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Prallwand für den Neubau einer Dreifeld-Sporthalle in Melle

Status
Offen
Angebotsfrist
06.11.2026, 10:45 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Niedersachsen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Bauleistung
Veröffentlicht
07.10.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Bau von Sporthallen (45212225)
  • Bautischlerarbeiten (45421000)
Bekanntmachungsnummer
690296-2026
Verfahrensnummer
bc701d66-3d23-4035-850b-78caa46b1bbc

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Der Landkreis Osnabrück schreibt Arbeiten an der Prallwand für den Neubau einer Sporthalle in Melle aus. Die Halle ist als teilbare Dreifeldhalle mit Tribüne für bis zu 199 Personen geplant; die angegebene Ausführungsdauer beträgt 45 Tage. Die Angebotsfrist endet am 6. November 2026.

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Leistungsbeschreibung

Neubau Sporthalle Melle / Prallwand

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Neubau Sporthalle Melle / Prallwand

    Der Landkreis Osnabrück beabsichtigt den Neubau einer 3-Feld-Sporthalle mit Tribüne für bis zu 199 Personen in Melle inklusive zusätzlichem Kursraum und großzügigem Foyer. Bei der Sporthalle Melle handelt es sich um ein Gebäude mit entsprechend teilbarer 3-Feld-Halle mit einer Hallenfläche von rd. 27 x 46 m und vorgesetztem 1- bzw. 2-geschossigem Baukörper. Das Gebäude ist nicht unterkellert. Im Erdgeschoss befinden sich die Hallenebene, die dazugehörigen Umkleide- und Geräteräume sowie das offene Eingangsfoyer, Kursräume und weitere Nebenflächen. Im Obergeschoss sind im Wesentlichen weitere Foyerflächen, Tribüne, Nebenräume und die Technikzentrale untergebracht. Das gesamte Gebäude wird massiv als Stahlbeton- bzw. Stahlbetonskelettbau errichtet, in Kombination aus Ortbeton und Fertigteilen, diese sind zum Teil als Sandwichelement im erdgeschossigen Bereich ausgeführt. Die äußere Fassadengestaltung gliedert sich dadurch in einen massiven geschlossenen Sockel mit Sichtbetonfertigteilen und einer oberen Fassade, welche als vorgehängte Fassade konstruiert ist, bestehend aus verschiedenfarbigen, vertikal angeordneten Keramikelementen. Das Dach der Sporthalle besteht aus einer Spannbetonbinderkonstruktion und einer Tragschale aus Trapezblech. Das Dach wird als extensives Gründach mit PV- Anlagen ausgeführt. Die Binder haben eine Richtlänge von rd. 37m und liegen auf entsprechenden Stahlbetonstützen auf. Die Dachflächen der vorgesetzten Baukörper werden massiv in Stahlbeton ausgeführt, ebenfalls mit einem extensiven Gründach, jedoch ohne PV-Module. Die Gründung des gesamten Gebäudes erfolgt mittels Bohrpfählen (Vollverdrängungspfähle aus Beton zur Baugrundverbesserung) und Pfahlkopfbalken. Die Stahlbetonsohlplatte wird in WU-Konstruktion als freitragende Platte ausgeführt. Der Unterbau wird mit Schottertragschicht, Sauberkeitsschicht und Perimeterdämmung gebildet. Das Gebäude liegt in einem Hochwasserschutzgebiet. Entsprechende Genehmigungen hierzu liegen bereits vor. Maßnahmen zum Hochwasserschutz werden im Wesentlichen mittels angepasster Freianlagenplanung getroffen. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die für das Bauvorhaben erforderlichen Arbeiten zur Prallwandanlage. Mit der Ausführung der zu vergebenden Bauleistung ist voraussichtlich ab ca. Juni 2027 zu beginnen. Die Werkstatt- und Montageplanung ist innerhalb von vier Wochen nach Auftragserteilung vorzulegen.

    Frist: 06.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB (zwingender Ausschlussgrund) § 123 Abs. 1 Nr. 2 u. 3 GWB (zwingender Ausschlussgrund) § 123 Abs. 1 Nr. 4 u. 5 GWB (zwingender Ausschlussgrund) § 123 Abs. 1 Nr. 6-9 GWB (zwingender Ausschlussgrund) § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB (zwingender Ausschlussgrund) § 123 Abs. 4 GWB (zwingender Ausschlussgrund) § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers) § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers) § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers) § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers) § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers) § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers) § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers) § 124 Abs. 1 Nr. 8 u. 9 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers) Eine evtl. Nachforderung erfolgt auf Grundlage von § 16a EU VOB/A.

Vergabeunterlagen

Die Seite mit den Unterlagen ist beim Ursprungsportal nicht mehr erreichbar.

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Anforderungen

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Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 07.10.2026BekanntmachungBekanntmachung CXTBYYDYTT8DQGV4

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