Planungsleistungen und Bauüberwachung für die Neugestaltung des Blasiikirchplatzes
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 30.10.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Thüringen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 01.10.2026
- CPV-Codes
- Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen (71240000)
- Bekanntmachung
- evergabe-online.de
- Bekanntmachungsnummer
- 674275-2026
- Verfahrensnummer
- 796cb164-a9d4-4a89-a849-8a97f781522f
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Die 18 Unterlagen vom Vergabeportal sind noch nicht geladen. Bis dahin stützen sich die Antworten nur auf die Bekanntmachung.
Kurzbeschreibung
Die Stadtverwaltung Nordhausen beauftragt Planungsleistungen für die Neugestaltung des Blasiikirchplatzes in Nordhausen. Gesucht werden Leistungen der Leistungsphasen 8 und 9 im Leistungsbild Verkehrsanlagen sowie die örtliche Bauüberwachung für zwei Baubereiche mit zusammen rund 2.285 m². Die Angebotsfrist endet am 30. Oktober 2026.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Die Stadt Nordhausen plant die Neugestaltung des Blasiikirchplatzes als 3. Bauabschnitt der Gesamtmaßnahme. Im Zuge der Erbringung der abgefragten Leistung soll die Leistungsphase 8 sowie die Leistungsphase 9 im Leistungsbild Verkehrsanlagen als auch die örtliche Bauüberwachung bearbeitet werden. Laut beigefügtem Lageplan (Übersichtskarte zur Ausführungsplanung) sind die angefragten Leistungen für die folgenden Baubereiche zu erbringen. • Baubereich 2, Teilbereich 2 mit einer Fläche von 1.130,81 m² • Baubereich 3 mit einer Fläche von 1.153,73 m²
Ganze Leistungsbeschreibung anzeigenWeniger anzeigen
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Planungsleistung Bauüberwachung Blasiikirchplatz
Die Stadt Nordhausen plant die Neugestaltung des Blasiikirchplatzes als 3. Bauabschnitt der Gesamtmaßnahme. Im Zuge der Erbringung der abgefragten Leistung soll die Leistungsphase 8 sowie die Leistungsphase 9 im Leistungsbild Verkehrsanlagen als auch die örtliche Bauüberwachung bearbeitet werden. Laut beigefügtem Lageplan (Übersichtskarte zur Ausführungsplanung) sind die angefragten Leistungen für die folgenden Baubereiche zu erbringen. • Baubereich 2, Teilbereich 2 mit einer Fläche von 1.130,81 m² • Baubereich 3 mit einer Fläche von 1.153,73 m²
Frist: 30.10.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB, §§ 42 Abs. 1 und 57 VgV - Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB; ggf. Angaben zu Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer - Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung eine aktuelle Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einholen. - Ein Ausschluss aufgrund der Regelungen der §§ 123 und 124 GWB ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens möglich. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB können präqualifizierte Unternehmen durch die Vorlage eines Präqualifikationsnachweises führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis entweder die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Den Vergabeunterlagen liegt das Formblatt "Eigenerklärung - Bieter" bei. Gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 - das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe ist mittels der Eigenerklärung zu EU-Russland-Sanktionen zu erklären (von allen Bietern/bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft). Das Dokument liegt den Vergabeunterlagen bei. Die Vergabe unterliegt den Regelungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG). Gemäß § 8 Abs. 1 ThürVgG sind Bieter verpflichtet mit der Abgabe des Angebotes eine Eigenerklärung zur Einhaltung der Bestimmungen des Vergabegesetzes vorzulegen. Gemäß § 8 Abs. 1 S. 3 ThürVgG können nur Angebote gewertet werden, welchen diese Erklärung beigefügt ist. Die Erklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die Erläuterung zum Thüringer Vergabegesetz bzw. der Eigenerklärung ist den Anlagen A - Bewerbungsbedingungen und Hinweise beigefügt. Fehlende Unterlagen können nach Setzung einer angemessenen Frist nachgefordert werden, gemäß § 56 Abs. 3 und Abs. 4 VgV. Nicht nachgefordert werden kann das Leistungsverzeichnis. (Diese Unterlagen sind zwingend mit dem Angebot einzureichen).
Vergabeunterlagen
18 Dateien laut Portal · Stand 01.10.2026| Sonstiges | 1 KB | |
| Sonstiges | 659 KB | |
| Sonstiges | 5,1 MB | |
| Sonstiges | 4,3 MB | |
| Vertragsbedingungen | 296 KB | |
| Sonstiges | 216 KB | |
| Anschreiben | 974 KB | |
| Sonstiges | 618 KB | |
| Vertragsbedingungen | 218 KB | |
| Anschreiben | 204 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 70 KB | |
| Formular | 634 KB | |
| Formular | 677 KB | |
| Sonstiges | 61 KB | |
| Sonstiges | 551 KB | |
| Formular | 1 MB | |
| Formular | 1,1 MB | |
| Formular | 1,2 MB |
Anforderungen
Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB, §§ 42 Abs. 1 und 57 VgV - Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB; ggf. Angaben zu Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer - Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung eine aktuelle Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einholen. - Ein Ausschluss aufgrund der Regelungen der §§ 123 und 124 GWB ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens möglich. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB können präqualifizierte Unternehmen durch die Vorlage eines Präqualifikationsnachweises führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis entweder die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Den Vergabeunterlagen liegt das Formblatt "Eigenerklärung - Bieter" bei. Gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 - das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe ist mittels der Eigenerklärung zu EU-Russland-Sanktionen zu erklären (von allen Bietern/bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft). Das Dokument liegt den Vergabeunterlagen bei. Die Vergabe unterliegt den Regelungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG). Gemäß § 8 Abs. 1 ThürVgG sind Bieter verpflichtet mit der Abgabe des Angebotes eine Eigenerklärung zur Einhaltung der Bestimmungen des Vergabegesetzes vorzulegen. Gemäß § 8 Abs. 1 S. 3 ThürVgG können nur Angebote gewertet werden, welchen diese Erklärung beigefügt ist. Die Erklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die Erläuterung zum Thüringer Vergabegesetz bzw. der Eigenerklärung ist den Anlagen A - Bewerbungsbedingungen und Hinweise beigefügt. Fehlende Unterlagen können nach Setzung einer angemessenen Frist nachgefordert werden, gemäß § 56 Abs. 3 und Abs. 4 VgV. Nicht nachgefordert werden kann das Leistungsverzeichnis. (Diese Unterlagen sind zwingend mit dem Angebot einzureichen).
Änderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.