Rahmenvereinbarung über 25 Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeuge HLF 20 ohne Beladung

Status
Vergeben
Angebotsfrist
11.12.2024, 09:30 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Feuerwehr Bremen
Erfüllungsregion
Bremen, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
13.11.2024
CPV-Codes
Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke (34000000)
Bekanntmachung
vergabe.bremen.de
Bekanntmachungsnummer
690134-2024
Verfahrensnummer
c0cbd266-16c5-49c3-a250-092efaf66787

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Kurzbeschreibung

Die Feuerwehr Bremen beschafft im Rahmen einer Vereinbarung insgesamt 25 Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeuge (HLF 20) ohne feuerwehrtechnische Beladung, einschließlich eines Prototyps. Die Fahrzeuge sind per Tieflader an die Feuerwehr Bremen in der Straße Am Wandrahm 24 in Bremen zu liefern; die Beladung soll separat vergeben werden. Die Frist für die Ausschreibung endet am 11. Dezember 2024 um 08:30 Uhr.

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Leistungsbeschreibung

Ziel dieser Ausschreibung ist es, eine Rahmenvereinbarung mit einem geeigneten Auftrag-nehmer (AN) für die Produktion von Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugen (HLF 20) ohne Beladung, jedoch für die Lieferung inklusive Beladung für die Feuerwehr Bremen abzuschlie-ßen. Der AG beabsichtigt die Beladung in einem separaten Vergabeverfahren zu vergeben. Der Gesamtauftrag besteht aus 25 Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugen ohne Beladung (HLF 20) inklusive des Prototyps. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Fahrzeuge an die Verwendungsstelle (Feuerwehr Bre-men, Am Wandrahm 24, 28195 Bremen) zu liefern.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugen ohne Beladung (HLF 20)

    Ziel dieser Ausschreibung ist es, eine Rahmenvereinbarung mit einem geeigneten Auftragnehmer (AN) für die Produktion von Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugen (HLF 20) ohne Beladung, jedoch für die Lieferung inklusive Beladung für die Feuerwehr Bremen abzuschließen. Der AG beabsichtigt die Beladung in einem separaten Vergabeverfahren zu vergeben. Der AN ist verpflichtet, die Fahrzeuge an die Verwendungsstelle (Feuerwehr Bremen, Am Wandrahm 24, 28195 Bremen) per Tieflader zu liefern. Die Fahrzeuge werden erst nach Liefereingang in Bremen durch den AG zugelassen. Der Gesamtauftrag besteht aus 25 Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugen ohne Beladung (HLF 20) inklusive des Prototyps, aufgeteilt in folgende Grund- und Bedarfspositionen: 1. Grundpositionen von insgesamt 9 Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugen ohne Beladung (HLF 20) und 2. Bedarfspositionen von insgesamt 16 Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugen ohne Beladung (HLF 20) Die Abnahme der Bedarfspositionen gilt vorbehaltlich der Zustimmung aller in diesem Beschaffungsvorgang eingebundenen Verwaltungseinheiten und politischen Gremien der Freien Hansestadt Bremen und der Bereitstellung der Haushaltmittel Der Abruf muss in folgenden Teillieferungen erfolgen: 1. Teillieferung Prototyp: Verbindliche Lieferzeit max. 20 Monate nach Vertragsbeginn 01.04.2027 Grundposition von einem Prototypen HLF 20 mit Beladung 2. Teillieferung HLF 20 Verbindliche Lieferzeit max. 12 Monate nach der Probezeit der 1. Teillieferung 01.07.2028 Grundposition von 2 HLF 20 mit Beladung und eine Bedarfsposition von 2 HLF 20 mit Beladung Die Abnahme der Bedarfsposition gilt vorbehaltlich der Zustimmung aller in diesem Beschaffungsvorgang eingebundenen Verwaltungseinheiten und politischen Gremien der Freien Hansestadt Bremen und der Bereitstellung der Haushaltmittel 3. Teillieferung HLF 20 Verbindliche Lieferzeit max. 12 Monate nach der 2. Teillieferung 01.07.2029 Grundposition von 2 HLF 20 mit Beladung und eine Bedarfsposition von 2 HLF 20 mit Beladung Die Abnahme der Bedarfsposition gilt vorbehaltlich der Zustimmung aller in diesem Beschaffungsvorgang eingebundenen Verwaltungseinheiten und politischen Gremien der Freien Hansestadt Bremen und der Bereitstellung der Haushaltmittel 4. Teillieferung HLF 20 Verbindliche Lieferzeit max. 12 Monate nach der 3. Teillieferung 01.07.2030 Grundposition von 4 HLF 20 mit Beladung und eine Bedarfsposition von 2 HLF 20 mit Beladung Die Abnahme der Bedarfsposition gilt vorbehaltlich der Zustimmung aller in diesem Beschaffungsvorgang eingebundenen Verwaltungseinheiten und politischen Gremien der Freien Hansestadt Bremen und der Bereitstellung der Haushaltmittel 5. Teillieferung HLF 20 Verbindliche Lieferzeit max. 12 Monate nach der 4. Teillieferung 01.07.2031 Bedarfsposition von 5 HLF 20 mit Beladung Die Abnahme der Bedarfsposition gilt vorbehaltlich der Zustimmung aller in diesem Beschaffungsvorgang eingebundenen Verwaltungseinheiten und politischen Gremien der Freien Hansestadt Bremen und der Bereitstellung der Haushaltmittel 6. Teillieferung HLF 20 Verbindliche Lieferzeit max. 12 Monate nach der 5. Teillieferung 01.07.2032 Bedarfsposition von 5 HLF 20 mit Beladung Die Abnahme der Bedarfsposition gilt vorbehaltlich der Zustimmung aller in diesem Beschaffungsvorgang eingebundenen Verwaltungseinheiten und politischen Gremien der Freien Hansestadt Bremen und der Bereitstellung der Haushaltmittel Über die Inanspruchnahme der 5. und 6. Teillieferung wird spätestens Ende 2029 entschieden. Ein Anspruch seitens des AN zur Beauftragung der Menge an Grund- und Bedarfspositionen besteht nicht.

Anforderungen an deinen Betrieb

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV).

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Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 20.03.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 179779-2025

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