Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Büromöbeln

Status
Vergeben
Angebotsfrist
01.08.2024, 11:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Ennepe-Ruhr-Kreis
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
24.06.2024
CPV-Codes
Anzeigen
  • Möbel (39100000)
  • Sitze, Stühle sowie Zubehörprodukte und -teile (39110000)
  • Tische, Schränke, Schreibtische und Bücherschränke (39120000)
  • Büromöbel (39130000)
  • Büroregale (39131000)
  • Aktenschränke (39132100)
  • Computermöbel (39134000)
  • Küchenmöbel (39141000)
  • Diverse Möbel und Einrichtungen (39150000)
  • Möbel für Konferenzräume (39153000)
  • Möbel für Warte- und Empfangshallen (39156000)
  • Reparatur und Wartung von Möbeln (50850000)
Bekanntmachung
subreport.de
Bekanntmachungsnummer
371337-2024
Verfahrensnummer
860a8f0e-3a91-4308-b58d-7cf5ef536825

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Der Ennepe-Ruhr-Kreis beschafft im Rahmen einer dreijährigen Vereinbarung lose Büromöbel für zwei neue beziehungsweise zu verlegende Verwaltungsstandorte in Witten. Auszustatten sind ab Anfang 2025 etwa 90 Arbeitsplätze in verlagerten Verwaltungsnebenstellen sowie voraussichtlich ab Ende 2026 oder Anfang 2027 rund 50 Büroarbeitsplätze in einem neuen Gefahrenabwehrzentrum. Zusätzlich umfasst die Möblierung Rückzugs- und Besprechungsräume sowie Teeküchen in der Region Ennepe-Ruhr-Kreis.

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Leistungsbeschreibung

Beschreibung: Die ausgeschriebene Gesamtleistung wird in einem Los vergeben. Die ausgeschriebene Leistung besteht im Wesentlichen aus den unter Punkt LOT-0001 (Punkt 5.1) aufgeführten Einzelleistungen.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Büromöbeln für den Ennepe-Ruhr-Kreis.

    Der Ennepe-Ruhr-Kreis plant Anfang 2025 die Verlagerung der Verwaltungsnebenstellen in Witten in ein neues Gebäude. Von diesem Umzug werden ca. 90 Arbeitsplätze betroffen sein. Darüber hinaus befindet sich derzeit ein neues Gefahrenabwehrzentrum in Bau mit dessen Fertigstellung Ende 2026/Anfang 2027 zu rechnen ist (ca. 50 Büro-Arbeitsplätze). Beide Objekte sind mit neuer (loser) Möblierung auszustatten. Dies betrifft insbesondere Büroarbeitsplätze, Rückzugs- und Besprechungsräume sowie Teeküchen. Darüber hinaus besteht ein kontinuierlicher Bedarf an kleineren Neu- oder Ersatzbeschaffungen (Büromöbel) an den Verwaltungsgebäuden des Ennepe-Ruhr-Kreises. Die Auswahl der jeweiligen Produkte erfolgt beim jeweiligen Einzelabruf wobei der Auftragnehmer den Auftraggeber mit folgenden Serviceleistungen zu beraten hat: • Stellung von Mustermöbeln (i. d. R. innerhalb von zwei Wochen nach Anforderung) • Vor-Ort-Beratung bei der Möbelauswahl • Aufmaß und Besichtigung der Aufstellungsorte

    Frist: 01.08.2024, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in § 123 Abs. 1 und 4 GWB sowie in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Nr. 8 GWB sowie in § 22 LkSG genannten Tatbestände. Die ausschreibende Stelle behält sich gemäß § 56 Abs. 2 VgV vor, Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, sofern sie nicht die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen (§ 56 Abs. 3 VgV), innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen oder zu vervollständigen.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Büromöbeln für den Ennepe-Ruhr-Kreis.

Preis

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

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Anforderungen

Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in § 123 Abs. 1 und 4 GWB sowie in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Nr. 8 GWB sowie in § 22 LkSG genannten Tatbestände. Die ausschreibende Stelle behält sich gemäß § 56 Abs. 2 VgV vor, Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, sofern sie nicht die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen (§ 56 Abs. 3 VgV), innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen oder zu vervollständigen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 11.11.2024Berichtigung 1Bekanntmachung 685594-2024

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