Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Ersatzteilen für Dräger-Messgeräte und Atemschutzausrüstung
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- Nicht angegeben
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 3
- Erfüllungsregion
- Mecklenburg-Vorpommern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 03.06.2026
- CPV-Codes
- Brandbekämpfungsausrüstung (35111000)
- Bekanntmachung
- ted.europa.eu
- Bekanntmachungsnummer
- 380573-2026
- Verfahrensnummer
- 2e324bdc-5d36-457e-b2f8-813c03a032cd
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock schreibt eine Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Ersatzteilen für Dräger-Messgeräte und Atemschutzausrüstung aus. Der Auftrag ist in drei Lose unterteilt: Messtechnik, Ersatzteile für Masken und Kompressoren sowie Ersatzteile für Heme-Geräte. Die Vergabe erfolgt ausschließlich auf Basis des Preises.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Rahmenvereinbarung zur Lieferleistung gem. VgV von Ersatzteilen für Dräger-Messgeräte und Atemschutzausrüstung
Leistungen nach Losen (3)
LOT-0001 · Messtechnik
Messtechnik
LOT-0002 · Ersatzteile Masken und Kompressor
Ersatzteile Masken und Kompressor
LOT-0003 · Ersatzteile Heme
Ersatzteile Heme
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- Preis
- 100 %
- Preis
- 100 %
- Preis
- 100 %
Vergabeunterlagen
Die Bekanntmachung nennt keinen Link zu den Vergabeunterlagen.
Zum UrsprungsportalÄnderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.