Postdienstleistungen für nationale und internationale Sendungen

Status
Offen
Angebotsfrist
17.11.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
7
Erfüllungsregion
Mecklenburg-Vorpommern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
18.10.2026
CPV-Codes
Postdienste (64110000)
Bekanntmachung
evergabe-mv.de
Bekanntmachungsnummer
722197-2026
Verfahrensnummer
822cc26c-5630-4922-8ec1-d2d24926dc64

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Der Landkreis Vorpommern-Rügen schreibt Postdienstleistungen in sieben Losen aus: darunter nationale und internationale Briefe und Einschreiben, förmliche Zustellungen, elektronische Zustellaufträge sowie der Versand von Wertgegenständen und Bargeld. Vorgesehen sind überwiegend werktägliche Abholung, Beförderung und Zustellung; die Leistungen betreffen den Landkreis Vorpommern-Rügen und Sendungen innerhalb Deutschlands sowie teilweise europa- und weltweit. Angebote müssen bis zum 17. November 2026, 08:00 Uhr, eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

Postdienstleistungen

Leistungen nach Losen (7)

  • LOT-0001 · Los 1 Briefsendungen national

    Standardbriefe, Kompaktbriefe, Großbriefe und Maxibriefe des Landkreises Vorpommern-Rügen innerhalb Deutschlands: Die Leistung umfasst die arbeitstägliche (Montag - Freitag) Abholung, Beförderung und die werktägliche (Montag - Samstag) Zustellung von Postsendungen des Landkreises Vorpommern-Rügen innerhalb Deutschlands.

    Frist: 17.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Los 2 Briefsendungen international

    Standardbriefe, Kompaktbriefe, Midibriefe und Großbriefe des Landkreises Vorpommern-Rügen außerhalb Deutschlands (europa- und weltweit).: Die Leistung umfasst die arbeitstägliche (Montag - Freitag) Abholung, Beförderung und die werktägliche (Montag - Samstag) Zustellung von Postsendungen des Landkreises Vorpommern-Rügen außerhalb Deutschlands (europa- und weltweit).

    Frist: 17.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0003 · Los 3 Postzustellungsaufträge

    Nachweispflichtige Sendungen/Förmliche Zustellungen für den Landkreis Vorpommern-Rügen bundes- und weltweit: Die Leistung umfasst die arbeitstägliche (Montag - Freitag) Abholung, Beförderung und werktägliche (Montag - Samstag) Zustellungen von nachweispflichtigen Sendungen mit Postzustellungsurkunde (PZU) nach den Vorschriften der § 177 ff. der Zivilprozessordnung/§ 33 Postgesetz des Landkreises Vorpommern-Rügen bundes- und weltweit.

    Frist: 17.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0004 · Los 4 Einschreiben national

    Einschreiben jeglicher Art für den Landkreis Vorpommern-Rügen deutschlandweit: Die Leistung umfasst die arbeitstägliche (Montag - Freitag) Abholung, Beförderung und werktägliche (Montag - Samstag) Zustellungen von Einschreiben jeglicher Art des Landkreises Vorpommern-Rügen deutschlandweit.

    Frist: 17.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0005 · Los 5 Einschreiben international

    Einschreiben jeglicher Art für den Landkreis Vorpommern-Rügen europa- und weltweit: Die Leistung umfasst die arbeitstägliche (Montag - Freitag) Abholung, Beförderung und werktägliche (Montag - Samstag) Zustellungen von Einschreiben jeglicher Art des Landkreises Vorpommern-Rügen europa- und weltweit.

    Frist: 17.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0006 · Los 6 elektronische Postzustellungsaufträge

    Elektronische Postzustellungsaufträge (ePZA) für den Landkreis Vorpommern-Rügen deutschlandweit: Die Leistung umfasst die arbeitstägliche (Montag - Freitag) Abholung, elektronische Verarbeitung sowie die gesetzeskonforme Zustellung von elektronischen Postzustellungsaufträgen (ePZA) gemäß den Vorschriften der §§ 177 ff. Zivilprozessordnung (ZPO)/§ 33 Postgesetz.

    Frist: 17.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0007 · Los 7 Einschreiben Wert, Wertbrief oder vergleichbar

    Versendung von Wertgegenständen jeglicher Art oder Bargeld für den Landkreis Vorpommern-Rügen deutschlandweit: Die Leistung umfasst die arbeitstägliche (Montag - Freitag) Abholung, Beförderung und werktägliche (Montag - Samstag) Zustellung von Wertgegenständen jeglicher Art oder Bargeld des Landkreises Vorpommern-Rügen national. Die Versicherungssumme für Wertgegenstände beträgt mindestens 500 EUR und für Bargeld mindestens 100 EUR.

    Frist: 17.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Nach § 123 Absatz 1 Nummer 1 GWB zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 123 Absatz 1 Nummer 2 und 3 GWB zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 123 Absatz 1 Nummer 4 und 5 GWB zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 123 Absatz 1 Nummer 6 bis 9 GWB zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 123 Absatz 1 Nummer 10 GWB zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 123 Absatz 4 Nummer 1 GWB zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 124 Absatz 1 Nummer 1 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 124 Absatz 1 Nummer 2 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 124 Absatz 1 Nummer 3 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 124 Absatz 1 Nummer 4 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 124 Absatz 1 Nummer 5 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 124 Absatz 1 Nummer 6 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 124 Absatz 1 Nummer 7 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 124 Absatz 1 Nummer 8 und 9 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Unterlagen werden im Rahmen der gesetzlichen Regelungen nachgefordert. Wichtiger Hinweis: Die Nachforderung der zu beantwortenden Fragen wird gemäß § 56 Absatz 2 und 3 VgV ausgeschlossen. Bei dem zu beantwortenden Fragen handelt es sich um leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen. Die Nachforderung solcher Unterlagen ist gemäß § 56 Absatz 3 VgV ausgeschlossen.

Vergabeunterlagen

22 Dateien laut Portal · Stand 19.10.2026
Bietererklärung ILO.PDFFormular126 KB
Bietererklärung KMU.PDFFormular248 KB
CSX 59 - Eigenerklaerung Informationen zum Bieter.docxFormular37 KB
Erklärungen nach Tariftreue-und Vergabegesetz MV ohne Tarifvertrag.pdfVertragsbedingungen303 KB
Formblatt Sanktionen Russland.pdfFormular749 KB
Fragenkatalog (1).pdfSonstiges596 KB
Fragenkatalog.pdfSonstiges596 KB
Hinweisblatt elektronische Rechnung.pdfSonstiges505 KB
Leistungsbeschreibung.pdfLVLeistungsverzeichnis510 KB
Preisblatt (1).pdfSonstiges188 KB
Preisblatt.pdfSonstiges188 KB
Vereinbarung zur Datenverarbeitung im Auftrag.pdfSonstiges451 KB
Verpflichtungen nach Tariftreue-und Vergabegesetz MV.pdfVertragsbedingungen408 KB
VVB 124_LD - Eigenerklaerung zur Eignung Liefer-_Dienstleistungen 07-2019 - Fassung 2022.docxFormular33 KB
VVB 233 - Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen 12-2017.docxSonstiges71 KB
VVB 234 - Erklaerung Bieter-_Arbeitsgemeinschaft 12-2017.docxFormular54 KB
VVB 235 - Verzeichnis der Leistungen_Kapazitaeten anderer Unternehmen 12-2017.docxSonstiges54 KB
VVB 236 - Verpflichtungserklaerung anderer Unternehmen 12-2017.docxFormular56 KB
VVB 631 EU - Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU - VgV 07-2019.pdfAnschreiben19 KB
VVB 632 EU - Bewerbungsbedingungen fuer die Vergabe von Leistungen - VgV 12-2017.docxAnschreiben61 KB
VVB 633 - Angebotsschreiben LD 07-2019.pdfAnschreiben14 KB
VVB 635 - Zusaetzliche Vertragsbedingungen 12-2017.docxVertragsbedingungen50 KB

Anforderungen

Nach § 123 Absatz 1 Nummer 1 GWB zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 123 Absatz 1 Nummer 2 und 3 GWB zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 123 Absatz 1 Nummer 4 und 5 GWB zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 123 Absatz 1 Nummer 6 bis 9 GWB zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 123 Absatz 1 Nummer 10 GWB zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 123 Absatz 4 Nummer 1 GWB zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 124 Absatz 1 Nummer 1 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 124 Absatz 1 Nummer 2 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 124 Absatz 1 Nummer 3 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 124 Absatz 1 Nummer 4 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 124 Absatz 1 Nummer 5 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 124 Absatz 1 Nummer 6 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 124 Absatz 1 Nummer 7 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 124 Absatz 1 Nummer 8 und 9 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Unterlagen werden im Rahmen der gesetzlichen Regelungen nachgefordert. Wichtiger Hinweis: Die Nachforderung der zu beantwortenden Fragen wird gemäß § 56 Absatz 2 und 3 VgV ausgeschlossen. Bei dem zu beantwortenden Fragen handelt es sich um leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen. Die Nachforderung solcher Unterlagen ist gemäß § 56 Absatz 3 VgV ausgeschlossen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 19.10.2026BekanntmachungBekanntmachung 722197-2026

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