffssimulationen in IT- und OT-Umgebungen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
09.01.2024, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
1 EUR
Lose
1
Erfüllungsregion
Hessen, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
19.12.2023
CPV-Codes
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  • IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
  • Systemprüfung (72254100)
Bekanntmachungsnummer
770039-2023
Verfahrensnummer
bf03f890-411c-49c8-a7a1-5ab626e46e19

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Deutsche Bahn AG Konzernleitung mit Sitz in Berlin beschafft Rahmenverträge für IT-Dienstleistungen zur Durchführung von Red Team Assessments, also kontrollierten Angriffssimulationen zur Prüfung von Prävention, Erkennung und Reaktion auf gezielte Cyberangriffe. Untersucht werden sowohl klassische IT-Systeme als auch betriebsnahe Umgebungen (Operational Technology, OT); vorgesehen sind je Rahmenvertrag bis zu drei Auftragnehmer und eine Laufzeit von 1.440 Tagen. Die Frist für den Teilnahmeantrag war der 9. Januar 2024.

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Leistungsbeschreibung

Gegenstand der Vergabe ist je ein Rahmenvertrag über IT-Dienstleistungen mit maximal 3 Auftragnehmern bezüglich „Angriffssimulationen“ (Red Team Assessments bzw. Adversary Emulation). In Zusammenarbeit mit den Auftragnehmern sind neben der Prävention Maßnahmen zur Detektion von und Reaktion auf gezielte Cyberangriffe zum Schutz der IT-gestützten Geschäftsprozesse durchzuführen. Es sollen sowohl IT-Systeme aus der „klassischen“ IT als auch aus dem betriebsnahen bzw. OT Umfeld analysiert werden.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · 23FEA70361 EU-Vergabe Red Team Assessments (RTA)

    Gegenstand der Vergabe ist je ein Rahmenvertrag über IT-Dienstleistungen mit maximal 3 Auftragnehmern bezüglich „Angriffssimulationen“ (Red Team Assessments bzw. Adversary Emulation). In Zusammenarbeit mit den Auftragnehmern sind neben der Prävention Maßnahmen zur Detektion von und Reaktion auf gezielte Cyberangriffe zum Schutz der IT-gestützten Geschäftsprozesse durchzuführen. Es sollen sowohl IT-Systeme aus der „klassischen“ IT als auch aus dem betriebsnahen bzw. OT Umfeld analysiert werden.

Anforderungen an deinen Betrieb

Die genannten Ausschlussgründe wurden systembedingt ausgewählt. Alle Ausschlussgründe sind unter Ziffer 5.1.9 Eignungskriterien / Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Eignung 1 Bietereigenerklärung genannt, wobei das Dokument Bietereigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag einzureichen ist. Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. 1) Die Vergabe läuft über das Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG (http://www.deutschebahn.com/bieterportal). Dort finden Sie sämtliche Dokumente. Zur Abgabe eines Teilnahmeantrags und eventuell eines Angebots ist die Registrierung unter Angabe der Vergabenummer im Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG notwendig. Für technischen oder methodischen Fragen zum Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG steht Einkauf-Online einkauf-online@deutschebahn.com zur Verfügung. 2) Soweit der Bewerber bzgl. einzelner Bereiche, für die er ggf. im späteren Verlauf ein Angebot abgeben möchte, nicht über die dazu erforderliche Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde verfügt, kann er sich gemäß § 47 Abs. 1SektVO auf andere Unternehmen berufen, wenn diese verbundene Unternehmen des Bewerbers sind. Auf Drittunternehmen, die keine verbundenen Unternehmen sind, darf sich der Bewerber nicht berufen. Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gem. § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen stützen, müssen diese Drittunternehmen im Teilnahmeantrag verbindlich benennen und durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen im Falle der Zuschlagserteilung die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind. Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens eine Aktualisierung der Verpflichtungserklärungen zu verlangen. Der Auftraggeber überprüft auch bei den benannten Drittunternehmen, ob Ausschlusskriterien nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und behält sich vor, die Vorlage von weiteren Eignungsnachweisen zu fordern. Für Unterauftragnehmer (wenn diese verbundene Unternehmen des Bewerbers sind), die nicht zum Eignungsnachweis nach §. 47 Abs. 1SektVO benannt wurden, gilt folgendes: Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens die Vorlage von Eignungsnachweisen für diese Unterauftragnehmer zu fordern. Im Falle eines Austauschs solcher Nachunternehmer behält sich der AG eine erneute Prüfung der Eignung vor. 3) Der Bewerber ist zur vertraulichen Behandlung der gesamten Vergabeunterlagen verpflichtet und hat seine Mitarbeiter sowie sonstige mit der Prüfung / Bearbeitung der Vergabeunterlagen betraute Dritte entsprechend zur Vertraulichkeit zu verpflichten. In Ziffer 5.1.9 Eignungskriterien unter Wirtschaftliche und Finanzielle Leistungsfähigkeit/Auswahlkriterien für den Zugang zur nächsten Stufe muss es heißen: Höchstanzahl erfolgreicher Teilnahmeanträge. In Ziffer 5.1.9 Eignungskriterien Technische und berufliche Leistungsfähigkeit/ Auswahlkriterien für den Zugang zur nächsten Stufe muss es heißen: Höchstanzahl erfolgreicher Teilnahmeanträge. Das heißt, nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs werden die insgesamt maximal 5 bestgeeignetsten Bewerber aufgefordert ein Angebot abzugeben. Diese werden anhand ihres erreichten Prozentanteils bestimmt, wobei der Bewerber mit dem höchsten Wert auf Platz 1, der auf dem zweithöchsten Platz 2 gelangt usw. Die unter Ziffer 5.1.11 Auftragsunterlagen genannte Frist f. die Anforderung zusätzlicher Informationen bezieht sich auf mögliche Fragen der Interessenten, welche über die Bieterkommunikation der E-Vergabe eingereicht werden können. Unter Ziffer 5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe /Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss ist aus systemtechnischen Gründen die Anzahl der Tage abgebildet ab voraussichtlicher Angebotsfrist bis 31.12.2024. Bindefrist für die Angebote ist der 31.12.2024. Die unter 2.1.6 genannten Ausschlussgründe wurden systembedingt ausgewählt. Alle vom Bewerber zu beachtenden Ausschlussgründe sind unter Ziffer 5.1.9 Eignungskriterien / Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Eignung 1 Bietereigenerklärung genannt, wobei das Dokument Bietereigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag einzureichen ist.

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LOT-0001 · 23FEA70361 EU-Vergabe Red Team Assessments (RTA)

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Anforderungen

Die genannten Ausschlussgründe wurden systembedingt ausgewählt. Alle Ausschlussgründe sind unter Ziffer 5.1.9 Eignungskriterien / Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Eignung 1 Bietereigenerklärung genannt, wobei das Dokument Bietereigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag einzureichen ist. Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. 1) Die Vergabe läuft über das Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG (http://www.deutschebahn.com/bieterportal). Dort finden Sie sämtliche Dokumente. Zur Abgabe eines Teilnahmeantrags und eventuell eines Angebots ist die Registrierung unter Angabe der Vergabenummer im Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG notwendig. Für technischen oder methodischen Fragen zum Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG steht Einkauf-Online einkauf-online@deutschebahn.com zur Verfügung. 2) Soweit der Bewerber bzgl. einzelner Bereiche, für die er ggf. im späteren Verlauf ein Angebot abgeben möchte, nicht über die dazu erforderliche Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde verfügt, kann er sich gemäß § 47 Abs. 1SektVO auf andere Unternehmen berufen, wenn diese verbundene Unternehmen des Bewerbers sind. Auf Drittunternehmen, die keine verbundenen Unternehmen sind, darf sich der Bewerber nicht berufen. Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gem. § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen stützen, müssen diese Drittunternehmen im Teilnahmeantrag verbindlich benennen und durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen im Falle der Zuschlagserteilung die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind. Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens eine Aktualisierung der Verpflichtungserklärungen zu verlangen. Der Auftraggeber überprüft auch bei den benannten Drittunternehmen, ob Ausschlusskriterien nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und behält sich vor, die Vorlage von weiteren Eignungsnachweisen zu fordern. Für Unterauftragnehmer (wenn diese verbundene Unternehmen des Bewerbers sind), die nicht zum Eignungsnachweis nach §. 47 Abs. 1SektVO benannt wurden, gilt folgendes: Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens die Vorlage von Eignungsnachweisen für diese Unterauftragnehmer zu fordern. Im Falle eines Austauschs solcher Nachunternehmer behält sich der AG eine erneute Prüfung der Eignung vor. 3) Der Bewerber ist zur vertraulichen Behandlung der gesamten Vergabeunterlagen verpflichtet und hat seine Mitarbeiter sowie sonstige mit der Prüfung / Bearbeitung der Vergabeunterlagen betraute Dritte entsprechend zur Vertraulichkeit zu verpflichten. In Ziffer 5.1.9 Eignungskriterien unter Wirtschaftliche und Finanzielle Leistungsfähigkeit/Auswahlkriterien für den Zugang zur nächsten Stufe muss es heißen: Höchstanzahl erfolgreicher Teilnahmeanträge. In Ziffer 5.1.9 Eignungskriterien Technische und berufliche Leistungsfähigkeit/ Auswahlkriterien für den Zugang zur nächsten Stufe muss es heißen: Höchstanzahl erfolgreicher Teilnahmeanträge. Das heißt, nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs werden die insgesamt maximal 5 bestgeeignetsten Bewerber aufgefordert ein Angebot abzugeben. Diese werden anhand ihres erreichten Prozentanteils bestimmt, wobei der Bewerber mit dem höchsten Wert auf Platz 1, der auf dem zweithöchsten Platz 2 gelangt usw. Die unter Ziffer 5.1.11 Auftragsunterlagen genannte Frist f. die Anforderung zusätzlicher Informationen bezieht sich auf mögliche Fragen der Interessenten, welche über die Bieterkommunikation der E-Vergabe eingereicht werden können. Unter Ziffer 5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe /Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss ist aus systemtechnischen Gründen die Anzahl der Tage abgebildet ab voraussichtlicher Angebotsfrist bis 31.12.2024. Bindefrist für die Angebote ist der 31.12.2024. Die unter 2.1.6 genannten Ausschlussgründe wurden systembedingt ausgewählt. Alle vom Bewerber zu beachtenden Ausschlussgründe sind unter Ziffer 5.1.9 Eignungskriterien / Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Eignung 1 Bietereigenerklärung genannt, wobei das Dokument Bietereigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag einzureichen ist.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 17.05.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 294296-2024

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