Rahmenvereinbarung über den Kauf von AC-Doppellader-Wallboxen als Insellösung
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- Nicht angegeben
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Die Autobahn GmbH des Bundes
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 20.12.2023
- CPV-Codes
- Elektrogeräte für besondere Zwecke (42992000)
- Bekanntmachung
- ted.europa.eu
- Bekanntmachungsnummer
- 774093-2023
- Verfahrensnummer
- 49467bff-033c-4ce2-8851-0a54e0578edc
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Autobahn GmbH des Bundes beschafft im Rahmen einer Vereinbarung Doppellader-Wallboxen als Insellösung für das Laden mit Wechselstrom (AC). Der Auftraggeber hat seinen Sitz in Berlin; Angaben zu Menge, Auftragswert und Laufzeit sind nicht enthalten.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Rahmenvereinbarung Kauf von Wallboxen für die Autobahn GmbH des Bundes Los 1 Doppellader Insellösung (AC)
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Rahmenvereinbarung Kauf von Wallboxen für die Autobahn GmbH des Bundes Los 1
Rahmenvereinbarung Kauf von Wallboxen für die Autobahn GmbH des Bundes
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Rahmenvereinbarung Kauf von Wallboxen für die Autobahn GmbH des Bundes Los 1
- Qualität
- 30 %
- Preis
- 70 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalÄnderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.