Prüfung von Schlussrechnungen und Erstellung von Prüfberichten
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 23.01.2025, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 815.000 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Zukunft - Umwelt - Gesellschaft gGmbH
- Erfüllungsregion
- Hessen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 09.12.2024
- CPV-Codes
- Buchprüfung (79212100)
- Bekanntmachung
- dtvp.de
- Bekanntmachungsnummer
- 750106-2024
- Verfahrensnummer
- 04448f14-a827-4038-abd0-a61576d9ce97
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Beauftragt werden soll eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit der Prüfung von Schlussrechnungen der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) sowie der Erstellung von Prüfberichten. Dabei ist zu bewerten, ob die vereinbarten Leistungen wirtschaftlich, sparsam und vertragsgemäß erbracht wurden; die Prüfung findet vor Ort in der GIZ-Zentrale in Eschborn statt. Der geschätzte Auftragswert beträgt 815.000 Euro, die Laufzeit 1.440 Tage; Auftraggeber ist die Zukunft - Umwelt - Gesellschaft gGmbH mit Sitz in Bonn, und die Angebotsfrist endet am 23. Januar 2025 um 11:00 Uhr.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
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Leistungsbeschreibung
Prüfung von Schlussrechnungen der GIZ durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · WP Schlussrechnungen GIZ
Eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft respektive ein/eine Wirtschaftsprüfer/in soll mit der Prüfung von Schlussrechnungen der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) und der Erstellung von Prüfberichten beauftragt werden. Es ist zu prüfen, ob die GIZ die vereinbarte Leistung unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit und im Einklang zu den bestehenden vertraglichen Vereinbarungen erbracht hat. Die Prüfung findet vor Ort in der GIZ Zentrale in Eschborn statt.
Frist: 23.01.2025, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es finden die gesetzlichen Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB Anwendung. Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) § 56 Prüfung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote; Nachforderung von Unterlagen (1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. (5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren.
Vergabeunterlagen
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
Es finden die gesetzlichen Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB Anwendung. Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) § 56 Prüfung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote; Nachforderung von Unterlagen (1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. (5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 14.03.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 167887-2025
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