Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Büromaterial

Status
Vergeben
Angebotsfrist
24.06.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
1.000.000 EUR
Lose
1
Auftraggeber
KoPart eG
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
26.05.2026
CPV-Codes
Büromaterial (30192700)
Bekanntmachung
subreport.de
Bekanntmachungsnummer
355439-2026
Verfahrensnummer
43e0c59a-744e-4c32-b1ef-083fa9254b51

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die KoPart eG, eine Einkaufsgenossenschaft des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen mit Sitz in Düsseldorf, beschafft Büromaterial für teilnehmende Mitgliedskommunen und Unternehmen in öffentlicher Trägerschaft. Der geschätzte Auftragswert beträgt 1.000.000 Euro; die Lieferung erfolgt im Rahmen einer Rahmenvereinbarung für die Region Düsseldorf. Angebote können bis zum 24. Juni 2026, 7:00 Uhr, eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Büromaterial

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Büromaterial1.000.000 EUR

    Die KoPart eG ist die Einkaufsgenossenschaft des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen. Ihre Mitglieder sind Kommunen und Unternehmen in öffentlicher Trägerschaft. Für eine Reihe dieser Mitgliedskommunen (Teilnehmer am elektronischen Katalogeinkauf der KoPart, sowie mögliche zukünftige Mitglieder) beabsichtigt die KoPart eG, Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Büromaterial zu vergeben.

    Frist: 24.06.2026, 04:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.

Wie wird das Angebot bewertet?

Kriterien ohne Loszuordnung

70%
70 %
Servicekonzept 15 %
15 %
Nachhaltigkeitskonzept 15 %
15 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 15.07.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 487867-2026

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