Projektleitung und Durchführung des Gelege- und Kükenschutzes für Wiesenbrüter
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 24.11.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Landkreis Aurich
- Erfüllungsregion
- Niedersachsen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 22.10.2026
- CPV-Codes
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- Gutachterische Tätigkeit (71319000)
- Schutz gefährdeter Arten (90721700)
- Dienstleistungen von Naturschutzgebieten (92533000)
- Bekanntmachung
- vergabe.niedersachsen.de
- Bekanntmachungsnummer
- 731619-2026
- Verfahrensnummer
- 396bf874-a45d-4e71-963b-fac2486d6766
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Der Landkreis Aurich beauftragt die Projektleitung und Durchführung von Maßnahmen zum Schutz der Gelege und Küken von Wiesenbrütern im EU-Vogelschutzgebiet Ostfriesische Meere. Die Schutzmaßnahmen sollen sich am aktuellen Brutgeschehen orientieren und in Zusammenarbeit mit den Flächenbewirtschaftenden umgesetzt werden. Der Auftrag betrifft die Region Ostfriesische Meere und ist für die Jahre 2027 und 2028 vorgesehen.
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Leistungsbeschreibung
Projektleitung und- durchführung Gelege- und Kükenschutz im EU-VSG V09 Ostfriesische Meere 2027+2028 gem. Leistungsbeschreibung
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Gelege- und Kükenschutz im EU-VSG V09 Ostfriesische Meere 2027 + 2028
Mit dem aktiven Gelege- und Kükenschutz sollen in dem EU-VSG V09 "Ostfriesische Meere" Maßnahmen zum Schutz der Gelege und Küken von Wiesenbrütern durchgeführt werden. Ziel des Projektes ist es, durch ein qualifiziertes Management des Gelege- und Kükenschutzes, einen Beitrag zur Erhaltung der aktuellen Bestandssituation gefährdeter Wiesenbrüter zu leisten. Auf der Grundlage des aktuellen Brutgeschehens, sollen dafür Schutzmaßnahmen in Kooperation mit den Flächenbewirtschaftenden gemäß der Richtlinie WieVoSch vereinbart und kontrolliert werden. Grundlage für die Durchführung des Projektes sind die Methoden der neuen Strategie des Landes Niedersachsen zum Küken - und Gelegeschutz, sowie die Richtlinie WieVoSch. Das Angebot ist auf der Grundlage der Vorhabensbeschreibung zu erstellen.
Frist: 24.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
§ 56 Abs. 2-4 VgV: Prüfung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote; Nachforderung von Unterlagen (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Hinweis der Vergabestelle: Die Frist zur Nachforderung von Unterlagen beträgt 6 Kalendertage.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Gelege- und Kükenschutz im EU-VSG V09 Ostfriesische Meere 2027 + 2028
- Die Beschreibung des Kriteriums entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung auf S. 8f.
- 40 %
- Die Beschreibung des Kriteriums entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung auf S. 8f.
- 60 %
Vergabeunterlagen
15 Dateien laut Portal · Stand 22.10.2026| Formular | 167 KB | |
| Vertragsbedingungen | 78 KB | |
| Formular | 296 KB | |
| Sonstiges | 195 KB | |
| Formular | 207 KB | |
| Sonstiges | 202 KB | |
| Formular | 201 KB | |
| Anschreiben | 295 KB | |
| Anschreiben | 217 KB | |
| Anschreiben | 299 KB | |
| Vertragsbedingungen | 249 KB | |
| Vertragsbedingungen | 433 KB | |
| Sonstiges | 612 KB | |
| Sonstiges | 321 KB | |
| Sonstiges | 434 KB |
Anforderungen
§ 56 Abs. 2-4 VgV: Prüfung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote; Nachforderung von Unterlagen (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Hinweis der Vergabestelle: Die Frist zur Nachforderung von Unterlagen beträgt 6 Kalendertage.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 22.10.2026BekanntmachungBekanntmachung CXQ6Y5ERSUC
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