Postdienstleistungen für nationale und internationale Sendungen
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 17.11.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 7
- Auftraggeber
- Landkreis Vorpommern-Rügen
- Erfüllungsregion
- Mecklenburg-Vorpommern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 18.10.2026
- CPV-Codes
- Postdienste (64110000)
- Bekanntmachung
- evergabe-mv.de
- Bekanntmachungsnummer
- 722197-2026
- Verfahrensnummer
- 822cc26c-5630-4922-8ec1-d2d24926dc64
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Der Landkreis Vorpommern-Rügen schreibt Postdienstleistungen in sieben Losen aus: darunter nationale und internationale Briefe und Einschreiben, förmliche Zustellungen, elektronische Zustellaufträge sowie der Versand von Wertgegenständen und Bargeld. Vorgesehen sind überwiegend werktägliche Abholung, Beförderung und Zustellung; die Leistungen betreffen den Landkreis Vorpommern-Rügen und Sendungen innerhalb Deutschlands sowie teilweise europa- und weltweit. Angebote müssen bis zum 17. November 2026, 08:00 Uhr, eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Postdienstleistungen
Leistungen nach Losen (7)
LOT-0001 · Los 1 Briefsendungen national
Standardbriefe, Kompaktbriefe, Großbriefe und Maxibriefe des Landkreises Vorpommern-Rügen innerhalb Deutschlands: Die Leistung umfasst die arbeitstägliche (Montag - Freitag) Abholung, Beförderung und die werktägliche (Montag - Samstag) Zustellung von Postsendungen des Landkreises Vorpommern-Rügen innerhalb Deutschlands.
Frist: 17.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Los 2 Briefsendungen international
Standardbriefe, Kompaktbriefe, Midibriefe und Großbriefe des Landkreises Vorpommern-Rügen außerhalb Deutschlands (europa- und weltweit).: Die Leistung umfasst die arbeitstägliche (Montag - Freitag) Abholung, Beförderung und die werktägliche (Montag - Samstag) Zustellung von Postsendungen des Landkreises Vorpommern-Rügen außerhalb Deutschlands (europa- und weltweit).
Frist: 17.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0003 · Los 3 Postzustellungsaufträge
Nachweispflichtige Sendungen/Förmliche Zustellungen für den Landkreis Vorpommern-Rügen bundes- und weltweit: Die Leistung umfasst die arbeitstägliche (Montag - Freitag) Abholung, Beförderung und werktägliche (Montag - Samstag) Zustellungen von nachweispflichtigen Sendungen mit Postzustellungsurkunde (PZU) nach den Vorschriften der § 177 ff. der Zivilprozessordnung/§ 33 Postgesetz des Landkreises Vorpommern-Rügen bundes- und weltweit.
Frist: 17.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0004 · Los 4 Einschreiben national
Einschreiben jeglicher Art für den Landkreis Vorpommern-Rügen deutschlandweit: Die Leistung umfasst die arbeitstägliche (Montag - Freitag) Abholung, Beförderung und werktägliche (Montag - Samstag) Zustellungen von Einschreiben jeglicher Art des Landkreises Vorpommern-Rügen deutschlandweit.
Frist: 17.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0005 · Los 5 Einschreiben international
Einschreiben jeglicher Art für den Landkreis Vorpommern-Rügen europa- und weltweit: Die Leistung umfasst die arbeitstägliche (Montag - Freitag) Abholung, Beförderung und werktägliche (Montag - Samstag) Zustellungen von Einschreiben jeglicher Art des Landkreises Vorpommern-Rügen europa- und weltweit.
Frist: 17.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0006 · Los 6 elektronische Postzustellungsaufträge
Elektronische Postzustellungsaufträge (ePZA) für den Landkreis Vorpommern-Rügen deutschlandweit: Die Leistung umfasst die arbeitstägliche (Montag - Freitag) Abholung, elektronische Verarbeitung sowie die gesetzeskonforme Zustellung von elektronischen Postzustellungsaufträgen (ePZA) gemäß den Vorschriften der §§ 177 ff. Zivilprozessordnung (ZPO)/§ 33 Postgesetz.
Frist: 17.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0007 · Los 7 Einschreiben Wert, Wertbrief oder vergleichbar
Versendung von Wertgegenständen jeglicher Art oder Bargeld für den Landkreis Vorpommern-Rügen deutschlandweit: Die Leistung umfasst die arbeitstägliche (Montag - Freitag) Abholung, Beförderung und werktägliche (Montag - Samstag) Zustellung von Wertgegenständen jeglicher Art oder Bargeld des Landkreises Vorpommern-Rügen national. Die Versicherungssumme für Wertgegenstände beträgt mindestens 500 EUR und für Bargeld mindestens 100 EUR.
Frist: 17.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Nach § 123 Absatz 1 Nummer 1 GWB zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 123 Absatz 1 Nummer 2 und 3 GWB zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 123 Absatz 1 Nummer 4 und 5 GWB zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 123 Absatz 1 Nummer 6 bis 9 GWB zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 123 Absatz 1 Nummer 10 GWB zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 123 Absatz 4 Nummer 1 GWB zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 124 Absatz 1 Nummer 1 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 124 Absatz 1 Nummer 2 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 124 Absatz 1 Nummer 3 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 124 Absatz 1 Nummer 4 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 124 Absatz 1 Nummer 5 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 124 Absatz 1 Nummer 6 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 124 Absatz 1 Nummer 7 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 124 Absatz 1 Nummer 8 und 9 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Unterlagen werden im Rahmen der gesetzlichen Regelungen nachgefordert. Wichtiger Hinweis: Die Nachforderung der zu beantwortenden Fragen wird gemäß § 56 Absatz 2 und 3 VgV ausgeschlossen. Bei dem zu beantwortenden Fragen handelt es sich um leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen. Die Nachforderung solcher Unterlagen ist gemäß § 56 Absatz 3 VgV ausgeschlossen.
Vergabeunterlagen
22 Dateien laut Portal · Stand 19.10.2026| Formular | 126 KB | |
| Formular | 248 KB | |
| Formular | 37 KB | |
| Vertragsbedingungen | 303 KB | |
| Formular | 749 KB | |
| Sonstiges | 596 KB | |
| Sonstiges | 596 KB | |
| Sonstiges | 505 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 510 KB | |
| Sonstiges | 188 KB | |
| Sonstiges | 188 KB | |
| Sonstiges | 451 KB | |
| Vertragsbedingungen | 408 KB | |
| Formular | 33 KB | |
| Sonstiges | 71 KB | |
| Formular | 54 KB | |
| Sonstiges | 54 KB | |
| Formular | 56 KB | |
| Anschreiben | 19 KB | |
| Anschreiben | 61 KB | |
| Anschreiben | 14 KB | |
| Vertragsbedingungen | 50 KB |
Anforderungen
Nach § 123 Absatz 1 Nummer 1 GWB zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 123 Absatz 1 Nummer 2 und 3 GWB zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 123 Absatz 1 Nummer 4 und 5 GWB zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 123 Absatz 1 Nummer 6 bis 9 GWB zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 123 Absatz 1 Nummer 10 GWB zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 123 Absatz 4 Nummer 1 GWB zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 124 Absatz 1 Nummer 1 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 124 Absatz 1 Nummer 2 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 124 Absatz 1 Nummer 3 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 124 Absatz 1 Nummer 4 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 124 Absatz 1 Nummer 5 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 124 Absatz 1 Nummer 6 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 124 Absatz 1 Nummer 7 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 124 Absatz 1 Nummer 8 und 9 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Unterlagen werden im Rahmen der gesetzlichen Regelungen nachgefordert. Wichtiger Hinweis: Die Nachforderung der zu beantwortenden Fragen wird gemäß § 56 Absatz 2 und 3 VgV ausgeschlossen. Bei dem zu beantwortenden Fragen handelt es sich um leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen. Die Nachforderung solcher Unterlagen ist gemäß § 56 Absatz 3 VgV ausgeschlossen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 19.10.2026BekanntmachungBekanntmachung 722197-2026
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