Rahmenvereinbarung für forstliche Arbeits- und Regenjacken mit Warnfunktion
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 18.11.2024, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 2
- Auftraggeber
- Freistaat Bayern, vertreten durch die Staatliche Führungsakademie f. Ern. Landw. und Forsten
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 21.10.2024
- CPV-Codes
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- Schutzkleidung (18143000)
- Wetterfeste Kleidung (18220000)
- Schutz- und Sicherheitskleidung (35113400)
- Bekanntmachung
- evergabe.bayern.de
- Bekanntmachungsnummer
- 634968-2024
- Verfahrensnummer
- 403114f6-6ed4-4517-9755-f73ee7533611
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, beschafft Arbeitsschutzbekleidung für das Bayerische Staatsministerium und nachgelagerte Behörden. Die Ausschreibung umfasst forstliche Arbeitsjacken sowie Regenjacken mit Warnfunktion und wird als Rahmenvereinbarung mit einem Lieferanten vergeben. Die Laufzeit beträgt zunächst zwei Jahre, mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr, also höchstens vier Jahre. Der Auftrag betrifft die Region Landshut beziehungsweise Bayern; die Angebotsfrist endete am 18. November 2024 um 9:00 Uhr.
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Leistungsbeschreibung
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Auftraggeber), beabsichtigt auf der Basis dieser Vertragsunterlagen den Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Arbeitsschutzbekleidung Forst für das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus und seinen nachgelagerten Behörden mit einem Lieferanten (Auftragnehmer). Inhalt dieser Ausschreibung ist die geplante Auftragsvergabe für die Fachlose "Forstliche Arbeitsjacke" und "Regenjacke mit Warnfunktion". Die Rahmenvereinbarung soll für einen Zeitraum von 2 Jahren zuzüglich einer zweimaligen Verlängerungsoption von jeweils 1 Jahr (somit mögliche Gesamtlaufzeit 4 Jahre) geschlossen werden. Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot nach der Freien Verhältniswahl Preis/Leistung (30% Preis; 70% Leistung).
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Leistungen nach Losen (2)
LOT-0001 · Forstliche Arbeitsjacke
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Auftraggeber), beabsichtigt auf der Basis dieser Vertragsunterlagen den Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Arbeitsschutzbekleidung Forst für das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus und seinen nachgelagerten Behörden mit einem Lieferanten (Auftragnehmer). Das Fachlos 1 umfasst die Forstliche Arbeitsjacke. Die Rahmenvereinbarung soll für einen Zeitraum von 2 Jahren zuzüglich einer zweimaligen Verlängerungsoption von jeweils 1 Jahr (somit mögliche Gesamtlaufzeit 4 Jahre) geschlossen werden. Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot nach der Freien Verhältniswahl Preis/Leistung (30% Preis; 70% Leistung). Die Leistungspunkte ergeben sich wie folgt: - 10% Lieferbedingungen (1,25% Verpackung, 2,5% Lieferzeiten für das Jahr 2025, 1,25% Lieferzeiten für die Folgejahre 2026-2028, 5% Größenermittlung); - 10% Verfügbarkeit Schnittführung; - 10% Nachhaltigkeit (3,33% Blauer Engel oder gleichwertig, 3,33% Öko-Tex Standard 100 oder gleichwertig, 3,33% Per- und polyfluorierte Chemikalien (PFAS)); - 70% Teststellung (10,5% Abfrage Musterexemplar, 59,5% Teststellung). Die Teststellung findet von Montag, 20.01.2025 bis Freitag, 24.01.2025 am Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus in der Ludwigstraße 2 in 80539 München statt.
Frist: 18.11.2024, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Regenjacke mit Warnfunktion
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Auftraggeber), beabsichtigt auf der Basis dieser Vertragsunterlagen den Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Arbeitsschutzbekleidung Forst für das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus und seinen nachgelagerten Behörden mit einem Lieferanten (Auftragnehmer). Das Fachlos 2 umfasst die Regenjacke mit Warnfunktion. Die Rahmenvereinbarung soll für einen Zeitraum von 2 Jahren zuzüglich einer zweimaligen Verlängerungsoption von jeweils 1 Jahr (somit mögliche Gesamtlaufzeit 4 Jahre) geschlossen werden. Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot nach der Freien Verhältniswahl Preis/Leistung (30% Preis; 70% Leistung). Die Leistungspunkte ergeben sich wie folgt: - 10% Lieferbedingungen (1,25% Verpackung, 2,5% Lieferzeiten für das Jahr 2025, 1,25% Lieferzeiten für die Folgejahre 2026-2028, 5% Größenermittlung); - 10% Verfügbarkeit Schnittführung; - 10% Nachhaltigkeit (3,33% Blauer Engel oder gleichwertig, 3,33% Öko-Tex Standard 100 oder gleichwertig, 3,33% Per- und polyfluorierte Chemikalien (PFAS)); - 70% Teststellung (10,5% Abfrage Musterexemplar, 59,5% Teststellung). Die Teststellung findet von Montag, 20.01.2025 bis Freitag, 24.01.2025 am Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus in der Ludwigstraße 2 in 80539 München statt.
Frist: 18.11.2024, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. 1) Die Bieter haben eine Eigenerklärung hierzu einzureichen, mit folgendem Inhalt: - Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach zuzurechnen ist, wegen eines der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten rechtskräftig verurteilt worden ist und nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen rechtskräftig festgesetzt worden ist. - Eigenerklärung bzgl. Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung und zu menschen-, umwelt-, sozial oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen. - Eigenerklärung bzgl. Zahlungsunfähigkeit, Liquidation und Insolvenz. - Eigenerklärung dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach zuzurechnen ist, schwere Verfehlungen begangen hat, die die Integrität als Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. - Eigenerklärung bzgl. vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen, irreführenden Informationen und Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. - Eigenerklärung bzgl. Nichtvorliegen eines Ausschlussgrund nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG und § 98c AufenthG. 2) Für Bietergemeinschaften je Mitglied, für alle Unterauftragnehmer und Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe ist eine gesonderte Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB abzugeben Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Forstliche Arbeitsjacke
- Preis
- 30 %
LOT-0002 · Regenjacke mit Warnfunktion
- Preis
- 30 %
Vergabeunterlagen
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. 1) Die Bieter haben eine Eigenerklärung hierzu einzureichen, mit folgendem Inhalt: - Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach zuzurechnen ist, wegen eines der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten rechtskräftig verurteilt worden ist und nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen rechtskräftig festgesetzt worden ist. - Eigenerklärung bzgl. Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung und zu menschen-, umwelt-, sozial oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen. - Eigenerklärung bzgl. Zahlungsunfähigkeit, Liquidation und Insolvenz. - Eigenerklärung dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach zuzurechnen ist, schwere Verfehlungen begangen hat, die die Integrität als Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. - Eigenerklärung bzgl. vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen, irreführenden Informationen und Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. - Eigenerklärung bzgl. Nichtvorliegen eines Ausschlussgrund nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG und § 98c AufenthG. 2) Für Bietergemeinschaften je Mitglied, für alle Unterauftragnehmer und Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe ist eine gesonderte Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB abzugeben Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 12.03.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 161669-2025
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