Rahmenvereinbarung über Sportartikel für Schulen
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 19.11.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Stadt Fuerth - Rf. V - Zentrale Vergabestelle
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Verfahrensart unbekannt
- Auftragsart
- Nicht angegeben · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 30.10.2026
- CPV-Codes
- Sportgeräte und -ausrüstungen (37400000)
- Bekanntmachung
- meinauftrag.rib.de
- Bekanntmachungsnummer
- 25991926
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Die 7 Unterlagen vom Vergabeportal sind noch nicht geladen. Bis dahin stützen sich die Antworten nur auf die Bekanntmachung.
Kurzbeschreibung
Die Stadt Fürth beschafft Sportartikel für Schulen in Fürth, Deutschland. Die Ausschreibung umfasst eine Rahmenvereinbarung; konkrete Mengen oder ein Leistungszeitraum sind nicht angegeben. Angebote können bis zum 19. November 2026 eingereicht werden.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Sportartikel Schulen - Rahmenvereinbarung
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Sportartikel Schulen - Rahmenvereinbarung
Sportartikel Schulen - Rahmenvereinbarung
Frist: 19.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Vergabeunterlagen
7 Dateien laut Portal · Stand 30.10.2026| Sonstiges | - | |
| Sonstiges | - | |
| Sonstiges | - | |
| Sonstiges | - | |
| Sonstiges | - | |
| Formular | - | |
| Sonstiges | - |
Änderungen und Bieterfragen
2 Einträge- 31.10.2026BekanntmachungBekanntmachung 25991926
- 29.10.2026BekanntmachungBekanntmachung b24b3568-75c6-41b6-98c0-2c47a9f51fb1
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.