Rahmenvereinbarung für Postdienstleistungen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 30.04.2025, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 3.840.670,4 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
- Erfüllungsregion
- Baden-Württemberg, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 18.04.2025
- CPV-Codes
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- Postdienste (64110000)
- Briefpostdienste (64112000)
- Bekanntmachung
- vergabe.vmstart.de
- Bekanntmachungsnummer
- 254952-2025
- Verfahrensnummer
- e21dd3c2-0d80-4e86-b6a5-c5a451fd5f13
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis beschafft Postdienstleistungen im Rahmen einer Vereinbarung. Der geschätzte Auftragswert beträgt rund 3,84 Millionen Euro; die Leistung ist der Region Heidelberg beziehungsweise dem Rhein-Neckar-Kreis zugeordnet. Angebote müssen bis zum 30. April 2025 um 09:00 Uhr eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Rahmenvereinbarung über Postdienstleistungen
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Rahmenvereinbarung über Postdienstleistungen3.840.670,4 EUR
Rahmenvereinbarung über Postdienstleistungen
Frist: 30.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es ist im Formular "Fragebogen zur Eignungsprüfung" zu bestätigen, - dass entweder, für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB vorliegen. - oder, dass zwar zu dem Unternehmen ein Eintrag im Wettbewerbsregister gespeichert ist, jedoch das Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen hat, die jederzeit nachprüfbar sind und der Registerbehörde zur Prüfung vorgelegt werden. Es ist zu erklären, dass das Unternehmen in den letzten 2 Jahren nicht - gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder - gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder - gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist. Es ist zu bestätigen, - dass keine illegalen Beschäftigten eingesetzt werden - dass für die angeebotene Leistungen keine Kartellabrede, Preisbindungen, ähnliche Vereinbarungen oder vorbereitende Handlungen in diese Richtung getroffen wurden - dass die Bestimmungen des Geseztes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) eingehalten werden. Die Vergabestelle behält es sich vor, Auskünfte aus dem Wettbewerbsregister einzuholen. Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung: Es ist zu erklären, dass das Unternehmen dessen Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat. Eine Nachforderung von Unterlagen erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben der VgV.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Rahmenvereinbarung über Postdienstleistungen
- Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen. Zur Ermittlung der Angebotssumme wird die je Leistungsposition angegebene prognostizierte Schätzmenge (bezogen auf die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung von 48 Monaten) mit den Preisangaben des jeweils Bietenden multipliziert.
- 100 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Es ist im Formular "Fragebogen zur Eignungsprüfung" zu bestätigen, - dass entweder, für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB vorliegen. - oder, dass zwar zu dem Unternehmen ein Eintrag im Wettbewerbsregister gespeichert ist, jedoch das Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen hat, die jederzeit nachprüfbar sind und der Registerbehörde zur Prüfung vorgelegt werden. Es ist zu erklären, dass das Unternehmen in den letzten 2 Jahren nicht - gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder - gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder - gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist. Es ist zu bestätigen, - dass keine illegalen Beschäftigten eingesetzt werden - dass für die angeebotene Leistungen keine Kartellabrede, Preisbindungen, ähnliche Vereinbarungen oder vorbereitende Handlungen in diese Richtung getroffen wurden - dass die Bestimmungen des Geseztes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) eingehalten werden. Die Vergabestelle behält es sich vor, Auskünfte aus dem Wettbewerbsregister einzuholen. Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung: Es ist zu erklären, dass das Unternehmen dessen Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat. Eine Nachforderung von Unterlagen erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben der VgV.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 11.06.2025Berichtigung 1Bekanntmachung 376537-2025
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