Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Büromaterial
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 24.06.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 1.000.000 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- KoPart eG
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 26.05.2026
- CPV-Codes
- Büromaterial (30192700)
- Bekanntmachung
- subreport.de
- Bekanntmachungsnummer
- 355439-2026
- Verfahrensnummer
- 43e0c59a-744e-4c32-b1ef-083fa9254b51
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die KoPart eG, eine Einkaufsgenossenschaft des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen mit Sitz in Düsseldorf, beschafft Büromaterial für teilnehmende Mitgliedskommunen und Unternehmen in öffentlicher Trägerschaft. Der geschätzte Auftragswert beträgt 1.000.000 Euro; die Lieferung erfolgt im Rahmen einer Rahmenvereinbarung für die Region Düsseldorf. Angebote können bis zum 24. Juni 2026, 7:00 Uhr, eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Büromaterial
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Büromaterial1.000.000 EUR
Die KoPart eG ist die Einkaufsgenossenschaft des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen. Ihre Mitglieder sind Kommunen und Unternehmen in öffentlicher Trägerschaft. Für eine Reihe dieser Mitgliedskommunen (Teilnehmer am elektronischen Katalogeinkauf der KoPart, sowie mögliche zukünftige Mitglieder) beabsichtigt die KoPart eG, Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Büromaterial zu vergeben.
Frist: 24.06.2026, 04:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- 70%
- 70 %
- Servicekonzept 15 %
- 15 %
- Nachhaltigkeitskonzept 15 %
- 15 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 15.07.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 487867-2026
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