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Planungsleistungen und Bauüberwachung für die Neugestaltung des Blasiikirchplatzes

Status
Offen
Angebotsfrist
30.10.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Thüringen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
01.10.2026
CPV-Codes
Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen (71240000)
Bekanntmachung
evergabe-online.de
Bekanntmachungsnummer
674275-2026
Verfahrensnummer
796cb164-a9d4-4a89-a849-8a97f781522f

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Stadtverwaltung Nordhausen beauftragt Planungsleistungen für die Neugestaltung des Blasiikirchplatzes in Nordhausen. Gesucht werden Leistungen der Leistungsphasen 8 und 9 im Leistungsbild Verkehrsanlagen sowie die örtliche Bauüberwachung für zwei Baubereiche mit zusammen rund 2.285 m². Die Angebotsfrist endet am 30. Oktober 2026.

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Leistungsbeschreibung

Die Stadt Nordhausen plant die Neugestaltung des Blasiikirchplatzes als 3. Bauabschnitt der Gesamtmaßnahme. Im Zuge der Erbringung der abgefragten Leistung soll die Leistungsphase 8 sowie die Leistungsphase 9 im Leistungsbild Verkehrsanlagen als auch die örtliche Bauüberwachung bearbeitet werden. Laut beigefügtem Lageplan (Übersichtskarte zur Ausführungsplanung) sind die angefragten Leistungen für die folgenden Baubereiche zu erbringen. • Baubereich 2, Teilbereich 2 mit einer Fläche von 1.130,81 m² • Baubereich 3 mit einer Fläche von 1.153,73 m²

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Planungsleistung Bauüberwachung Blasiikirchplatz

    Die Stadt Nordhausen plant die Neugestaltung des Blasiikirchplatzes als 3. Bauabschnitt der Gesamtmaßnahme. Im Zuge der Erbringung der abgefragten Leistung soll die Leistungsphase 8 sowie die Leistungsphase 9 im Leistungsbild Verkehrsanlagen als auch die örtliche Bauüberwachung bearbeitet werden. Laut beigefügtem Lageplan (Übersichtskarte zur Ausführungsplanung) sind die angefragten Leistungen für die folgenden Baubereiche zu erbringen. • Baubereich 2, Teilbereich 2 mit einer Fläche von 1.130,81 m² • Baubereich 3 mit einer Fläche von 1.153,73 m²

    Frist: 30.10.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB, §§ 42 Abs. 1 und 57 VgV - Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB; ggf. Angaben zu Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer - Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung eine aktuelle Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einholen. - Ein Ausschluss aufgrund der Regelungen der §§ 123 und 124 GWB ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens möglich. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB können präqualifizierte Unternehmen durch die Vorlage eines Präqualifikationsnachweises führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis entweder die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Den Vergabeunterlagen liegt das Formblatt "Eigenerklärung - Bieter" bei. Gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 - das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe ist mittels der Eigenerklärung zu EU-Russland-Sanktionen zu erklären (von allen Bietern/bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft). Das Dokument liegt den Vergabeunterlagen bei. Die Vergabe unterliegt den Regelungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG). Gemäß § 8 Abs. 1 ThürVgG sind Bieter verpflichtet mit der Abgabe des Angebotes eine Eigenerklärung zur Einhaltung der Bestimmungen des Vergabegesetzes vorzulegen. Gemäß § 8 Abs. 1 S. 3 ThürVgG können nur Angebote gewertet werden, welchen diese Erklärung beigefügt ist. Die Erklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die Erläuterung zum Thüringer Vergabegesetz bzw. der Eigenerklärung ist den Anlagen A - Bewerbungsbedingungen und Hinweise beigefügt. Fehlende Unterlagen können nach Setzung einer angemessenen Frist nachgefordert werden, gemäß § 56 Abs. 3 und Abs. 4 VgV. Nicht nachgefordert werden kann das Leistungsverzeichnis. (Diese Unterlagen sind zwingend mit dem Angebot einzureichen).

Vergabeunterlagen

18 Dateien laut Portal · Stand 01.10.2026
_Hinweise von der e-Vergabe.txtSonstiges1 KB
Anlage_Bauabschnitte.pdfSonstiges659 KB
Anlage_Leitungsverläufe.pdfSonstiges5,1 MB
Anlage_LP.pdfSonstiges4,3 MB
Anlage_Vertragsentwurf.pdfVertragsbedingungen296 KB
Anlage_Übersichtskarte_Ergänzung_.pdfSonstiges216 KB
0001_A - Anlagen A - Bewerbungsbedingungen und Hinweise.pdfAnschreiben974 KB
01_Angebotsaufforderung.pdfSonstiges618 KB
001_B - Anlagen B - Vertragsbedingungen.pdfVertragsbedingungen218 KB
02_Angebotsschreiben (FB 633 VHB).pdfAnschreiben204 KB
03_Leistungsbeschreibung.pdfLVLeistungsverzeichnis70 KB
04_Eigenerklaerung_Bieter_VgV.pdfFormular634 KB
05_Eigenerklaerung_VO_EU.pdfFormular677 KB
06_Informationsblatt DSGVO.pdfSonstiges61 KB
07_Unternehmensdaten.pdfSonstiges551 KB
08_Erklärung zu Unterauftragnehmern_Verpflichtungserklärung_04.pdfFormular1 MB
09_Erklaerung_Bieter_Arbeitsgemeinschaft (FB 234 - VHB).pdfFormular1,1 MB
10_ThVgG_Eigenerklärung.pdfFormular1,2 MB

Anforderungen

Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB, §§ 42 Abs. 1 und 57 VgV - Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB; ggf. Angaben zu Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer - Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung eine aktuelle Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einholen. - Ein Ausschluss aufgrund der Regelungen der §§ 123 und 124 GWB ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens möglich. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB können präqualifizierte Unternehmen durch die Vorlage eines Präqualifikationsnachweises führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis entweder die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Den Vergabeunterlagen liegt das Formblatt "Eigenerklärung - Bieter" bei. Gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 - das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe ist mittels der Eigenerklärung zu EU-Russland-Sanktionen zu erklären (von allen Bietern/bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft). Das Dokument liegt den Vergabeunterlagen bei. Die Vergabe unterliegt den Regelungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG). Gemäß § 8 Abs. 1 ThürVgG sind Bieter verpflichtet mit der Abgabe des Angebotes eine Eigenerklärung zur Einhaltung der Bestimmungen des Vergabegesetzes vorzulegen. Gemäß § 8 Abs. 1 S. 3 ThürVgG können nur Angebote gewertet werden, welchen diese Erklärung beigefügt ist. Die Erklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die Erläuterung zum Thüringer Vergabegesetz bzw. der Eigenerklärung ist den Anlagen A - Bewerbungsbedingungen und Hinweise beigefügt. Fehlende Unterlagen können nach Setzung einer angemessenen Frist nachgefordert werden, gemäß § 56 Abs. 3 und Abs. 4 VgV. Nicht nachgefordert werden kann das Leistungsverzeichnis. (Diese Unterlagen sind zwingend mit dem Angebot einzureichen).

Änderungen und Bieterfragen

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