Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen mit Baustelleneinrichtung und Artenschutzmaßnahmen
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 19.11.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Thüringen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 15.10.2026
- CPV-Codes
- Bauarbeiten (45000000)
- Bekanntmachung
- evergabe-online.de
- Bekanntmachungsnummer
- 711910-2026
- Verfahrensnummer
- ad1ce9e7-e4a7-4e11-a4f8-92065bbfa21d
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Die Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH schreibt Arbeiten für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Zuge der Erschließung der Großinvestitionsfläche Hermsdorf Ost III aus. Zum Umfang gehören die Einrichtung, Sicherung, Unterhaltung und Räumung der Baustelle sowie Rekultivierungsmaßnahmen bei Tümpling, darunter je 15 Vogel- und Fledermauskästen und ein Schwalbenturm. Die Arbeiten liegen in Thüringen; Angebote sind bis zum 19. November 2026 einzureichen.
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Leistungsbeschreibung
LOS 9 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme - Teil 2 Allgemeine Leistungen (Baustelleneinrichtung, Verkehrssicherung, Baufeldfreimachung) Baustelle einrichten, vorhalten, betreiben und räumen für Gesamtbaumaßnahme
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Erschließung Großinvestitionsfläche IG Hermsdorf Ost III: Los 9 - Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme - Teil 2
LOS 9 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme - Teil 2 Allgemeine Leistungen (Baustelleneinrichtung, Verkehrssicherung, Baufeldfreimachung) Baustelle einrichten, vorhalten, betreiben und räumen für Gesamtbaumaßnahme ..... Teilobjekt 9.2 - A+E-Maßnahme 3, Teil 2 - Rekultivierungsmaßnahmen Tümpling - 15 St. Installation von Vogelkästen an bestehenden Bäumen inklusive Wartung - 15 St. Installation von Fledermauskästen an bestehenden Bäumen inklusive Wartung - 1 St. Herstellung eines Schwalbenturms - 270 m² Vergrößerung des Feuchtbereiches durch Ausformung (ca. 0,5m Tiefe) mit Abdichtung der Sohle und Gehölzanpflanzung - 72 St. Strauchpflanzung - 49 St. Baumpflanzung - 50 m Zaun mit Durchschlupfmöglichkeit für Kleinsäuger - 1 St. Rückbau Versorgungsschacht - 2300 m² Fläche von Unrat befreien - 700 m² Stahlbetonelemente (Betonrohre, Betonplatten, Mauerreste, Asphaltablagerungen) etc. entsorgen - 500 m² Abbruch Asphalt- und Betonflächen - 1 Jahr Fertigstellungspflege - 2 Jahre Entwicklungspflege ..... Teilobjekt 9.3 - A+E-Maßnahme 2 - Am Mollschützer Graben - 29.000 m² Mahd des Grünlandes und des Gewässers, 1–2-mal jährlich - 28 St. Pflegeschnitt an bestehenden Obstbäumen - 46 St. Baumpflanzungen - 88 St. Strauchpflanzungen - 1 Jahr Fertigstellungspflege - 2 Jahre Entwicklungspflege
Frist: 19.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
1.) Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A (Mindestkriterium): - § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), - § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, - § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), - § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), - § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern sowie unzulässige Interessenwahrnehmung), - den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder - den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). 2.) RUS-Sanktionen: Umsetzung von Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates v. 21.07.2022 / Angabe mittels Eigenerklärung (siehe Vergabeunterlagen), 3.) Ausschlussvoraussetzungen gem. § 22 Abs. 1 S. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und keine Geldbuße gem. § 22 Abs. 2 LkSG / Angabe mittels formloser Eigenerklärung, 4.) Die Verpflichtungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG) sind einzuhalten und deren Einhaltung entsprechend § 8 Abs. 1 S. 1 ThürVgG zu erklären. Die Nicht-Erfüllung der Verpflichtungen bzw. die Nicht-Vorlage der Erklärung gemäß § 8 Abs. 1 S. 1 ThürVgG führen zwingend zum Ausschluss des Angebotes / Formblatt liegt den Vergabeunterlagen bei. . Mit dem Angebot hat der Bieter/ die Bietergemeinschaft die oben genannten Eigenerklärungen darüber abzugeben, dass bei ihm bzw. den Mitgliedern der Bietergemeinschaft keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A, § 22 Abs. 1, 2 LkSG, Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates v. 21.07.2022 (RUS-Sanktionen) und § 8 Abs. 1 S. 1 ThürVgG vorliegen. Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind entsprechende Formblätter den Vergabeunterlagen beigefügt (Formblatt 124, Eigenerklärung gemäß § 8 Abs. 1 S. 1 ThürVgG, Eigenerklärung zu RUS-Sanktionen). Für die Auskunft gem. § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist eine formlose Eigenerklärung abzugeben. . Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE). Eigenerklärungen und Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung geführt werden, sind ebenfalls zugelassen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind durch den Bieter/ die Bietergemeinschaft zum Beleg seiner Eigenerklärungen entsprechende Nachweise vorzulegen. Nachunternehmer haben diese Erklärungen und Einzelnachweise ebenfalls auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. gem. § 16 a VOB/A EU
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LOT-0000 · Erschließung Großinvestitionsfläche IG Hermsdorf Ost III: Los 9 - Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme - Teil 2
- Preis
Vergabeunterlagen
26 Dateien laut Portal · Stand 15.10.2026| Sonstiges | 1 KB | |
| Sonstiges | 113 KB | |
| Anschreiben | 30 KB | |
| Sonstiges | 226 KB | |
| Formular | 117 KB | |
| Vertragsbedingungen | 59 KB | |
| Sonstiges | 4 MB | |
| Sonstiges | 4,1 MB | |
| Sonstiges | 88 KB | |
| Formular | 265 KB | |
| Vertragsbedingungen | 78 KB | |
| Sonstiges | 62 KB | |
| Anschreiben | 331 KB | |
| Formular | 203 KB | |
| Sonstiges | 120 KB | |
| Formular | 121 KB | |
| Sonstiges | 68 KB | |
| Sonstiges | 72 KB | |
| Formular | 1,2 MB | |
| Sonstiges | 141 KB | |
| Sonstiges | 101 KB | |
| Formular | 223 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 1,8 MB | |
| Leistungsverzeichnis | 1,2 MB | |
| Leistungsverzeichnis | 383 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 644 KB |
Anforderungen
1.) Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A (Mindestkriterium): - § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), - § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, - § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), - § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), - § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern sowie unzulässige Interessenwahrnehmung), - den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder - den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). 2.) RUS-Sanktionen: Umsetzung von Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates v. 21.07.2022 / Angabe mittels Eigenerklärung (siehe Vergabeunterlagen), 3.) Ausschlussvoraussetzungen gem. § 22 Abs. 1 S. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und keine Geldbuße gem. § 22 Abs. 2 LkSG / Angabe mittels formloser Eigenerklärung, 4.) Die Verpflichtungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG) sind einzuhalten und deren Einhaltung entsprechend § 8 Abs. 1 S. 1 ThürVgG zu erklären. Die Nicht-Erfüllung der Verpflichtungen bzw. die Nicht-Vorlage der Erklärung gemäß § 8 Abs. 1 S. 1 ThürVgG führen zwingend zum Ausschluss des Angebotes / Formblatt liegt den Vergabeunterlagen bei. . Mit dem Angebot hat der Bieter/ die Bietergemeinschaft die oben genannten Eigenerklärungen darüber abzugeben, dass bei ihm bzw. den Mitgliedern der Bietergemeinschaft keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A, § 22 Abs. 1, 2 LkSG, Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates v. 21.07.2022 (RUS-Sanktionen) und § 8 Abs. 1 S. 1 ThürVgG vorliegen. Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind entsprechende Formblätter den Vergabeunterlagen beigefügt (Formblatt 124, Eigenerklärung gemäß § 8 Abs. 1 S. 1 ThürVgG, Eigenerklärung zu RUS-Sanktionen). Für die Auskunft gem. § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist eine formlose Eigenerklärung abzugeben. . Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE). Eigenerklärungen und Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung geführt werden, sind ebenfalls zugelassen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind durch den Bieter/ die Bietergemeinschaft zum Beleg seiner Eigenerklärungen entsprechende Nachweise vorzulegen. Nachunternehmer haben diese Erklärungen und Einzelnachweise ebenfalls auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. gem. § 16 a VOB/A EU
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