Prüfung und Wartung von Brandschutzklappen, Digestorien und Sicherheitsschränken
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 30.01.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 794.300 EUR
- Lose
- 3
- Auftraggeber
- Universität Heidelberg
- Erfüllungsregion
- Baden-Württemberg, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 17.12.2025
- CPV-Codes
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- Reparatur und Wartung von mechanischen Einrichtungen in Gebäuden (50712000)
- Beratung im Bereich Gefahrenschutz und -kontrolle (71317000)
- Bekanntmachung
- ausschreibungen.landbw.de
- Bekanntmachungsnummer
- 840874-2025
- Verfahrensnummer
- 9a2885c8-3ae6-4119-9861-aec9493d6e5c
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Universität Heidelberg beschafft in Heidelberg Prüfungs- und Wartungsleistungen für Brandschutzklappen (BSK), Digestorien und Sicherheitsschränke. Der Auftrag ist in drei Lose aufgeteilt und hat einen geschätzten Gesamtwert von 794.300 Euro. Die Laufzeit beträgt 1.460 Tage, also etwa vier Jahre; Angebote müssen bis zum 30. Januar 2026 um 9:00 Uhr (UTC) eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Vergabeverfahren zur Beauftragung der Prüfung und Wartung der Brandschutzklappen (BSK), Digestorien und Sicherheitsschränke
Leistungen nach Losen (3)
LOT-0001 · - LOS 1: Brandschutzklappen (BSK)568.000 EUR
Ausgeschrieben wird die Prüfung und Wartung der Brandschutzklappen (BSK), der Digestorien und der Sicherheitsschränke an der Universität Heidelberg. Die Leistung wird in drei Lose aufgeteilt. Der ausgeschriebene Leistungsumfang je Los ist den folgenden Anlagen zu entnehmen: - LOS 1_Brandschutzklappen.pdf - LOS 2_Digestorien.pdf - LOS 3_Sicherheitsschränke.pdf Vor Ausführungsbeginn bzw. nach Zuschlag der ausgeschriebenen Leistung hat der Auftragnehmer ein Abstimmungsgespräch mit dem Auftraggeber wahrzunehmen. Die Vorgaben in den jeweiligen Anlagen sind bei der Ausführung der ausgeschriebenen Leistung zwingend zu beachten. Die Einsätze sind mit den in jeweiligen Ansprechpartnern des Auftraggebers (mind. 1 Woche) vor Beginn abzustimmen. Grundsätzlich ist im Rahmen der Auftragserfüllung eine selbstständige Kommunikation des Auftragnehmers mit dem vom Auftraggeber genannten Personenkreis notwendig. Sollten sich in der Kommunikation Probleme ergeben, sind unverzüglich die in der Anlage_AMEV-Vertragsmuster_Blanko unter Punkt 3.3 + Punkte 4.3 genannten Beauftragten des Auftraggebers zu kontaktieren. Es erfolgt keine separate Vergütung für selbstverschuldete Wartezeiten. Als Toleranzgrenze für eventuelle Wartezeiten sind hier entsprechend 15 Minuten einzuplanen. Grundsätzlich sind die Festlegungen des Herstellers (Einbau- und Wartungsanleitung) und die der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung zu beachten. Die Wartung ist mindestens einmal jährlich durchzuführen und spätestens zum 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres abzuschließen, sofern nicht im Zulassungsbescheid eine kürzere Frist angegeben ist. Die Wartung darf nur von einem Fachmann oder einer dafür ausgebildeten Person (Sachkundiger oder Befähigte Person) ausgeführt werden. Der zu erbringende Leistungsumfang orientiert sich an den Vorgaben des Arbeitskreises Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV) sowie alternativ an den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR).
Frist: 30.01.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · - LOS 2: Digestorien93.200 EUR
Ausgeschrieben wird die Prüfung und Wartung der Brandschutzklappen (BSK), der Digestorien und der Sicherheitsschränke an der Universität Heidelberg. Die Leistung wird in drei Lose aufgeteilt. Der ausgeschriebene Leistungsumfang je Los ist den folgenden Anlagen zu entnehmen: - LOS 1_Brandschutzklappen.pdf - LOS 2_Digestorien.pdf - LOS 3_Sicherheitsschränke.pdf Vor Ausführungsbeginn bzw. nach Zuschlag der ausgeschriebenen Leistung hat der Auftragnehmer ein Abstimmungsgespräch mit dem Auftraggeber wahrzunehmen. Die Vorgaben in den jeweiligen Anlagen sind bei der Ausführung der ausgeschriebenen Leistung zwingend zu beachten. Die Einsätze sind mit den in jeweiligen Ansprechpartnern des Auftraggebers (mind. 1 Woche) vor Beginn abzustimmen. Grundsätzlich ist im Rahmen der Auftragserfüllung eine selbstständige Kommunikation des Auftragnehmers mit dem vom Auftraggeber genannten Personenkreis notwendig. Sollten sich in der Kommunikation Probleme ergeben, sind unverzüglich die in der Anlage_AMEV-Vertragsmuster_Blanko unter Punkt 3.3 + Punkte 4.3 genannten Beauftragten des Auftraggebers zu kontaktieren. Es erfolgt keine separate Vergütung für selbstverschuldete Wartezeiten. Als Toleranzgrenze für eventuelle Wartezeiten sind hier entsprechend 15 Minuten einzuplanen. Grundsätzlich sind die Festlegungen des Herstellers (Einbau- und Wartungsanleitung) und die der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung zu beachten. Die Wartung ist mindestens einmal jährlich durchzuführen und spätestens zum 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres abzuschließen, sofern nicht im Zulassungsbescheid eine kürzere Frist angegeben ist. Die Wartung darf nur von einem Fachmann oder einer dafür ausgebildeten Person (Sachkundiger oder Befähigte Person) ausgeführt werden. Der zu erbringende Leistungsumfang orientiert sich an den Vorgaben des Arbeitskreises Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV) sowie alternativ an den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR).
Frist: 30.01.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0003 · - LOS 3: Sicherheitsschränke136.000 EUR
Ausgeschrieben wird die Prüfung und Wartung der Brandschutzklappen (BSK), der Digestorien und der Sicherheitsschränke an der Universität Heidelberg. Die Leistung wird in drei Lose aufgeteilt. Der ausgeschriebene Leistungsumfang je Los ist den folgenden Anlagen zu entnehmen: - LOS 1_Brandschutzklappen.pdf - LOS 2_Digestorien.pdf - LOS 3_Sicherheitsschränke.pdf Vor Ausführungsbeginn bzw. nach Zuschlag der ausgeschriebenen Leistung hat der Auftragnehmer ein Abstimmungsgespräch mit dem Auftraggeber wahrzunehmen. Die Vorgaben in den jeweiligen Anlagen sind bei der Ausführung der ausgeschriebenen Leistung zwingend zu beachten. Die Einsätze sind mit den in jeweiligen Ansprechpartnern des Auftraggebers (mind. 1 Woche) vor Beginn abzustimmen. Grundsätzlich ist im Rahmen der Auftragserfüllung eine selbstständige Kommunikation des Auftragnehmers mit dem vom Auftraggeber genannten Personenkreis notwendig. Sollten sich in der Kommunikation Probleme ergeben, sind unverzüglich die in der Anlage_AMEV-Vertragsmuster_Blanko unter Punkt 3.3 + Punkte 4.3 genannten Beauftragten des Auftraggebers zu kontaktieren. Es erfolgt keine separate Vergütung für selbstverschuldete Wartezeiten. Als Toleranzgrenze für eventuelle Wartezeiten sind hier entsprechend 15 Minuten einzuplanen. Grundsätzlich sind die Festlegungen des Herstellers (Einbau- und Wartungsanleitung) und die der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung zu beachten. Die Wartung ist mindestens einmal jährlich durchzuführen und spätestens zum 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres abzuschließen, sofern nicht im Zulassungsbescheid eine kürzere Frist angegeben ist. Die Wartung darf nur von einem Fachmann oder einer dafür ausgebildeten Person (Sachkundiger oder Befähigte Person) ausgeführt werden. Der zu erbringende Leistungsumfang orientiert sich an den Vorgaben des Arbeitskreises Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV) sowie alternativ an den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR).
Frist: 30.01.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten die Regelungen wie im Abschnitt "Insolvenz" beschrieben. Es gelten die zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründe gem. §§ 123 bis 126 GWB. Details zu den Ausschlussgründen sind im Abschnitt "EIGENERKLÄRUNG" der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Mit Angebotsabgabe ist die vollständig und zweifelsfrei ausgefüllte "EIGENERKLÄRUNG" in Textform gemäß § 126b BGB zu übermitteln. Nachforderung Eignungsnachweise Zum Nachweis der Eignung des Bieters wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung ("European Single Procurement Document") verlangt. Mit dieser Eigenerklärung entfällt die Vorlage von Nachweisen mit Abgabe seines Angebotes. Der öffentliche Auftraggeber kann jedoch trotz Übermittlung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung Bewerber oder Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der aus der Eigenerklärung geforderten Unterlagen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Mindestens jedoch muss der Bieter oder Bewerber an den der Auftrag vergeben werden soll, alle geforderten Unterlagen der Eigenerklärung vor Zuschlagserteilung vorlegen.
Vergabeunterlagen
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Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 04.03.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 151004-2026
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