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Prallwandkonstruktion für eine Zweifachsporthalle

Status
Offen
Angebotsfrist
04.11.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Gemeinde Icking
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Bauleistung
Veröffentlicht
02.10.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Bauarbeiten (45000000)
  • Baufertigstellung (45400000)
  • Bodenbelags- und Wandverkleidungsarbeiten (45430000)
Bekanntmachung
meinauftrag.rib.de
Bekanntmachungsnummer
681177-2026
Verfahrensnummer
df71576b-8abc-41ce-b031-02367337d15c

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

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Kurzbeschreibung

Die Gemeinde Icking beauftragt den Bau von rund 285 m² Prallwandkonstruktion für eine Zweifachsporthalle, einschließlich Nischen, Geräteraumtoren und Zugangstüren. Die Ausschreibung betrifft Bauleistungen in Icking; Angebote müssen bis zum 4. November 2026 eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

Die Leistung umfasst die Herstellung ca. 285 m2 Prallwandkonstruktion mit Nischen, Geräteraumtoren und Zugangstüren für eine 2-fach Sporthalle.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Prallwand Icking

    Die Leistung umfasst die Herstellung ca. 285 m2 Prallwandkonstruktion mit Nischen, Geräteraumtoren und Zugangstüren für eine 2-fach Sporthalle.

    Frist: 04.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Es gelten rein innerstaatliche Ausschlussgründe. Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen. Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen aus, wenn Gründe gemäß § 6e VOB/A-EU ( https://dejure.org/gesetze/VOB-A/6e_EU.html ) vorliegen. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (https://www.gesetze-im-internet.de/schwarzarbg_2004/__21.html) oder gem.§ 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) (https://www.gesetze-im-internet.de/aentg_2009/__21.html) oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz ( https://www.gesetze-im-internet.de/milog/__19.html) oder gem. § 98c AufenthG (https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__98c.html) oder gem. § 22 LkSG (https://www.gesetze-im-internet.de/lksg/__22.html) mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Zur Prüfung haben nicht präqualifizierte Unternehmen bzw. präqualifizierte Unternehmen folgende Erklärungen und Nachweise zu erbringen: ******* Nicht präqualifizierte Unternehmen müssen über das mit dem Angebot abzugebende Formblatt 124 zusätzlich Eigenerklärungen zu - Eintragungen in die Handwerksrolle/Industrie und Handwerkskammer (wenn Verpflichtung besteht) - Ausschlussgründen nach § 6 e EU VOB/A und zu ggfs. ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen iSv § 6 f EU Abs. 1 VOB/A https://dejure.org/gesetze/VOB-A/6f_EU.html - Insolvenzverfahren und Liquidation - zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung - zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft abgeben. Für nicht präqualifizierte Unternehmen gilt ferner: Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern der engeren Wahl zu den Eigenerklärungen entsprechende Nachweise und Belege anzufordern. Dies betrifft insbesondere folgende Nachweise: - Referenznachweise (Seite 3 des Formblatts 444) - Eigenerklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungs-personal - Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer - Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt - Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz - Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen, - Vorname, Name, Geburtsdatum und Geburtsort aller Geschäftsführer und Prokuristen - Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung ***********Auf gesondertes Verlangen sind für Nachunternehmer/andere Unternehmen Nachweise zur Eignung (PQ-Nummer oder Eigenerklärung nach 124 sowie die vorgenannten Nachweise) sowie eine Verpflichtungserklärung (Formblatt 236) abzugeben. **********Präqualifizierte führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen PQ-VOB und geben hierzu die PQ-Nummer an (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft).******Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Sozialversicherungsbeiträge kann auch von präqualifizierten Unternehmen eine zusätzliche Bescheinigung verlangt werden. Der AG behält sich ferner vor, die vorstehenden Erklärungen und Nachweise auch von präqualifizierten Unternehmen anzufordern, soweit diese im Präqualifikationsverzeichnis nicht hinterlegt sind oder älter als ein Jahr sind.*** Unterlagen werden nachgefordert. Fehlende / unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, werden nicht nachgefordert. *** Fehlende Preisangaben dürfen nicht nachgefordert werden. Angebote, die den Bestimmungen des § 13 EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A nicht entsprechen, sind auszuschließen. Dies gilt nicht für Angebote, bei denen lediglich in unwesentlichen Positionen die Angabe des Preises fehlt und sowohl durch die Außerachtlassung dieser Positionen der Wettbewerb und die Wertungsreihenfolge nicht beeinträchtigt werden als auch bei Wertung dieser Positionen mit dem jeweils höchsten Wettbewerbspreis. Hierbei wird nur auf den Preis ohne Berücksichtigung etwaiger Nebenangebote abgestellt

Vergabeunterlagen

20 Dateien laut Portal · Stand 02.10.2026
Beiblatt_212.pdfSonstiges -
MerkblattBaulaerm.pdfSonstiges -
Vergabeunterlagen vom 30.09.2026 (PDF)Sonstiges -
Weitere Teilnahme- und Vertragsbedingungen (Pflicht)_23-04-04.pdfVertragsbedingungen -
127a_Ergänzung zur Erklärung Bezug Russland.pdfFormular -
320_ICS_LV Prallwand.pdfLVLeistungsverzeichnis -
501PW1 Prallwand Uebersicht anonymisiert.pdfSonstiges -
501PW2-F Prallwand Nord + Sued anonymisiert.pdfSonstiges -
501PW3-E Prallwand Ansicht Ostund West anonymisiert.pdfSonstiges -
1232EU_Bekanntmachung_Inland-1118.pdfSonstiges -
5003V00_ ICS_LPH5_ARC_Baustelleneinrichtungsplan.pdfSonstiges -
5223101_A SOCKEL Hallle N + PW Sprossenwand anonymisiert.pdfSonstiges -
5223102_A SOCKEL OW und PW regulaer anonymisiert.pdfSonstiges -
5245101 PW Achse gamma Laibung Tuer,Tor anonymisiert.pdfSonstiges -
5245201 PW Achse gamma + Sturz Geraeteraumtor anonymisiert-1.pdfSonstiges -
5245301 PW Achse A Laibung Sprossend+Nischen anonymisiert-1.pdfSonstiges -
5245401 Einbauten PW - ELT RWA CO2 anonymisiert.pdfSonstiges -
5245501 Einbauten PW - FBH anonymisiert.pdfSonstiges -
5250101_A Bodenaufbau SPORT Sportbereich anonymisiert.pdfSonstiges -
5255201_A EG_Gelaender Galerie_Stahlbau+Prallwandtuer anonymisiert.pdfSonstiges -

Anforderungen

Es gelten rein innerstaatliche Ausschlussgründe. Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen. Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen aus, wenn Gründe gemäß § 6e VOB/A-EU ( https://dejure.org/gesetze/VOB-A/6e_EU.html ) vorliegen. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (https://www.gesetze-im-internet.de/schwarzarbg_2004/__21.html) oder gem.§ 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) (https://www.gesetze-im-internet.de/aentg_2009/__21.html) oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz ( https://www.gesetze-im-internet.de/milog/__19.html) oder gem. § 98c AufenthG (https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__98c.html) oder gem. § 22 LkSG (https://www.gesetze-im-internet.de/lksg/__22.html) mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Zur Prüfung haben nicht präqualifizierte Unternehmen bzw. präqualifizierte Unternehmen folgende Erklärungen und Nachweise zu erbringen: ******* Nicht präqualifizierte Unternehmen müssen über das mit dem Angebot abzugebende Formblatt 124 zusätzlich Eigenerklärungen zu - Eintragungen in die Handwerksrolle/Industrie und Handwerkskammer (wenn Verpflichtung besteht) - Ausschlussgründen nach § 6 e EU VOB/A und zu ggfs. ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen iSv § 6 f EU Abs. 1 VOB/A https://dejure.org/gesetze/VOB-A/6f_EU.html - Insolvenzverfahren und Liquidation - zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung - zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft abgeben. Für nicht präqualifizierte Unternehmen gilt ferner: Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern der engeren Wahl zu den Eigenerklärungen entsprechende Nachweise und Belege anzufordern. Dies betrifft insbesondere folgende Nachweise: - Referenznachweise (Seite 3 des Formblatts 444) - Eigenerklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungs-personal - Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer - Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt - Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz - Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen, - Vorname, Name, Geburtsdatum und Geburtsort aller Geschäftsführer und Prokuristen - Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung ***********Auf gesondertes Verlangen sind für Nachunternehmer/andere Unternehmen Nachweise zur Eignung (PQ-Nummer oder Eigenerklärung nach 124 sowie die vorgenannten Nachweise) sowie eine Verpflichtungserklärung (Formblatt 236) abzugeben. **********Präqualifizierte führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen PQ-VOB und geben hierzu die PQ-Nummer an (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft).******Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Sozialversicherungsbeiträge kann auch von präqualifizierten Unternehmen eine zusätzliche Bescheinigung verlangt werden. Der AG behält sich ferner vor, die vorstehenden Erklärungen und Nachweise auch von präqualifizierten Unternehmen anzufordern, soweit diese im Präqualifikationsverzeichnis nicht hinterlegt sind oder älter als ein Jahr sind.*** Unterlagen werden nachgefordert. Fehlende / unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, werden nicht nachgefordert. *** Fehlende Preisangaben dürfen nicht nachgefordert werden. Angebote, die den Bestimmungen des § 13 EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A nicht entsprechen, sind auszuschließen. Dies gilt nicht für Angebote, bei denen lediglich in unwesentlichen Positionen die Angabe des Preises fehlt und sowohl durch die Außerachtlassung dieser Positionen der Wettbewerb und die Wertungsreihenfolge nicht beeinträchtigt werden als auch bei Wertung dieser Positionen mit dem jeweils höchsten Wettbewerbspreis. Hierbei wird nur auf den Preis ohne Berücksichtigung etwaiger Nebenangebote abgestellt

Änderungen und Bieterfragen

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